Domainname

neunauge

Aktives Mitglied
Hallo,

wir haben vor einigen Jahren eine Firma mit beschreibendem Namen nach dem Muster

Böse-Buben-Entdecken

mit gleichlautendem Domainnamen gegründet. Die Domain hatten wir zunächst nur als .de registriert, da wir davon ausgegangen sind, dass niemand Interesse an diesem Namen haben kann.

Jetzt haben wir durch Zufall entdeckt, dass ein Mitbewerber eine Domain nach dem Motto

BöseBubenEntdecken

registriert hat und eine Weiterleitung auf seine Seite xyz.de geschaltet hat.
ohmy.gif


Natürlich bin ich sauer und stelle mir nun folgende Fragen:

1. Was kann ich dagegen unternehmen? Ich gehe davon aus, dass die Domain neu ist.
2. Kann ich herausfinden, wann eine Domain erstmals registriert wurde, außer duch wayback...
3. Würde die Eintragung einer Marke für die Zukunft einen besseren Schutz für den Firmennamen geben und vor Plagiaten schützen?
4. Ich gehe davon aus, dass ein beschreibender Name nicht als Wortmarke sondern allenfalls als Wort/Bildmarke zu schützen ist!?

Bernd



 
hat deine «Böse-Buben-Entdecken» einen bekanntheitsgrad ?
wenn ja, würde ich von einem juristen die sache klären lassen.

wenn du willst gib ich dir per pm ganz nen bösen, ich mein guten bekannt.

wenn die domain keine bekanntheit hat, kanns dir ja egal sein. denk einfach dein konkurrent ist ein armes schwein, denn je besser du wirst, je mehr solche leute wirst haben.

ric
 
Hallo Ric,

kommt drauf an was du als Bekanntheitsgrad bezeichnest.... nicht so wie g00... hat aber viele Besucher und wird hier und da genannt. Ich finde es schlichtweg dreist!

Schick mir gerne mal eine PM mit den Kontaktdaten..
 
Die Frage ist, wie gut kennt sich dein "Gegner" aus und wie sieht es bei ihm finanziell aus.
Ein etwas überdehnt geschriebenes Mail in der Form...

Sehr geehrter xy

Wir, die xy sind Halter der Domain xyz.xx unter welcher seit xy ein bekannter Internetdienst mit überregionalem Bekanntheitsgrad betrieben wird. Sie sind seit dem xy Halter der Domain xyz.xx. Wir fordern Sie hiermit auf die Domain xyz innert xy Tagen zu löschen, bedingt durch die starke Gefahr der Verwechslung und dem daraus resultierenden Schaden für unser Unternehmen. Sollten Sie diesem Antrag nicht nachkommen, sind wir gezwungen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und einstweilige Verfügung durch unseren beauftragten Juristen zu erwirken. Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.

Freundliche Grüsse
Xy

Ich habe so die beste Erfahrung mit "Namensdieben" gemacht. Solltest du gerade einen Juristen zur Hand haben gibt es natürlich noch die Abmahnmethode, die wirkt in der Regel noch etwas effektiver.

Gruss Marc
 
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