Aktuelle Rechtslage Adult Content Schweiz

Marcs

Legendäres Mitglied
Die Rechtslage und Probleme in Deutschland sind mir durchaus bekannt.

Wie sieht es aktuell in der Schweiz aus?
Gibt es in der Zwischenzeit (habe mich seit 2006 nicht mehr damit beschäftigt) neue Richtlinien, oder sind simple Verifzierungen (Button, Geburtsdatum eingeben, zahlen, fertig) immer noch erlaubt?

Ich habe diverse Seiten in der Schweiz einmal angeschaut und festgestellt, dass die kaum Verifizierungen einsetzen, dort gibt man Geburtsdatum ein, klickt auf "Bezahlen" und die Sache ist erledigt, was mich ziemlich erstaunt.

Gruss Marc
 
m.E. sind wir immer noch beim Richterspruch, dass eine einfache vorgeschaltete Warnseite nicht ausreicht.

Andere Verurteilungen oder Freisprüche konnte ich nicht finden.

Das heisst, wir bewegen uns in einer Grauzone.

Wenn der Besucher aufgefordert wird, sein Alter anzugeben, ist das bereits nicht gleichzusetzen mit einer einfachen Warnseite, da der Besucher hier betrügerisch handeln müsste, um trotz seines Alters an Pornographie ranzukommen.

Ob dies aber vor Gericht ausreicht, weiss keiner, denn wie bereits erwähnt, konnte ich keine Urteile zu diesem Thema finden.

Es muss hier auch noch Einmal in Erinnerung gerufen werden, dass das legale alter für Porno in der Schweiz 16 ist und nicht 18 wie in D.


Andere Frage: gibt es heute einen geeigneten Schutzmechanismus mit dem man unter 16 Jährigen den Zugang zu einer Seite verwehren kann, ohne dass der Mechanismus unverhältnismässig den Betrieb der Webseite beeinträchtigt?

Die Antwort ist NEIN.


In dieser Grauzone wird es vor Gericht wohl darauf ankommen, ob der Seitenbetreiber sein möglichtest getan hat, um Besucher unter 16 fernzuhalten. Vielleicht wird es eine Verurteilung nicht abwenden, aber hoffentlich zumindest etwas mildern.

Mögliche Massnahmen:
- Den Besucher bitten, sein Alter anzugeben
- content-rating: adult in die meta-tags eingeben
- ICRA-Kennzeichnung einbringen, und alle anderen Netnanny, Childwatch, usw.

Wenn man obiges getan hat, sehe ich nicht, was man noch tun könnte, ohne sein Geschäft in Gefahr zu bringen.
Die Deutsche Praxis mit face2face, Postident oder eingeschriebenen Briefen ist nicht zumutbar, besonders im internationalen Wettbewerb.
 
Das Gesetz ist einerseits klar, auf der anderen Seite aber auch wieder nicht. Das Gesetz sagt, dass Pornografie Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden darf. Soweit ist das eine klare Aussage. Wenn Du also ohne Hürden explizite nackte Tatsachen zeigst machst Du Dich strafbar. Hier gab es auch schon Verurteilungen.

Unklar ist aber, welche Hürden nun ausreichend sind, da letztendlich im Ermessen des Richters. Man geht derzeit davon aus, dass z.B. ein Zugang erst nach erfolgter Kreditkartenzahlung genügend ist.
 
QUOTE Das Gesetz sagt, dass Pornografie Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden darf.


äh - das Gesetz sagt, dass man Pornographie unter-16 Jährigen nicht zugänglich machen darf.


QUOTE Unklar ist aber, welche Hürden nun ausreichend sind, da letztendlich im Ermessen des Richters. Man geht derzeit davon aus, dass z.B. ein Zugang erst nach erfolgter Kreditkartenzahlung genügend ist.


Genau - was ist aber mit kostenlosen Angeboten?
Ausserdem besitzen in der Schweiz viele Leute keine Kreditkarte.

