Bewerbung im Affiliate Marketing

Logge

Angesehenes Mitglied
QUOTE keine Bewerbung/Vermarktung des Programmes in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren, wie Google Adwords oder Sponsored Listings


Hallo,

ich bin im Affiliate-Bereich noch blutiger Anfänger, doch aus Neugierde habe ich mich jetzt mal mit diesem Thema etwas genauer auseinander gesetzt. Bei den verschiedenen Betreibern, wie zum Beispiel TD, Zanox,... ließt man bei den verschiedenen Programmen immer wieder einen solchen Satz wie oben genannt. Ich werde daraus nicht wirklich schlau. Für mich hört es sich so an, als ob es verboten wäre, dass ich auf einer selbsterstellten Seite SEO oder AdWords betreibe um dieses Produkt dann zu vermarkten.

Wenn ich mich nun aber bei Google umschaue, dann finde ich hunderte/tausende Seiten, die genau das machen. Sie schalten AdWords-Anzeigen und man kommt dann auf eine Übersichtsseite, von wo aus man dann das jeweilige PP aufrufen kann.

Außerdem ist mir aufgefallen, dass viele in AdWords mit Markennamen werben, obwohl dies ausdrücklich vom PP untersagt wird. Rein rechtlich gesehen muss man sich hierzu doch die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen?


QUOTE Es dürfen die Markenrechte Dritter bei der Bewerbung des Programmes nicht verletzt und keine Spam E-Mails versendet werden.


In diesem Umfeld habe ich mich auch schon engagiert und ich muss sagen, dass viele Markeninhaber sehr restriktiv mit diesen Erlaubnissen umgehen.

Grüße Logge
 
Ja genau das heisst es. Keine Bewerbung des Produktes durch PPC Marketing. Da bleibt einem meist der "normale Weg" übrig und man optimiert die Seite für den organischen Traffic. Eine Landingpage darfst du auf alle Fälle dafür basteln (oder gleich eine ganzes Webprojekt drum herum). Verstösse gegen die Richtlinien der Merchants kann zu Ausschluss des gesamten PP/Netzwerkes führen.
 
viele betreiber werben selbst bei z.B. adwords deshalb der satz
QUOTE keine Bewerbung/Vermarktung des Programmes in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren, wie Google Adwords oder Sponsored Listings


mal angenommen ich betreibe einen eigenen blumen shop den ich bei adwords bewerbe, 10 cent pro klick zahle und an jeder blumen bestellung 10 euro verdiene

nun hab ich auch webmaster die mein shop bewerben und an jeder bestellung 6 euro verdienen .... bleiben für mich also 4 euro übrig pro bestellung

bewerben die webmaster nun mein shop auch über adwords so verdrängen sie womöglich meine werbung und anstatt 10 euro pro bestellung verdiene ich nun nur noch 4 euro

bisschen leihenhaft erklärt aber ich hoffe verständlich ... hinzu kommen noch weitere gründe wie die etablierung der eigenen marke aber das würde hier den rahmen sprengen.



markennamen sind ein ernstes thema .... bewirbt ein webmaster meinen blumen shop (beispielname: blumi) mit dem markennamen eines konkurrenten (z.B. superblumen) so kann mich der konkurrent verklagen und wird nach der derzeitigen rechtslage auch recht bekommen ... auch wenn mich eigentlich keinen schuld trifft sondern den webmaster
 
Wenn man nun aber bei Google sucht, gibt es sehr viele Betreiber, die genau das machen. Sie bewerben mit AdWords Partnerprogramme, die dies jedoch mit obrigem Satz eigentlich verbieten.

Da ich immer weniger verstehe, hab ich dann auch mal einem Support geschrieben und die Antwort hat meine Verwirrung dann komplett gemacht:

QUOTE Sie können natürlich Keyword-Advertising machen.
Sie müssen nur auf die einzelen Keyword-Policys der eizelnen Advertiser achten.


Was sind diese Keyword-Policys und wo findet man diese? Also wird es nun grundsätzlich erlaubt, wenn ich mich an diese Policys halte? Gibt es bei irgendeinem Affili-Network konkrete und eindeutige(!) Definitionen, auf die man sich dann auch juristisch berufen kann?

Grüße
rolleyes.gif

 
Okay, ich hab mich nun mal im Umfeld "Kredite" umgeschaut, weil in dieser Richtung ja sehr viel gemacht wird. Bei Zanox heißt es zum Beispiel:

QUOTE Die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA darf nicht über direkte Bewerbung/Vermarktung durch bezahlte Verfahren in Suchmaschinen beworben werden. Das Verwenden von geschützten Marken, anderen Kennzeichen, Namen oder sonstigen Merkmale und deren Abwandlungen ist nicht gestattet.



