Habe zwei Anwälte befragt und wie es sich gehört zwei unterschiedliche Meinung erhalten. Worum geht es?
Ich habe eine Community für Escorts ins Leben gerufen, in der diese in einem geschützten Mitgliederbereich Telefonnummern von Fakern und Problemkunden melden können. Die Nummern werden von den Escorts in eine Eingabemaske eingegeben und automatisch in einer Datenbank gespeichert. Die Abfrage der Nummern erfolgt mittels einer Positiv- bzw. Negativabfrage. Soll heißen, dass in einer Suchmaske eine Nummer eingegeben wird und entweder ist diese bekannt und in der Datenbank gespeichert oder eben nicht. Eine komplette Liste aller jemals gemeldeten Nummern ist also für den Abfrager der Datenbank nicht ersichtlich.
Wie seht ihr diese "Dienstleistung" als Webmaster vor dem Hintergrund des Datenschutz bzw. der Datenspeicherung? Ich weiß, ihr seid keine Anwälte, aber der ein oder andere hat wahrscheinlich sogar mehr Ahnung als solche. Ich habe nämlich schon zwei professionelle Meinungen eingeholt, die komplett unterschiedlich ausfallen:
Anwalt A sagt, das geht gar nicht, ohne Einwilligung und dem Wissen von Personen deren Daten zu sammeln; wohingegen Anwalt B meint, dies sei gängige Praxis und durch den Mitgliederbereich seien die Daten nur einem zugelassenen Personenkreis zugänglich und nicht der Öffentlichkeit.
Wie seht ihr das?
Ich habe eine Community für Escorts ins Leben gerufen, in der diese in einem geschützten Mitgliederbereich Telefonnummern von Fakern und Problemkunden melden können. Die Nummern werden von den Escorts in eine Eingabemaske eingegeben und automatisch in einer Datenbank gespeichert. Die Abfrage der Nummern erfolgt mittels einer Positiv- bzw. Negativabfrage. Soll heißen, dass in einer Suchmaske eine Nummer eingegeben wird und entweder ist diese bekannt und in der Datenbank gespeichert oder eben nicht. Eine komplette Liste aller jemals gemeldeten Nummern ist also für den Abfrager der Datenbank nicht ersichtlich.
Wie seht ihr diese "Dienstleistung" als Webmaster vor dem Hintergrund des Datenschutz bzw. der Datenspeicherung? Ich weiß, ihr seid keine Anwälte, aber der ein oder andere hat wahrscheinlich sogar mehr Ahnung als solche. Ich habe nämlich schon zwei professionelle Meinungen eingeholt, die komplett unterschiedlich ausfallen:
Anwalt A sagt, das geht gar nicht, ohne Einwilligung und dem Wissen von Personen deren Daten zu sammeln; wohingegen Anwalt B meint, dies sei gängige Praxis und durch den Mitgliederbereich seien die Daten nur einem zugelassenen Personenkreis zugänglich und nicht der Öffentlichkeit.
Wie seht ihr das?