QUOTE (wsammy @ Fr 23.12.2005, 22:36)Was heisst "Schützenswert" für diese Arbeit wurden auch Quellen verwendet.. Muss ich da nicht einfach "copyright Name" hinzufügen ? [...]
Was genau "schützenwert" ist, kann ich Dir auch nicht sagen, da musst Du Dich an einen Anwalt wenden, ich habe hier im Forum mal eine Fastregel genannt, nach der man gehen könnte, um herausfinden ob es wahrscheinlich schützenwert ist.
[1] Doch auch die Faustregel ist nicht zuverlässig (wie es halt bei jeder Faustregeln mal so ist - so ungefähr → PI * Daumen). Es kommt halt auf den schöpferischen Wert an, doch wo da die Grenze ist, kann ich bei besten Willen nicht beantworten. Du kannst wirklich am Besten den Autor fragen, ob Du es verwenden darfst, damit bist Du wesendlich besser beraten. Natürlich kannst Du Dich auch von einen Anwalt beraten lassen, nur ob sich das lohnt, musst Du selber entscheiden.
Soweit ich aber informiert bin, reicht eine Einfache Quellennennung nicht aus, dies reicht nur bei kleineren Zitaten (ca. 1 bis 3 Sätze) aus dem Text aus, nicht aber, wenn der komplette Text kopiert wird, dazu braucht es immer noch die Einwilligung des Autors.
Wie bereits erwähnt, ich kann Dir keine Rechtsberatung geben. Ich kann Dir nur meinen Wissenstand vermitteln, welcher sich auch nur auf Artikeln, einzelnen kleinen Abschnitten aus Gesetzestexten und Hörensagen zusammensetzt. Damit ist dieser Wissenstand also keineswegs zuverlässig! Um bessere und zuverlässigere Informationen zu bekommen, musst Du wohl oder übel einen Anwalt aufsuchen.
MfG Sascha Ahlers
[1] Ayom:
Bodenlose Frechheit, Textklau verbunden mit Linktausch → Faustregel