Man könnte die Besucher auffordern, eine Kreditkartennummer einzugeben, und diese dann mit dem Luhn-Algorithmus prüfen. Leider lassen sich dadurch aber auch Nummern generieren und man schliesst viele berechtigte Besucher aus, die keine Kreditkarte haben, und zu blöd sind, eine Nummer mit Luhn zu generieren.

Solange der Staat nicht die Mittel für eine kostenlose elektronische Prüfung des Alters schafft, finde ich, dass der Webmaster keine angemessene Prüfung vornehmen kann.

Eine staatliche digitale Signatur könnte ein Weg sein.
 
Vielen Dank für die Diskussion und Infos. In dem Fall sind wir also noch Stand 2006. Ich habe nämlich auch nichts gefunden bzgl. irgendwelchen Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts.

Ich fasse deshalb einmal zusammen:

Internet: In der Schweiz gibt es derzeit keine festen Regeln zur Überprüfung des Alters. Die Eingabe eines Geburtsdatums ist jedoch sinnvoll, da hier nur mit Massnahmen im Bereich eines strafbaren Delikts (im Sinne SR 311) Content bezogen werden kann. Zusätzlich könnte mit Aushändigung von Zahlungsmitteln (Kreditkarte) an Kinder ggf. eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen. Im Sinne von Treu und Glauben scheint ein JA Button nicht ausreichend.

SMS/MMS Content (wir betreiben in Kürze die Kurznummer 6xx): Nur bei Swisscom ist eine zuverlässige Altersverifikation (Schutzalter 16) machbar, sämtliche anderen Anbieter verfügen derzeit über keine zuverlässige Altersverifikation.

Fazit: Egal wie man es anstellt, es ist weiterhin ein grau-Bereich
 
yep!

...

ausser, natürlich, Du lässt die Person die eigene Passkopie beim Notar unterschreiben und Du verschickst nach Erhalt der Kopie das Passwort per Einschreiben mit Rückschein.

Dann ist es Wasserdicht.
 
QUOTE (PH @ Fr 29.01.2010, 00:39) ausser, natürlich, Du lässt die Person die eigene Passkopie beim Notar unterschreiben und Du verschickst nach Erhalt der Kopie das Passwort per Einschreiben mit Rückschein.


Da Du ja gerne auf Details rumreitest... "Einschreiben eigenhändig" wäre die korrekte Versandart.

Uebrigens ist das Beispiel ja ganz passend: Webmaster vom "grossen Kanton" nutzen ein solches Vorgehen als legitimen Verifizierungsweg. Mit der Ausnahme, dass durch das PostIdent-Verfahren der Gang zum Notar wegfällt.

Soweit ich weiss ist ja dies die einzige Onlinejugendschutzmassnahme, welche die Kontrollfreaks dort als tauglich ansehen.
 
QUOTE (ms @ Fr 29.01.2010, 00:25) SMS/MMS Content (wir betreiben in Kürze die Kurznummer 6xx): Nur bei Swisscom ist eine zuverlässige Altersverifikation (Schutzalter 16) machbar, sämtliche anderen Anbieter verfügen derzeit über keine zuverlässige Altersverifikation.


Ich würde bei SMS/MMS Geschichten etwas vorsichtiger sein als bei Web-Projekten. Da steht man einfach schneller im Rampenlicht - gerade wenn wiedermal ein Kid sein Porno-Handy etwas zu offensiv auf dem Pausenhof zumzeigt...
 
@retok
Deshalb arbeiten wir am Anfang nur mit Swisscom zusammen bei entsprechendem Content (wobei das für uns als Provider nur begrenzt kontrolliert werden kann) bis das bei Sunrise/Orange reibungslos läuft, alles was darüber hinaus geht ist dann nur möglich, wenn das Handy nicht auf den Halter eingetragen ist und das ist ausserhalb unseres Verwantwortungsbereichs.

Wobei wir vor allem Infodienste betreiben möchten.
 
QUOTE Da Du ja gerne auf Details rumreitest... "Einschreiben eigenhändig" wäre die korrekte Versandart.


