eBook verkaufen - Zwei rechtliche Fragen?!

Sourender

Mitglied
Liebe Ayom Community,

ich habe mal zwei Fragen. Ich bin 21 und Student. Ich habe in einem Zeitraum von 12 Monaten ein Ebook geschrieben. Nun ist es fertig und ich will es mit einem Shop Script verkaufen.

1.) Das Ebook wird 25€ kosten. Ich gehe mal davon aus, dass ich davon im Monat drei Stück verkaufen werde. Also habe ich einen Umsatz von 75 Euro im Monat. Muss ich da ein Gewerbe anmelden? Eine Umsatzsteuer beantragen und ins Impressum machen?

2.) Brauche ich da ein besonderes Impressum, AGB oder sonst was?

Würde mich sehr über eure Antworten freuen und sage schon Mal vielen Dank!

PS: Ich wohne und lebe in Deutschland!

Beste Grüße,
Steffan
 
- Kleingewerbe ohne Ust.ausweis oder als Freiberufler anmelden

- Ust. kann unabhängig davon beantragt und im Impressum eingefügt werden

- Rechtlich kann man in einem Shop so einiges falsch machen, also rechtlich beraten lassen

- ich habe etlichen Traffic - wenn du willst, kann ich das eBook auch mit vermarkten, PM an mich reicht
 
Ein Kleingewerbe reicht da auch, kostet c.a 20 - 25 Euro.

Ich würde das E-Book vielleicht nicht unbedingt in einem Shop verkaufen, sondern eine extra Verkaufsseite erstellen.

Wen dein E-Book weitaus öfter verkauft wird als 3 mal im Monat, zb 500 mal, wer kann es schon Wissen, kannst später immer noch umstellen auf Umsatzsteuer.

Gruss
 
Vielen Dank, für eure Antworten.

Ich werde dir die Tage wohl mal eine PM senden.

Das eBook wird auf einer Verkaufsseite verkauft. Muss ich da auch mit Abmahnungen und rechtlichen Problemen rechnen? Davor habe ich Angst!

Okay... Dann nehme ich ein Kleingewerbe. Kann ich die Seite schon eröffnen, bevor ich eines habe? Weil das dauert ja...!
 
Gewerbeanmeldung beim einem Amt dauert nicht lange, wen du bezahlt hast ist die Anmeldung noch am gleichen Tag gültig.

Auf der Verkaufsseite sollte auch ein Impressum sein, gut erreichbar, dann sollte es keine Abmahnung geben, eine Garantie kann dir da natürlich keiner geben.

Wichtig ist auch das man keine Marken auf seiner Seite verwendet, zum Teil sind hier aber Ausnahmen möglich.

Wen du dir unsicher bist, Seite von Anwalt prüfen lassen.

Gruss
 
Vielen Dank, für die Antwort...

Dann werde ich vor der Eröffnung zum Amt gehen müssen. Muss man das eigentlich, bei jedem Verdienst machen? Selbst wenn ich noch nicht mal weiß, ob ich einen Cent verdienen werde?

Vom Anwalt prüfen lassen, ist ziemlich teuer. Da das eBook ein spezielles Thema ist, wird sich das niemals finanziell lohnen.

Beste Grüße!
 
Alleine die Absicht das Geld verdient werden soll reicht aus um ein Gewerbe haben zu müssen.

Ist ja nichts dabei.....

Gruss
 
Wenn du eine Verkaufsseite für das Ebook erstellst, solltest du darauf achten, daß die Käufer AGB und Widerrufsbelehrung bestätigen können. Einen kleinen Workaround und ein paar Quellen, wo es Muster für AGB, Widerrufsbelehrung, etc. gibt, findest du unter folgendem Link: Ebook-Blog
 
Da kann ich Dir einen guten Tipp geben: Stelle Dein E-Book bei booklooker.de ein, das kostet Dich keinen Cent, erst wenn Du eins verkaufst, zahlst Du je nach Art Deines Accounts maximal 10 Prozent. Melde Dich am besten als Privatverkäufer an, dann gehst Du allen rechtlichen Querelen aus dem Weg. Ich habe bei booklooker fast 2000 Bücher drin und habe einem Kumpel mal einen Gefallen getan und sein E-Book dort auch zum Verkauf angeboten. Kannst Du Dir gerne auch mal anschauen, gehe einfach bei booklooker rechts auf die Schnellsuche und trage beim "Autor" gorjup ein.
 
QUOTE (buchcontent @ Do 8.09.2011, 20:20) Melde Dich am besten als Privatverkäufer an, dann gehst Du allen rechtlichen Querelen aus dem Weg.

Sehr interessant. Sich nicht an gewisse Gesetze für Gewerbliche halten wollen und einen auf Privat machen. Immer das gleiche mit euch gewerblichen Privatverkäufer.
 
Aber Hallo, hier macht wohl der Ton NICHT die Musik? Ich habe zwei Accounts bei booklooker und das ist auch für unregistrierte Nutzer unschwer erkennbar. Also etwas Sachlichkeit wäre nicht unangebracht, auch für einen Moderator. Im übrigen darf ich als Privatverkäufer bis 750 Bücher anbieten. Gegen den Vorwurf, mich nicht an Gesetze zu halten, verwehre ich mich mit Entschiedenheit.
 
QUOTE (buchcontent @ Do 8.09.2011, 21:22) Im übrigen darf ich als Privatverkäufer bis 750 Bücher anbieten.

In welchem Gesetz steht das?
 
QUOTE (buchcontent @ Do 8.09.2011, 22:22)Im übrigen darf ich als Privatverkäufer bis 750 Bücher anbieten. Gegen den Vorwurf, mich nicht an Gesetze zu halten, verwehre ich mich mit Entschiedenheit.

Ich denke, eine Abmahnung dürfte dir deutlich machen, dass die Sachlage eine andere ist.
 
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