Laut Thread-Titel:
"kostenlos"
Ist es vermutlich problemlos möglich !
Das Lotteriegesetz ist übrigens dafür zuständig und nicht das OR.
http://www.google.ch/search?hl=de&c2coff=1...=cr%3DcountryCH
Das Lotteriegesetz regelt jede Art von Glückspiel, welche kommerziell ist, das heisst bezahlt werden muss und Gewinne verteilt werden. Wenn also "Zweifel" einen Wettbewerb durchführt und Lose auf Chipstüten klebt, dann müssen Sie immer noch eine Alternative anbieten, die erlaubt, Lose auch ohne den Erwerb von Chips zu erhalten.
Daneben gibt es noch ein Spielbankengesetz, das mit dem Lotteriegesetz verwandt ist:
QUOTE
Die Schnittstellen zwischen dem Spielbankengesetz und einem neuen Lotteriegesetz müssen so ausgestaltet sein, dass sie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Casinos unterstützen und gleichzeitig transparente, kontrollierbare und sozialverträgliche Rahmenbedingungen für den gesamten Glücksspielmarkt schaffen.
Prinzipiell regeln beide Gesetze Einnahmen aus Glückspielen und die Verteilung (an den Bund). Kommerzielles Glückspiel ist bewillungspflichtig !
Aber im Prinzip sollte man in dieser Frage kurz einen
Anwalt beiziehen, weil in diesem Thread kein Experte ist. Weder ich, noch Herr Wyrsch.