AHV bei 40 % Einzelunternehmer, 60% Angestellter

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Padabum

Guest
Hallo

Mich würde interessieren wie es aussieht, wenn ich beschliesse ein Einzelunternehmen (40%) zu gründen für meinen Onlineshop und nebenbei noch Arbeiten gehe als Angestellter (60%) in einer Firma! (der Onlineshop ist nicht riesig und braucht wenig Administration).

Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt in der Schweiz? Und wenn ja wie werden die Beiträge für AHV, IV, etc abgerechnet? das sind ja immer Prozentsätze vom Gesammteinkommen. Wer zahlt schlussendlich was?

Ich denke mal einige hier arbeiten so. Hoffe ihr könnt mich darüber informieren
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Grüsse Padabum
 
Im Prinzip würde das dann so aussehen, dass Dein Arbeitgeber die AHV für die 60% bezahlt, ganz normal (resp. einen Teil davon zahlst ja Du, genau gleich wie wenn Du 100% angestellt bist). Für die anderen 40% bezahlst Du die volle AHV, sprich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeber-Anteil.

Je nach Ausgleichskasse kann es aber schwierig sein, überhaupt als Einzelunternehmen aufgenommen zu werden. Ich hatte temporär eine solche Situation beim Übergang vom Angestelltsein zum Selbständigsein und hatte alle Mühe, der Ausgleichskasse klar zu machen, dass ich wirklich selber arbeite und Geld verdiene. Frag also lieber vorher Deine Ausgleichskasse an, wie die das sehen.

Griessli
Irene

 
Sobald du Rechnungen von mehreren Kunden vorlegen kannst, sollte dies eigentlich kein Problem sein. Kannst du nur einen Kunden angeben, so tut sich die Ausgleichskasse wohl schwer. Aber bei einem Onlineshop hast du hoffentlich rasch mehrere Kunden. :)
 
Hallo Padabum,

Also ich arbeite noch 100% als Angestellter und habe mein Nebenverdienst mit den ganzen Web Projekten bei der Ausgleichskasse als "selbständigen erwerbend im Nebenverdienst" angemeldet und zahle jeweils die AHV Beiträge für den Verdienst. Sollte also auch bei dir kein Problem sein.
Tatsache ist leider, wie Irene schon sagte, dass gewisse Angestellte bei der AHV nicht beim ersten, zweiter oder dritten Kontakt verstehen, was du willst oder machst, also brauchst Du einiges an Geduld :)

Gruss Mike
 
Danke für die Antworten.

Also Michael du zahlst AHV/IV und EO zweimal ein, einmal durch das Geschäft wo du 100 % arbeitest und dann noch privat über den Gewinn deiner Einzelfirma? Okey

Grundsätzlich kann ich mich ja einfach bei der AHV anmelden. Die werden schon wissen was zu tun ist. Denke ich mal
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