Hallo Leute,
ich betreibe seit einem Monat Dropshipping und verkaufe Ali Express Artikel, welche aber aus einem deutschen Lagerhaus aus versandt werden und das Konto auf dass ich zahle ist ebenfalls ein deutsches, jedoch frage ich mich ob ich diese Artikel mit in die VORVERSTEUERUNG nehmen kann. Ich weiß nämlich nicht ob diese bereits mit der Einfuhrumsatzsteuer hierher gebracht wurden, oder ob ich die Umsatzsteuer bereits bei den Käufen bezahlt habe, was natürlich optimal wäre, da mir die 19% somit gewährt werden würden und sich somit das ganze noch rentiert.
Leider habe ich bisher zu keinem der Artikel eine Rechnung bekommen, weshalb ich nicht weiß ob ich tatsächlich den Netto- oder Bruttobetrag gezahlt habe. Der Verkäufer hat mir auch nach Anfrage noch immer keine Rechnung zugesandt, damit ich das ganze kontrollieren kann und das an den Steuerberater bzw an das Finanzamt weitergeben kann. Gibt es Umwege für den Notfall, dass der Verkäufer auch weiterhin keine Rechnung zuschickt? Sollte die Umsatzsteuer völlig trocken von meinen Einnahmen abgezogen werden, werde ich nicht viel behalten können bei den hohen Ausgaben, solange ich keine vorsteuerabzüge beanspruchen kann, wofür ich aber einen verdammt beleg wie eine rechnung brauche!!
Bitte helft mir aus Freunde ich bin am verzweifeln wegen der Ungewissheit!
mit freundlichen Grüßen
bestsellz
ich betreibe seit einem Monat Dropshipping und verkaufe Ali Express Artikel, welche aber aus einem deutschen Lagerhaus aus versandt werden und das Konto auf dass ich zahle ist ebenfalls ein deutsches, jedoch frage ich mich ob ich diese Artikel mit in die VORVERSTEUERUNG nehmen kann. Ich weiß nämlich nicht ob diese bereits mit der Einfuhrumsatzsteuer hierher gebracht wurden, oder ob ich die Umsatzsteuer bereits bei den Käufen bezahlt habe, was natürlich optimal wäre, da mir die 19% somit gewährt werden würden und sich somit das ganze noch rentiert.
Leider habe ich bisher zu keinem der Artikel eine Rechnung bekommen, weshalb ich nicht weiß ob ich tatsächlich den Netto- oder Bruttobetrag gezahlt habe. Der Verkäufer hat mir auch nach Anfrage noch immer keine Rechnung zugesandt, damit ich das ganze kontrollieren kann und das an den Steuerberater bzw an das Finanzamt weitergeben kann. Gibt es Umwege für den Notfall, dass der Verkäufer auch weiterhin keine Rechnung zuschickt? Sollte die Umsatzsteuer völlig trocken von meinen Einnahmen abgezogen werden, werde ich nicht viel behalten können bei den hohen Ausgaben, solange ich keine vorsteuerabzüge beanspruchen kann, wofür ich aber einen verdammt beleg wie eine rechnung brauche!!
Bitte helft mir aus Freunde ich bin am verzweifeln wegen der Ungewissheit!
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