QUOTE Sofern der Partner Keyword-Advertising einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:

- Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.
- Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.



Soweit ich das verstehe, darf man AdWords betreiben, jedoch nicht mit den Markennamen und Produktbezeichnungen. Auch die Display-URL darf diese Markennamen nicht enthalten.

So ist das doch eindeutig.
 
QUOTE (Logge @ Do 20.11.2008, 23:04) Wenn man nun aber bei Google sucht, gibt es sehr viele Betreiber, die genau das machen. Sie bewerben mit AdWords Partnerprogramme, die dies jedoch mit obrigem Satz eigentlich verbieten.

Wenn es keine gäbe die etwas tun was man nicht tuen darf(soll) dann gäbe(bräuchte) es keine Polizei (zumindest wären gefängnisse überflüßig)


Im StartPost
schriebst du "SEO" .... hier geht es aber um "SEM"
SEO ist zwar auch irgendwie manchmal irgendwie "verboten" .... aber, irgendwie, ist ja in jeder existierenden WebSeite SEO, selbst wenn der Webmaster es nicht weis
( = NaviLinks = onPageOptimierung ..... soll ich wegen einem PP verbot für SEO etwa 800 Seiten ohne Navi hochladen? )
nein, ich darf natürlich eine Navi haben ... aber Linktausch oder gar Linkkauf ist da quasie "verboten"

und beim SEMverbot ....
Wenn ich jetzt "Fahrradschlauch" in AdWords kaufe und auf meine Suchfunktion, wo es auch 8 Andere Fahradhändler gibt, leite .... dann dürfte das vielleicht auch wieder "erlaubt" sein
also
AlgemeinerSuchbegriff + ShopÜbergreifende Landingpage = erlaubt (eventuell mit etwas Grauschleier)
 
Und gerade solche Grauschleier finde ich unschön. Es muss doch von Seiten der Betreiber eine juristisch eindeutige Definition in diesem Fragen geben. Das wären nur 3-5 Zeilen Text.
 
zum Fall SEM und Merchants:

Regel 1:
Im Zweifellsfalle mit dem Merchant abklären was zugelassen ist und was nicht.

Regel 2:
Es gibt Merchants die gemäss Richtlinien SEM verbieten, auf nachfragen aber trotzdem die erlaubnis, zum teil an eine handvoll leute erlauben.

Regel 3:
Genau so gibt es Merchants die keyword buying verbieten, andere geben slots für gewisse affiliates frei und lassen bei google ihre markennamen für diese adwords id freischalten. ohne nachfragen geht nix.

Regel 4
usw. es gibt leider bis heute bei keinem der anbieter exakte informationen.

einfach gesagt, keine Regel ohne Ausnahme.

Ric
 
Danke für die Antworten.

Nur mal zum Verständnis:

Ich betreibe eine Webseite zum Thema Kredit und habe dort einige PP eingebunden. Nun kann ich AdWords zu den allgemeinen Keywords "Kredit" und "Kredit Vergleich" schalten, doch wenn der Merchant SEM verbietet, darf ich nichtmal das? Dass ich Markennamen nicht einfach in AdWords nutzen darf, ist mir klar.

Keine Angst, ich habe nicht vor im Bereich Kredite aktiv zu werden. Das übersteigt dann doch ein wenig meine Ressourcen. Ich habe mich das nur gefragt, weil mir dies beim Stöbern in den Affiliate-Netzwerken aufgefallen ist.
 
QUOTE (Logge @ Fr 21.11.2008, 01:16) Und gerade solche Grauschleier finde ich unschön. Es muss doch von Seiten der Betreiber eine juristisch eindeutige Definition in diesem Fragen geben. Das wären nur 3-5 Zeilen Text.

ne Du, mit 3-5 Zeilen Text
(wie breit ist dein Papier, wie klein ist die Schrift?)
ist das dann vielleicht doch nicht ..... zumindest für Harrspalter wie mich

z.B.
http://clix.superclix.de/cgi-bin/codes.cgi?pp=4858
PP Religiöse Geschenke .... Einschränkung NonEros

Es sagte mal Einer, die Bibel wäre der größete PoPoPoPo(Buch mit schutzige Geschichten)
Ich habe auf eienr Site die Bibel als Content ....
.... darf ich dort "Religiöse Geschenke" dazumachen?
wenn ja, dann extra nochmal nachgefragt "auch bei der "Sodom und Gomora" Geschichte?"

