Ab wann ist eine Marke geschützt?

eVolver

Angesehenes Mitglied
Hallo zusammen,

Frage: Ab wann ist eine Marke geschützt?
- Ab dem Datum der Eintragung ins Markenregister?
- Ab dem Datum der Veröffentlichung im Markenregister?

Ausserdem: Wenn eine Marke europaweit geschützt ist...gilt das auch für die Schweiz?

huh.gif
 
QUOTE Eine schweizerische Marke ist ab Hinterlegung für 10 Jahre geschützt. Der Schutz beginnt also bereits mit der Einreichung des Hinterlegungsgesuchs (Hinterlegungsdatum). Ändern Sie jedoch während des Prüfungsverfahrens wesentliche Elemente des Gesuchs, oder wollen Sie den Schutzumfang ausweiten, kann dies zu einer Verschiebung des Hinterlegungsdatums resp. des Schutzbeginns führen.

siehe www.ige.ch/D/marke/m10.shtm#a07


QUOTE Ausserdem: Wenn eine Marke europaweit geschützt ist...gilt das auch für die Schweiz?

wenn du mit europaweit die eu meinst, nein. die europäische gemeinschaftsmarke gibt markenschutz in den mitgliedsländern der eu.

anders sieht es bei internationalen marken aus, die bei der
weltorganisation für geistiges eigentum registriert sind. dann kann der schutz auf ch ausgedehnt werden.
siehe auch www.ige.ch/D/marke/m10.shtm#a03
 
Die Marke ist geschützt sobald Du sie kommerziell benutzt und Du der erste bist der sie benutzt.
Kannst Du beides beweisen, gehört die Marke Dir.

Die Markenregister dienen nur der einwandfreien Beweisführung und Standardisierung.
 
QUOTE (PH @ Di 30.1.2007, 1:03) Die Marke ist geschützt sobald Du sie kommerziell benutzt und Du der erste bist der sie benutzt.
Kannst Du beides beweisen, gehört die Marke Dir.


Mich würde mal interessieren, welche Möglichkeit des Nachweisens es gibt ausser einer Markeneintragung?
 
Das ist leicht.
Gegenstände herstellen, die die Marke tragen, sowie z.B. eine Postkarte mit dem aufgemalten Logo sich selbst schicken. Genügend Zeugen (Kunden) sind auch zulässig.
Der Beweis kann auf jede Art erfolgen.

Der Vorgang ist aber mühsam, deshalb die Register.

Und nebenbei bemerkt: eine Eintragung ist noch keine Benutzung. Wenn eine Marke nicht benutzt wird, können Dritte nach einer bestimmten Zeit die Löschung der Marke beantragen.
 
bevor das jetzt ein durcheinander wird ....
wink.gif


ph antwortet für deutschland.

evolvers frage war aber vermutlich auf die schweiz bezogen!?! und da:
QUOTE Eine Marke wird ausschliesslich durch Eintragung im Markenregister geschützt.

http://www.ige.ch/D/marke/m10.shtm#a01
 
erwischt...

Stimmt - eigentlich sind das sogar die französischen Bestimmungen. Aber die deutschen sollten nicht im wesentlichen davon abweichen.
Mir war gar nicht in den Sinn gekommen (faule Ausrede: es war spät), dass es in der Schweiz anders ist. Dort gilt in der Tat der Eintrag als Anfang des Schutzes für die Marke.

 
QUOTE (Duvi @ Mo 29.1.2007, 23:50)
QUOTE Eine schweizerische Marke ist ab Hinterlegung für 10 Jahre geschützt. Der Schutz beginnt also bereits mit der Einreichung des Hinterlegungsgesuchs (Hinterlegungsdatum). Ändern Sie jedoch während des Prüfungsverfahrens wesentliche Elemente des Gesuchs, oder wollen Sie den Schutzumfang ausweiten, kann dies zu einer Verschiebung des Hinterlegungsdatums resp. des Schutzbeginns führen.

siehe www.ige.ch/D/marke/m10.shtm#a07


QUOTE Ausserdem: Wenn eine Marke europaweit geschützt ist...gilt das auch für die Schweiz?

wenn du mit europaweit die eu meinst, nein. die europäische gemeinschaftsmarke gibt markenschutz in den mitgliedsländern der eu.

anders sieht es bei internationalen marken aus, die bei der
weltorganisation für geistiges eigentum registriert sind. dann kann der schutz auf ch ausgedehnt werden.
siehe auch www.ige.ch/D/marke/m10.shtm#a03

Genau das war meine Frage. Kann ich einen Namen in der Schweiz benutzen, welche in der EU geschützt ist?

Danke für die Antwort. Ein gewisser jemand kann mir jetzt nämlich mal den Schritt schamponieren!
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