Da hast Du doppelt Recht !!
ph34r.gif


:weisse Fahne:


ms:
FSK16 gibt es in der Schweiz nicht. Ich verstehe also in diesem Zusammenhang nicht, warum man nur für FSK16 mit Swisscom zusammenarbeitet.
Entweder sind die User über 16, und dann kann der User alles sehen (ausser mit Tieren und Ausscheidungen, wie es im Gesetz steht), oder der User ist keine 16 und soll disney.com besuchen.

Wie soll man also FSK16 in Zusammenahng mit Swisscom verstehen?
Sind die User in D?
 
Das Thema ist weiterhin sehr interessant, aber leider auch verwirrend!

In Zukunft werde ich nebenbei ein Adult-Projekt betreuen. Deswegen interessiert mich dieses Thema auch.

@easyswiss: Wie gehst du aktuell mit dieser Situation um? Alters-Check?
@all: Wie handhabt ihr das?

Ich lebe in der Schweiz.
Ich möchte mich auch an unser Schweizer Gesetz halten.

Welches Alter muss ich bei einem Alters-Check prüfen (egal ob durch Geburtstag oder ID)?
16 oder 18 Jahre?

Ab 16 ist es vom Gesetz her ok. Aber welches Alter prüft ihr?

QUOTE Ich habe diverse Seiten in der Schweiz einmal angeschaut und festgestellt, dass die kaum Verifizierungen einsetzen, dort gibt man Geburtsdatum ein, klickt auf "Bezahlen" und die Sache ist erledigt, was mich ziemlich erstaunt.

Mir ist genau dass gleiche aufgefallen. Die meisten nutzen nichtmal eine Verifizierung.
 
Das alter, dass in der Schweiz geprüft werden *muss* ist 16.

Ich denke, dass sich das Mindestalter bald auf 18 ändern wird, weil die Medien das Thema "Prostitution mit 16" aufgegriffen haben und ein Paar Politiker scheinheilig einen Kreuzzug inszeniert haben.
Obwohl Polizei und Jugendamt keinen Handlungsbedarf sehen, macht sich so eine Aktion bei der Wählerschaft gut, so dass ich darauf gefasst bin.

Im Moment gibt es aber so gut wie keine Möglichkeiten das alter zu prüfen ausser die lächerlichen beglaubigten Ausweiskopien per Einschreiben.

Medien und Politik scheinen sich eher mit dem Thema "Porno- und Gewaltvideos auf Handys" zu befassen als mit Internet-Porno.

Ich frage mich ausserdem, ob Ämter und Politiker nicht vielleicht doch die Nutzlosigkeit von Alterskontrollen auf dem Schweizer Internet eingesehen haben, da ja 99% aller Porno-Gratisinhalte ja ohnehin aus dem Ausland kommen?
CH-Webmastern aufwendige Kontrollen vorzuschreiben (per Gesetzesurteil) hätte 2 Folgen:
1- keinen Schutz der Schweizer Jugend vor Internet-Porno (da ja eh alles aus dem Ausland kommt)
2- erhebliche Wettbewerbsnachteile für CH-Webmaster
Bei CH-Ämtern und Politikern kann man schon darauf hoffen, dass sich gesunder Menschenverstand durchsetzt.


Desweiteren ist zu bemerken, dass seit dem bekannten einen Urteil gegen gaynet, keine weiteren Urteile veröffentlicht wurden, das Thema scheint also keine hohe Priorität zu haben.
Das Ausbleiben von Massnahmen in Zusammenhang mit dieser Thematik kann durchaus auch als Duldung interpretiert werden...

Zusammengefasst:
- Altersprüfung bei CH-Webseiten wäre unwirksam
- Es gibt keine brauchbare technische Lösung
- Das Thema scheint bei den Strafverfolgungsbehörden keine Priorität zu haben

Aus all diesen Gründen denke ich, dass ein erstes Urteil zum Thema Internet-Porno entweder:
- gegen einen echten Bösewicht gefällt wird, der gleichzeitig auch wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilt wird. Die selbe Gelegenheit würde dann auch genutzt, um geeignete Prüfungsverfahren zu präzisieren
oder
- sehr milde ausfällt um der ganzen Branche die Chance zu geben, sich and die neuen Vorschriften anzupassen


Sinnvoll wäre, wenn allen CH-Einwohnern eine IDcard mit PKI-Zertifikat ausgegeben würde, die Computer mit Chiplesern ausstatten würde und entweder Webmastern eine Key gibt, um das Alter auszulesen oder eine zentrale Stelle, die im Dreiecksverfahren das Alter verifiziert.
 
