C&A mahnt ab - Googlemodell am Ende?

Christian

Legendäres Mitglied
Salve
Hier gefunden...

QUOTE (topnews)C&A hält Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter sowie unzulässig und stellt damit das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.

http://www.die-topnews.de/ca-mahnt-die-topnewsde-ab-336003

Naja... mal schauen, was C&A damit an Werbegeldern spart oder mehr aufwenden muss, um den Schaden wieder zu richten.

Christian
 
Wobei ich die rechtliche Begründung (soweit sie auf der Seite standen) recht schlüssig finde.
In Deutschland gibt es für Werbung nun mal ein paar mehr Gesetze und Kennzeichnungspflichten.

Das die Klage ein Erfolg wird, glaube ich allerdings nicht.
 
Ich glaube man sollte C&A abmahnen für Ihre Werbung in zig Magazinen, dort machen die eigentlich genau das Gleiche.
Komischer Verein - das geht nach hinten los.
 
Ich finde es grundsätzlich das irgendwelche Verbraucherinitiativen oder Rechtsanwälte, ihre Finger in die Werbebrange stecken um nach unlauteren Methoden oder ählichem zu suchen. Es ist und bleibt eine Dienstleistung die Google anbietet und die darf und kann nicht verboten werden wo kommen wir denn da hin !?
 
QUOTE (romeodadon @ Sa 7.02.2009, 02:14) Es ist und bleibt eine Dienstleistung die Google anbietet und die darf und kann nicht verboten werden wo kommen wir denn da hin !?

wo kommen wir denn hin wenn diese Aussage stimmt?

Natürlich kann auch eine Dienstleistung von Google verboten werden.
Ich halte es unsinnig AdSense zu verbieten aber die Aussage von dir ist einfach viel zu allgemein und falsch.
 
Erst regt sich die Blogosphäre auf, dann werden einfach die redaktionellen Beiträge zu C&A gelöscht. So What?

Dass C&A auf die Schnauze fliegt, wen stört das schon?
 
QUOTE dann werden einfach die redaktionellen Beiträge zu C&A gelöscht


Wo wird gelöscht?
 
Völlig losgelöst von C&A und topnews: Das Kernproblem ist doch, dass Adsense-Anzeigen oft so eingebunden werden, dass sie nur noch schwer als Anzeigen zu erkennen sind. Alle "Optimierungstricks", die für Adsense im Umlauf sind, gehen ja gerade in die Richtung, dass man sie so einbindet, dass der User sie nicht als Werbung wahrnimmt und man dadurch eine sehr hohe Klickrate erhält.

Im Fall von topnews könnte ich mir schon vorstellen, dass der Richter C&A Recht gibt, da z.B. ein Teil der Anzeigen rechts unter der dicken Überschrift "Informationen" platziert sind und der Hinweis "Google-Anzeigen" nur klein darunter.
Auf das Urteil bin ich jedenfalls gespannt.
Aber selbst wenn C&A damit durchkommt, stellt dies m.E. noch lange nicht das Adsense-Prinzip als solches in Frage, sondern hat höchstens Auswirkung auf die Art und Weise, wie Adsense-Anzeigen eingebunden werden.
 
Grade wollte ich dazu mal noch etwas schreiben, rufe den Originalbeitrag auf - und stelle fest:

C&A hat die Abmahnung zurückgezogen und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.

http://www.die-topnews.de/ca-zieht-abmahnu...-zurueck-336590


Schreiben wollte ich eigentlich, daß eine Zeitung, die über irgendeine Firma (etwa C&A) berichtet, ja auch daneben Anzeigen geschaltet hat.


Die ganz andere Sache dürfte allerdings trotzdem immer wieder für Konflikte sorgen: Bei Zeitungen / Printmedien haben sich Regeln etabliert, wie Werbung / Anzeigen gekennzeichnet sind.

Das ist auch bei der Einbindung bei die-topnews.de durchaus 'nicht so eindeutig' - da steht 'Google' über den Anzeigen, unterhalb der Anzeigen steht 'Google-Anzeigen'.
 
Kehrtwendung: Offiziell hat C&A die Abmahnung zurückgezogen.

Tatsächlich haben sich die Beteiligten aber im Hintergrund auf eine Regelung verständigt, bei der sich C&A so ziemlich durchgesetzt hat:

Zitat von der heutigen iBusiness - Startseite (dieser Teil ist anonym lesbar):

QUOTE C & As heimlicher Sieg: Vibrant Media gibt nach

Der Streit zwischen C & A und dem Newsportal Die-Topnews.de ist vorerst beendet. Das liegt stark an juristischen Absprachen im Hintergrund. Künftig werden von Vibrant keine Intext-Anzeigen mehr an ein redaktionelles Umfeld ausgeliefert, in dem der Markenname C&A vorkommt. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das iBusiness vorliegt. Experten warnen vor einer Rechtsunsicherheit bei Intext-Werbung - Anbieter wie Mirago sehen diese Gefahr nicht.


Zum Weiterlesen bitte dort registrieren - daß ich das schon lange bin, ist ja bekannt.

Der von die-topnews.de verkündete Sieg


QUOTE Gerade dieses mediale Echo dürfte für einen ersten “Aha Effekt” bei C&A gesorgt haben und auch maßgeblich den Ausgang der “Sache” bestimmt haben.

Auch in diesem Fall hat sich wieder einmal deutlich gezeigt das die oft unterschätze “Bloggerszene” einiges ausrichten und bewegen kann.


den ich oben zitiert hatte, ist da Makulatur.

Bei den Hinweisen auf die-topnews.de ist kaum etwas darüber zu finden, um was es bei der Abmahnung tatsächlich gegangen ist. Bei iBusiness kann man das nachlesen. Da das aber nur für Mitglieder heute kostenlos bzw. ansonsten kostenpflichtiger Content ist, zitiere ich das nicht en detail.
 
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