Bewerbung von Geschicklichkeitsspielen

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Legendäres Mitglied
Das Bewerben von nicht-staatlichen Gluecksspielen ist in der Schweiz bekanntlich verboten. Aber wie sieht es aus mit Geschlichkeitsspielen wie sie zum Beispiel Gameduell anbietet? Ist das Bewerben von Geschlichkeitsspielen in der Schweiz legal oder sieht die Schweizer Justiz diese nur als getarnte Gluecksspiele an und verbietet somit auch das Bewerben von diesen?

Im vollem Besitze meiner geisitgen Kraefte bin ich mir bewusst, dass ich hier keine Rechtsauskunft erhalten werde und bitte Euch deshalb um Eure ganz persoenliche Meinung.
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Gruss, Ivo

 
@Ivo:

Vor einigen Monaten gabs mal einen Beitrag (ich glaube 10vor10) über Glücksspielautomaten. Es ging darum, dass aufgrund einer Gesetzesänderung keine Slotmachines und andere Glücksspielautomaten mehr eingesetzt werden dürfen. Jedoch sollen Geschicklichkeitsspiele weiterhin erlaubt sein.

http://www.admin.ch/cp/d/41d13035_1@fwsrvg.html

Hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter.

Andi
 
Ich wurde vor einiger Zeit von einer israelischen Firma kontaktiert, die fragte ob ich ein Partnerprogramm in Deutschland für sie aufziehen könnte. Ging um Geschicklichkeitsspiele, bei denen mit Einsatz um Geld gegeneinander gespielt wird.
Ich hatte das abgelehnt wegen der aus meiner Sicht unsicheren Rechtslage.
Daraufhin wurde mir vorgeschlagen ich solle ein Partnerprogramm für eine URL starten wo das Spiel kostenlos läuft. Dort hätten die Spieler über die AGB der Weitergabe Ihrer Email zugestimmt.
Sie hätten dann somit später von der anderen URL Angebote zum Spiel gegen Geld bekommen.
Hab ich auch abgelehnt.
 
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