Da gibt es auch Shops mit "STrapsen" oder "Neglische"(oder wie die sich schreiben)
ist das Erotik?
ja, weil es dort nur das gibt
unsure.gif

nein, weil es dort, z.B. Versandhaus, noch vielles anderes gibt
unsure.gif


Oder
Einschränkung .... keine Gewalt ....
.... also, keine GamerShops mit Spielen
.... also, keine DVD Shops mit Terminator oder Rambo
unsure.gif



Das ist der Grauschleier
denk mal drüber nach .... darüber läßt sich ein Buch schreiben .... da ist nix mit 3-5 Sätzen "endgültig" geregelt



Gruß
Andy 800XE Zmuda
 
Da hast du vermutlich Recht. Und genau hier kommt man wieder zu Ric. Die Regeln sind deshalb so schwammig, weil das Internet so verflucht dynamischer und vielfältiger Haufen an Angeboten ist. Aus diesem Grund muss man sich wohl mit den einzelnen Anbietern absprechen und diese werden dann im Einzelfall entscheiden.

Grüße
 
QUOTE (Logge @ Do 20.11.2008, 22:04)Gibt es bei irgendeinem Affili-Network konkrete und eindeutige(!) Definitionen, auf die man sich dann auch juristisch berufen kann?

Wir bei SuperClix haben alle Partnerprogramme speziell für SEM unterteilt und können so deutlich zeigen, was ok ist und was nicht:
http://www.partnerprogramm-suchmaschine.de...tiv__Deep_/SEM/

Unserer Meinung nach ist SEM bei Partnerprogrammen gerade für den Betreiber des Partnerprogrammes sehr vorteilhaft, da er eben "nur" nach Erfolg zahlt, keine Klicks nachkontrollieren muß und sich nicht (auch noch) mit SEM beschäftigen muß.

Leider gibt es aber gerade bei den Werbe-Online-Agenturen, die mittlere bis größere Partnerprogramme im Auftrag der Firmen betreiben, meist eine SEM-eigene-Abteilung, daher schließen auch gerade diese SEM ganz für Affiliate Marketing aus, um SEM als extra Dienstleistung mit extra zusätzlichen Gebühren anbieten zu können.

Unserer Meinung nach sollte man SEM komplett offen gestalten, damit eine (fast) 100%-Abdeckung bei den Suchergebnissen (SEO und SEM) erreicht werden kann, und so die Chance viel größer ist, daß der potentielle Kunde nicht zur Konkurrenz oder zu ebay usw. geht...

Marcus
 
Bevor sich Diskussion noch weiter im Kreis dreht:

Die in der Programmbeschreibung oder in den Bedingungen angegebenen Richtlinien zum SEM beziehen sich _ausschließlich_ auf das Direct-Linking!

Gegen SEM Aktionen für eine eigene Landingpage hat der Merchant bestimmt nichts und kann dies davon abgesehen nicht verbieten.

Daher unterscheidet in dieser Diskussion bitte zwischen direkter Verlinkung aus der Suchmaschine (das kann der merchant verbieten) oder SEM für die eigene landingpage (das kann nicht verboten werden).
 
QUOTE (Manimal @ Sa 22.11.2008, 12:16) Gegen SEM Aktionen für eine eigene Landingpage hat der Merchant bestimmt nichts und kann dies davon abgesehen nicht verbieten.

sofern nicht seine markenkeys etc. verwendet werden (oder er dies ausdrücklich erlaubt)

ric
 
QUOTE (omc @ Sa 22.11.2008, 12:28)
QUOTE (Manimal @ Sa 22.11.2008, 12:16) Gegen SEM Aktionen für eine eigene Landingpage hat der Merchant bestimmt nichts und kann dies davon abgesehen nicht verbieten.

sofern nicht seine markenkeys etc. verwendet werden (oder er dies ausdrücklich erlaubt)

ric

soviel Menschenverstand setze ich voraus
wink.gif
 
QUOTE (Manimal @ Sa 22.11.2008, 14:26)
QUOTE (omc @ Sa 22.11.2008, 12:28)
QUOTE (Manimal @ Sa 22.11.2008, 12:16) Gegen SEM Aktionen für eine eigene Landingpage hat der Merchant bestimmt nichts und kann dies davon abgesehen nicht verbieten.

sofern nicht seine markenkeys etc. verwendet werden (oder er dies ausdrücklich erlaubt)

ric

soviel Menschenverstand setze ich voraus
wink.gif


du schon, aber es ist zu viel erwartet
smile.gif
- es gibt hier leute die mitlesen, die verstehen nur die hälfte von dem was geredet wird....

es gibt auch immer noch leute die glauben das man alle bilder im internet einfach verwenden darf...

ric
robbie.ch
 
Zurück
Oben