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medienprojekt-hamburg

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Wir als Webhosting Anbieter bieten Ihnen jetzt ein dauerhaftes Gratishosting an.

Als Leistung hierfür, erlauben Sie uns auf Ihrer Homepage eine Linksetzung.

Domainpreise:

.de : 9,90 Euro/jährlich
.com / .net / .org / .info / .biz : 14,90 Euro/jährlich

Traffic inkl.: 200 MB/Monat

MySQL Datenbank: 1


Viele Grüße
Ihr medienprojekt-hamburg
 
*lach* wir begrüßen natürlich jeden "gratis Hostingkunden" mit übernatürlichen Ansprüchen
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Aber kein Problem, ab PR 9 richten wir Coldfusion gerne ein
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Grüße
 
Ehrlich gesagt habe ich ich das Angebot noch nicht vollständig verstanden. Wird ein Hosting inkl. Domain angeboten? Soll das so ablaufen, dass man Euch sein Konzept vorstellt, und Ihr dann entscheidet?
 
QUOTE (eternal @ So 6.09.2009, 13:20)Ehrlich gesagt habe ich ich das Angebot noch nicht vollständig verstanden. Wird ein Hosting inkl. Domain angeboten? Soll das so ablaufen, dass man Euch sein Konzept vorstellt, und Ihr dann entscheidet?

@eternal: Das ist eine Möglichkeit, wie sich Anbieter Backlinks besorgen können.

Allerdings würde ich schon aus steuerlichen Gründen die Finger von solchen Angeboten lassen. Mangels Rechnung kann man die Hostingkosten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Das wiederum mag nur für jene interessant sein, die sich ohnehin lieber in grenzwertigen Bereichen bewegen und in bezug auf mögliche Projekteinnahmen analog verfahren möchten.

Umgekehrt muß damit jeder selbst entscheiden, ob er ein Projekt in so einem grenzwertigen Umfeld ansiedeln will.


PS: Forenregel 13. Manchmal halte ich allerdings die Diskussion über solche Zusammenhänge sinnvoll. Wo, wenn nicht in einem öffentlichen Forum, soll man so etwas 'anmerken'.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ So 6.09.2009, 15:23) Mangels Rechnung kann man die Hostingkosten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen.

ähm, welche Kosten soll man den Absetzen wenn keine Kosten existieren?


und für die 9,90 (was günstiger sein könnte) für die DOmain wirds ja wohl eine Rechnung geben?

Wieviel Webspace gibts denn kostenlos(für die 9,90)?
(die 200Mega Traffic sind aber etwas mikrisch?)


PS
www.google.com/search?q=medienprojekt+hamburg+warum+verdammt

Wort 3 und 4 gehören zu meiner Domain
 
QUOTE (800XE @ Di 8.09.2009, 01:01)
QUOTE (Jürgen Auer @ So 6.09.2009, 15:23) Mangels Rechnung kann man die Hostingkosten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen.

ähm, welche Kosten soll man den Absetzen wenn keine Kosten existieren?

Einerseits werden Leistungen in Anspruch genommen, andererseits werden selbst Leistungen (nämlich die Linksetzung) erbracht. Also Leistungen ohne Rechnung ... da klingelt es ...
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Tatsächliche Betriebsausgaben kann man auch unproblematisch als solche kenntlich machen und vom Gewinn abziehen. Dann ist / bleibt alles transparent. Sofern man sich Betriebsausgaben also leisten kann (sofern man nicht 'über seine Verhältnisse' lebt), sind Betriebsausgaben ja nicht unbedingt etwas 'Schlechtes', sondern normal - ein Betrieb ohne Betriebsausgaben ist da eher merkwürdig.


Ich würde allerdings strikt davon abraten, mich bei solchen Themen in irgendwelche 'grau getönten Bereiche' hineinzubegeben, bloß um ein paar Euro zu sparen. Da muß es dann nur beim Threadstarter (bei dem ja auch solche Merkwürdigkeiten auftreten) eine Außenprüfung geben - und dann kommen alle Kunden dieses Angebots ebenfalls an die Reihe.

Mir haben Leute auch schon 'Vorschläge zur Zusammenarbeit' unterbreitet - und nach einigem Darüber-Nachdenken mußte ich feststellen, daß sich für den Vorschlagenden kein Risiko ergibt (sofern er seine Einnahmen korrekt als Einkommen deklariert), sich für mich jedoch ein ziemliches Risiko ergibt (sowohl in bezug auf die Vorsteuererstattung aus der Eingangsrechnung als auch in bezug auf den Gesamtbetrag als Betriebsausgabe) - folglich Ablehnung.


Abgesehen von diesen Dingen: Grundsätzlich ist eine Kostentransparenz immer besser als eine Struktur, bei der man nie weiß, wie lange das läuft.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Di 8.09.2009, 09:53)
QUOTE (800XE @ Di 8.09.2009, 01:01)
QUOTE (Jürgen Auer @ So 6.09.2009, 15:23) Mangels Rechnung kann man die Hostingkosten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen.

ähm, welche Kosten soll man den Absetzen wenn keine Kosten existieren?