Ich vermute ebenfalls, dass die Schweiz dieses Thema als nicht relevant ansieht.

Ämter und Politiker wünschen sich, dass der Webmaster/Inhaber verantwortungsbewusst mit diesem Thema umgeht. Das kann alles bedeuten. Wie genau man vorgehen soll, liegt also bei jedem selbst. Wenn die Politiker eine bestimmte Handhabung vorgesehen hätten, wäre es auch bekannt.

Trotzdem wünsche ich mir in diesem Fall, eine Anpassung des Gesetztes. In Zukunft würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten habe. Wenn es eine gültige Vorgehensweise gäbe, wäre die Unsicherheit bei diesem Thema nicht so hoch.
 
QUOTE (PH @ Do 28.01.2010, 23:54)Solange der Staat nicht die Mittel für eine kostenlose elektronische Prüfung des Alters schafft, finde ich, dass der Webmaster keine angemessene Prüfung vornehmen kann.


Ab November ist es soweit.

Ausweis im Internet:Der neue Personalausweis ist mit der eID-Funktion ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden.

Für die Schweizer SuisseID Die können sich wenigstens entscheiden, ob Sie es haben wollen oder nicht.
ph34r.gif



Mfg
Ronald
 
QUOTE (Ronald @ Sa 1.05.2010, 03:15)
QUOTE (PH @ Do 28.01.2010, 23:54)Solange der Staat nicht die Mittel für eine kostenlose elektronische Prüfung des Alters schafft, finde ich, dass der Webmaster keine angemessene Prüfung vornehmen kann.


Ab November ist es soweit.

Ausweis im Internet:Der neue Personalausweis ist mit der eID-Funktion ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden.

Für die Schweizer SuisseID Die können sich wenigstens entscheiden, ob Sie es haben wollen oder nicht.
ph34r.gif



Mfg
Ronald

Naja, nicht ganz.

Zum Thema D:
1- Es fehlen noch die Lesegeräte an den Tastaturen/Computern
2- Warum die Ausländer ausschliessen? Aufenthaltsbewilligungen sollten ebenfalls mit Chip ausgestattet sein.
3- Bleibt man in D straffrei, wenn man minderjährigen Franzosen oder Spaniern zugriff auf Porno gewährt?

Zum Thema CH:
Ich finde die Initiative lobenswert, jedoch habe ich meine Zweifel, dass diese Lösung sich bei der klassischen Kundschaft durchsetzen wird.
Wer zahlt heute denn für Porno?
Es sind meistens die technisch nicht so versierten älteren Herren.

Zumindest hat man durch den USB Dongle kein Lesegerätproblem wie in D.

Wieviel soll denn so eine SwissID kosten?
 
Hallo PH


QUOTE 1- Es fehlen noch die Lesegeräte an den Tastaturen/Computern

Man soll eine digitale Signatur erhalten können. Die eID Funktion soll es auf wunsch geben. Zusätzlich werden Starter-Kits ausgegeben.


QUOTE 2- Warum die Ausländer ausschliessen? Aufenthaltsbewilligungen sollten ebenfalls mit Chip ausgestattet sein.

Aufenthaltstitel werden wahrscheinlich auch mit'n RFID Chip ausgestattet. Polizei und Grenzschutz werden sich freuen, statt bei der Dienststelle anzurufen, lesen Sie einfach den Chip aus.


Aber niemand wird seine eID oder digitale Signatur auf einer Adult Seite nutzen solange der Staat es einsehen kann.




Mfg
Ronald

 
QUOTE (Sancho @ Do 29.04.2010, 20:45) @easyswiss: Wie gehst du aktuell mit dieser Situation um? Alters-Check?

