Bezahlung Fotografen / Steuer?

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andiR

Guest
Hallo,

wieder mal brauche ich die Hilfe der erfahrenen Ayom-User :) Ich weis, der Titel sagt nicht viel über das Thema, aber ist etwas schwierig zu erklären.

Ich betreibe ein Eventportal, wo Fotografen auf Events für mich Fotos machen und online stellen. Nun sollen sie für die Fotos bezahlt werden.

Wie kann ich das am besten abwickeln? Von Seiten der Fotografen besteht kein Interesse an einer eigenen Gewerbeanmeldung und Rechnunsausstellung an mich.

Unter der Hand kommt nicht in Frage, da ich diese Ausgaben ja auch mit den Einnahmen verrechnen will.

Wäre um einen Rat sehr dankbar
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Gruß
 
Ich habe einen ähnlichen Fall kürzlich mit meinem Steuerberater besprochen.

Du schreibst Quittungen ohne MwSt., die Du Dir abzeichnen lässt und dann buchen kannst. Außerdem solltest Dir von den Fotografen ein Schreiben unterschreiben lassen, dass sie ihre Einnahmen auf ihrer Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß angeben und damit versteuern.

Es gilt aber, soweit ich weiß eine Einkommensgrenze, bis zu der die Fotografen das ohne Gewerbeanmeldung machen dürfen.

Wenn Du Schweizer bist, kann das anders aussehen.
 
Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Berufe

ist zu entnehmen, dass Fotografen (Fotojournalisten) zu den "Freien Berufen" gehören.
Soweit ich weiß muss hier also kein Gewerbe angemeldet werden, allerdings muss die "Einnahme" von den betreffenden Personen beim Finanzamt angegeben werden.

Details kenne ich nicht, da weiß der Steuerberater sicherlich mehr.


Schönen gruß,
André
 
QUOTE (andiR @ Mo 7.5.2007, 10:59)Von Seiten der Fotografen besteht kein Interesse an einer eigenen Gewerbeanmeldung und Rechnunsausstellung an mich.

Eigentlich ist es ganz einfach:

- Keine Rechnung -> kein Geld für den Fotografen.

- Fotograf schreibt Rechnung. Tätigkeit ist freiberuflich. Fotograf muß klären, ob er Kleinunternehmer sein will (also ohne MwSt) oder richtig (also mit MwSt). Du bezahlst die Rechnung und buchst sie entsprechend. Fotograf muß sich selbst um de Deklarierung kümmern und seine Einnahmen versteuern.

Zahle den Kleinunternehmern (sinngemäß) 100 Euro, den anderen 119 Euro für denselben Auftrag (bzw. analog bei verschiedenen Qualifikationen).
 
fotografen haben meines wissens nach eine zwangsmitgliedschaft in der berufsgenossenschaft, kann das jemand bestätigen?
 
@bendecho


ja, kann ich bestätigen. Daher Fotografische Tätigkeiten lieber als Multimediaproduktion deklarieren.

Gruß Ronny
 
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