Einfuhr von Waren aus der EU

Bernd Kuttner

Legendäres Mitglied
Ich möchte für einen Onlineshop Waren aus Italien einführen und in Deutschland verkaufen.
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer ?
In Italien bezahle ich eine IVA von 20%.

Kennt sich jemand mit dem Sachverhalt aus?
 
Si, innergemeinschaftliche Geschäfte sind nach §4 Nr. 1b UStG umsatzsteuerbefreit. Falls Du noch nicht hast, besorg Dir eine USt-ID-Nr von der Finanzbehörde in Saarlouis. Wenn Dein Geschäftspartner auch eine hat, kann er Dir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Wichtig ist, dass beide Geschäftspartner die Umsatzsteuer-Ident-Nummer haben. Dann gibt es in Saarlouis eine Telefon-Nummer, bei der Du Dir bestätigen lassen solltest, dass die Ust-Ident-nr. Deines Geschäftspartners zu der Firma passt.
 
Übrigens, musst Du, einmal im Jahr, wie bei der Umsatzsteuererklärung ein Formular ausfüllen, den Namen weiß ich grade nicht, und es nach Saarlous schicken. Einige Exemplare erhälst Du zusammen mit Deiner USt-Id-nr...
 
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