Ab wann darf ich mir einen Titel geben?

Daniel newyouth

Angesehenes Mitglied
Hallo,

Ab wann darf ich mir einen Titel verleihen, wie z.B.
"der umfangreichste kostenlose Homepage Tool Anbieter der Welt".

Was muss man da beauftragen?
Danke, euer
Daniel
 
QUOTE Ab wann darf ich mir einen Titel verleihen, wie z.B.
"der umfangreichste kostenlose Homepage Tool Anbieter der Welt".


Wann du willst?
Dir muss doch nur jemand glauben.


Offtopic:
Irgendwie haben wir Deutschen eine Sucht nach Gesetzen und Regelungen?!?
 
Du spielst sicherlich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) an:

Habe dazu einen interessanten Artikel gefunden:

QUOTE Enthält eine solche Spitzenstellungsbehauptung inhaltlich nachprüfbare Aussagen über geschäftliche Verhältnisse, so besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Eine solche Werbebehauptung muss daher drei Voraussetzungen erfüllen:

- Sie muss wahr sein,
- der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen
Mitbewerbern vorweisen können, und
- der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten.



http://www.slogans.de/article.php?Id=12
 
Interessant, danke!

Wenn ich aber "wahrscheinlich" reinsetze, dann ist man aber nicht in Gefahr. Es gibt ja auch die wahrscheinlich längste Praline der Welt.
 
QUOTE (onlyfree @ Mi 2.3.2005, 18:22) Wenn ich aber "wahrscheinlich" reinsetze, dann ist man aber nicht in Gefahr. Es gibt ja auch die wahrscheinlich längste Praline der Welt.

Bis dann jemand kommt, dir das Gegenteil beweist und mit einer Unterlassung droht...
 
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