Ansprechspartner in D

Christian

Legendäres Mitglied
Salve

Wir sind eine Schweizer GmbH, mit Standort im Kt. Solothurn. Aus diesem Standort heraus betreuen wir Kunden in vielen Ländern Europas. Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir z. bsp. in D einen oder mehrere Ansprechpartner definieren und Kontaktmöglichkeiten bereitsstellen.

In diesem Zusammenhang bin ich etwas skeptisch. Ich möchte es vermeiden, in Deutschland "aus versehen" eine Filliale zu eröffnen und uns damit den doppelten Aufwand an Buchhaltung und Co. aufzuhalsen.

Frage: Können wir in D Ansprechpartner generieren, ohne Gefahr zu laufen, dass diese als Fillialen unserer Firma angesehen werden?

Danke für Euer Feedback
Christian
 
QUOTE (Christian @ Di 20.11.2007, 14:09)Können wir in D Ansprechpartner generieren, ohne Gefahr zu laufen, dass diese als Fillialen unserer Firma angesehen werden?

Vermutlich ist das im Zweifelsfall vom gewählten 'Ansprechpartner' und dessen beruflicher Situation abhängig.

Wenn Ihr - als das eine Extrem - einen Rechtsanwalt in Hamburg als Ansprechpartner definiert, der sein eigenes Büro hat, dann wird er Euch eine Rechnung schicken - und gut iss.

Wenn Ihr dagegen jemanden fulltime beschäftigt, ihm einen PC stellt und ähnliches und er weisungsgebunden ist, dann ist das so etwas wie ein 'Mitarbeiter auf die Entfernung', für den wohl dieselben steuerlichen Regeln gelten wie für jemanden aus dem Grenzgebiet, der täglich in die Schweiz pendelt, sein Einkommen aber in Deutschland versteuert.

Beauftragt Ihr diesen mit der Suche nach Geschäftsräumen, dann wäre das wohl eine Niederlassung.

Sprich: Die 'teure Variante' dürfte eher unkompliziert sein.
 
QUOTE Wenn Ihr dagegen jemanden fulltime beschäftigt, ihm einen PC stellt und ähnliches und er weisungsgebunden ist, dann ist das so etwas wie ein 'Mitarbeiter auf die Entfernung', für den wohl dieselben steuerlichen Regeln gelten wie für jemanden aus dem Grenzgebiet, der täglich in die Schweiz pendelt, sein Einkommen aber in Deutschland versteuert.


Salve
Danke erstmal für die Antwort. Es geht nicht um die steuerlichen Aspekte für den Mitarbeiter. Es geht mir vielmehr darum, dass ich nicht aus Versehen eine Filliale in D eröffnen will. Der MA arbeitet und lebt in D und könnte als Ansprechspartner für seine Region gelten. Veröffentliche ich seine Adresse, wird sein Arbeitsplatz dann zu einer Filliale von uns?

Gruss und Danke
Christian
 
@ Christian

ist eine interessante Frage, es geht dabei u. U. um viel Geld. Die steuerliche Behandlung muss nicht unbedingt etwas mit dem Sitz eines etwaigen Ansprechpartners in dem betreffenden Land zu tun haben. Die Fragestellung ist sehr komplex und erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Am besten Du wendest Dich an Deinen Treuhänder hier in der Schweiz. Wenn er keine Kenntnisse hat, schreibe mich doch einmal an, dann nenne ich dir einen guten.
 
QUOTE (Christian @ Mi 21.11.2007, 07:36)Der MA arbeitet und lebt in D und könnte als Ansprechspartner für seine Region gelten. Veröffentliche ich seine Adresse, wird sein Arbeitsplatz dann zu einer Filliale von uns?

Genau diese Überlegung hatte ich meinem Beitrag zugrundegelegt.

Und dann habe ich mir das Problem an den beiden oben skizzierten Extremfällen verdeutlicht.

Dazwischen sind Abstufungen denkbar. Also kommt es immer auf die konkreten Umstände an, darauf, was dieser Mitarbeiter / Gebietsvertreter / Repräsentant konkret macht und was er sonst noch macht, wie abhängig er von dir / von dieser Tätigkeit ist. Und die Entscheidung dürfte letztendlich immer das zuständige Finanzamt treffen: Keine Einnahmen, kein Problem. Einnahmen - wer muß wo wann was versteuern.

Edit: Grade mal noch einen Blick in die Wikipedia geworfen. Dort der Hinweis zur Filiale: Rechtlich sei das eine Betriebsstätte, dafür ist die Abgabenordnung zuständig, über deren Auslegung entscheidet das FA. Allerdings gäbe es in den jeweiligen Doppebesteuerungsabkommen wohl teilweise eigene Begriffsbestimmungen.
 
Salve

Danke Euch für Eure Hilfestellungen. Das hat mir schon weiter geholfen.

En schöne Tag
Christian
 
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