Da wir (bakom-registrierter Fernmeldedienstanbieter) mit den Mobilfunkprovidern entsprechende Verträge haben und die sich an den Jugendschutz halten müssen wird das direkt von Ebene Handybenutzer gefiltert (also der Mobilfunkprovider filtert das). Bei Marktleader No2 ist es 18 Jahre (also Vertragsinhaber muss 18+ sein), bei Marktleader No1 sind es 16 Jahre. Das Ganze ist noch vor unserer Schnittstelle geschalten, sprich wir liefern aus, sobald bei uns eine Anfrage über ein Keyword auf die API kommt. Meine Firma betreibt selbst keine Webseiten in diesem Sektor.


QUOTE Welches Alter muss ich bei einem Alters-Check prüfen (egal ob durch Geburtstag oder ID)?
16 oder 18 Jahre?


Es ist ein "grau" Bereich - wo kein Kläger, da kein Richter.
Merke: Der Geschäftszweig ist hart umkämpft, da kann es Jahre gut gehen oder bereits morgen zur Klage kommen. Am besten macht man es mit ein paar "Panamafirmen" und hat dann Ruhe
wink.gif
.
 
Wollte gestern Nacht schon Antworten. Aber dann bin ich doch eingeschlafen, mit samt iPhone in der Hand ...
rolleyes.gif



QUOTE Es ist ein "grau" Bereich - wo kein Kläger, da kein Richter.
Merke: Der Geschäftszweig ist hart umkämpft, da kann es Jahre gut gehen oder bereits morgen zur Klage kommen. Am besten macht man es mit ein paar "Panamafirmen" und hat dann Ruhe wink.gif.

Ja da hast du absolut Recht.
Ich hab mir deswegen einen Hoster ausgesucht, wo ich absolut Anonym bin. Komplette "Whois-Protection" usw..., falls man mich wirklich Anklagen/Abmahnen will.


Aber was meinst du mit "grau" Bereich? Ich verstehe dass dieses Thema wirklich im Grau-Bereich ist. Deswegen auch die ganzen Fragen zu diesem Thema.

Aber in der Schweiz ist es doch erlaubt, an Kunden die 16+ sind, Pornographie zu verkaufen und zugänglich zu machen.
Wenn ich nun in der Schweiz lebe und mich an diese Gesetze halte, weil mein Firmensitz ebenfalls in der Schweiz ist, dürfte ich doch keine rechtlichen Probleme bekommen. Oder sehe ich dass falsch?

Also wenn ich ein freiwilliges Impressum rein-setzte (muss ich nicht als Schweizer!), eine Warnung vor der echten Startseite setzte, dass in diesem Bereich nun Pornographie zu finden ist, inkl. Alters-Check per Geburtsdatum und dazu noch darauf Hinweise dass ich dem Schweizer Recht unterliege, kann ich doch nach jetzigem Recht nicht angeklagt werden. Oder doch? Klar wenn sich die Gesetze ändern (und dass kann wirklich schnell gehen), dann sieht die Sachlage wieder ganz anders aus.


Aber ganz ehrlich! Wir (in der Schweiz lebenden) machen uns schon grosse Sorgen über dieses Thema, obwohl die Gesetzeslage sehr "entspannt" aussieht, im Vergleich zu Deutschland. Wie sieht es erst bei den Deutschen aus?! Ich will mit denen nicht tauschen! Die werden dermassen bevormundet und kontrolliert. Nein Danke! Ich find dass echt lächerlich wie es in Deutschland gehandhabt wird. Die haben noch Glück, dass sie die "Bildzeitung" lesen dürfen, mit den ganzen halbnackten Mädels drauf.

Deutschland wäre für mich als Selbstständiger ein Horror.
wink.gif

Ich bin echt dankbar, in der Schweiz leben & arbeiten zu dürfen!
 
Sancho: Falls Du in der Schweiz nackte Tatsachen ohne echten Zugangsschutz anbietest, dann wirst auch Du Probleme bekommen. Egal, ob der Surfer nun 10 oder 80 Jahre alt ist. Und es hilft auch keine Seite, wo man einfach das Geburtsdatum eingeben muss.
 
Zurück
Oben