Bundesgericht stoppt Abgabe auf MP3-Player

biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif



(..) schütze die Bundesrichter!
 
Na ja - zunächst ist dies ein formaljuristischer Akt und leider noch kein Grund zur Freude. Warten wir es ab, vielleicht geht es ja noch gut aus.
 
Nach den letzten Meldungen nicht... die Abgabe wird eingeführt! Ich frage mich, wann wir für die Server Abgaben bezahlen müssen......


Christian
 
[joke]
auf der anderen Seite bedeutet das ja fast, dass man dann mit dem Erwerb eines Datenträgers für das kopieren bereits gezahlt hat? Also nix wie los mit dem kopieren, oder?
[/joke]

vielleicht bedeutet das eher, dass die Rechtspraxis in der Schweiz wohl so ausfallen wird, dass man die Otto-Normalkopierer gewähren lässt, und die Strafverfolgung sich auf die gewerblichen Kopierer konzentrieren wird.

Mal sehen, was kommt.
 
Otto-Normalkopierer machen sich nicht strafbar in der CH. Das kopieren zur Datensicherung war schon immer erlaubt und wurde noch nie "absichtlich" bestraft. Die Raubkopierer solls ruhig erwischen, da habe ich kein Problem damit.

Christian
 
äh, mit Otto-Normalkopierer meinte ich die kleinen Raubkopierer, die sich das Zeug von Tauschbörsen ziehen, oder von Bekannten
 
Zurück
Oben