Einerseits werden Leistungen in Anspruch genommen, andererseits werden selbst Leistungen (nämlich die Linksetzung) erbracht. Also Leistungen ohne Rechnung ... da klingelt es ...
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Die Klingel sagt

unterm Strich steht da eine Mehrwertsteuerhinterziehung
 
QUOTE (800XE @ Di 8.09.2009, 18:10)Die Klingel sagt

unterm Strich steht da eine Mehrwertsteuerhinterziehung

Genau dies ist das Problem.

Das mag zwar von allen an so einem Projekt Beteiligten 'nicht so gemeint' sein. Aber effektiv läuft es auf solche Dinge raus - und dann ist der Ärger hinterher riesengroß.

Wenn bsp. einer der Beteiligten (A) vorsteuerabzugsberechtigt ist, der andere dagegen Kleinunternehmer (B) und sich beide gegenseitig eine Bruttorechnung über jeweils denselben Betrag (sagen wir: 119 Euro brutto) schreiben:


A muß seine Eingangsrechnung voll verbuchen, weil B Kleinunternehmer ist, dessen Rechnung also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von seiner Ausgangsrechnung an B bzw. von seinen Einnahmen bucht er aber 100 Euro Einnahmen und 19 Euro an UST., die sofort abgeführt werden müssen.

B dagegen bucht Einnahme und Ausgabe brutto, kommt also +- 0 raus.

Ohne Rechnung werden die 19 Euro nicht abgeführt. Also Umsatzsteuerbetrug zulasten der Staatskasse.


Ist einer der Beteiligten im Ausland, dürfte es noch mehr (positiv formuliert) 'Fallen' bzw. (negativ formuliert) 'Betrugsmöglichkeiten' geben. Lektüre: Karussellgeschäft.

Ich kann jedem nur raten, seinen Start in eine Selbständigkeit nicht mit solchen Dingen zu belasten.
 
Na ob ein FreeAngebot mit Backlinkpflicht wirklich Steuerhinterziehung ist wage ich mal zu bezweifeln.
 
QUOTE (Yves @ Fr 11.09.2009, 17:23) Na ob ein FreeAngebot mit Backlinkpflicht wirklich Steuerhinterziehung ist wage ich mal zu bezweifeln.

Rechne das obige Beispiel nach ...
 
Bist du eigentlich von Schreckensszenarien zerfressen, jAuer? Da bietet jemand etwas kostenlos an und das wars. Mehr sehe ich da nicht und ja, ich habe die Rechnung gemacht, aber bei mir kommt am Ende keine Steuerhinterziehung heraus.
 
Steuerhinterziehung? Mehrwertsteuerbetrug?

Was sind dann die ganzen 0€-Handyangebote, frage ich mich.
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QUOTE (senf @ Sa 12.09.2009, 02:08)Da bietet jemand etwas kostenlos an und das wars. Mehr sehe ich da nicht


Es geht nicht um eine kostenlose einseitige Leistung, sondern um zwei Leistungen auf Gegenseitigkeit, ohne daß sich die Beteiligten für ihre jeweilige Leistung gegenseitig Rechnungen schreiben.


QUOTE (senf @ Sa 12.09.2009, 02:08)ich habe die Rechnung gemacht, aber bei mir kommt am Ende keine Steuerhinterziehung heraus.


... dann hast Du das obige Beispiel nicht verstanden.



QUOTE (Jürgen Auer @ Di 8.09.2009, 19:17)Wenn bsp. einer der Beteiligten (A) vorsteuerabzugsberechtigt ist, der andere dagegen Kleinunternehmer (B) und sich beide gegenseitig eine Bruttorechnung über jeweils denselben Betrag (sagen wir: 119 Euro brutto) schreiben:


A muß seine Eingangsrechnung voll verbuchen, weil B Kleinunternehmer ist, dessen Rechnung also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von seiner Ausgangsrechnung an B bzw. von seinen Einnahmen bucht er aber 100 Euro Einnahmen und 19 Euro an UST., die sofort abgeführt werden müssen.

B dagegen bucht Einnahme und Ausgabe brutto, kommt also +- 0 raus.

Ohne Rechnung werden die 19 Euro nicht abgeführt. Also Umsatzsteuerbetrug zulasten der Staatskasse.


Hier sind - willkürlich - 119 Euro angesetzt. Bei 1190 Euro muß A 190 Euro abführen. Wenn bei A eine Außenprüfung stattfindet und bsp. 20 bzw. 50 solcher Fälle auftreten, dann geht das sehr schnell um höhere Beträge. Und dann hat jeder der Beteiligten ein ziemliches Begründungsproblem.

Wer bsp. gleichzeitig auf seiner Seite Links mit Werbeeinnahmen hat, der wird schwer begründen können, daß das kostenlose Hosting und die gesetzten kostenlosen Links zum Hostinganbieter nichts miteinander zu tun haben sollen.


Leistung -> Rechnung -> Buchung plus Beachtung der UST-Regelung. Ich kann nur jedem raten, bei gegenseitigen Geschäften realistische (im Vergleich zu den sonstigen Geschäften) wechselseitige Rechnungen zu schreiben.

@essek2000: Es geht um gegenseitige Geschäfte.
 
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