Erotik-Websites - Recht & Promotion

Ingo Just

Angesehenes Mitglied
Hallo Ayomler,

meinem Bruder und mir schwebt ein Projekt in der Erotik-Branche vor und da ich hier schon des öfteren Beiträge über Erotik bzw. Adult-Sites gesehen habe, könnte ich hier sicher gute Antworten finden.

Für uns ist wichtig, welche rechtlichen Auflagen auf uns zukommen, wenn wir eine Erotik-Site erstellen, also keine Pornographie.
Wie sieht es aus, wenn man Brüste zeigt, oder ist es besser diese zu zensieren (beides wäre für uns akzeptabel).
Gibt es dazu eine Website, die uns über alles aufklärt?

Des Weiteren haben wir keine Ahnung wie man Erotik-Projekte kostenlos, aber auch kostenpflichtig gut bewerben kann.
Was muss man bei Links zu anderen Seiten vom rechtlichen her etwas beachten?

Vielen Dank im Voraus!


Gruß,
Ingo
 
Hallo,

ich sehe viele Klicks auf dieses Thema, aber leider keine Antwort. Kann mir niemand helfen?

Vielen Dank!


Gruß,
Ingo
 
ich nehme an, du sprichst von Deutschland? Da kann ich dir leider nicht helfen, da der Unterschied zur Schweiz doch sehr gross ist.

Gruss

André
 
Kurz gesagt: in Deutschland ist es ganz schlimm (für den Webmaster).

http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie#Rechtslage

klar.. wikipedia ist keine Rechtberatung aber bietet Hinweise auf die zugrunde liegenden Gesetze

aber ihr wollt ja sowieso keine pornographischen Inhalte anbieten..

Brüste sind eigentlich Erotik.. solange es nur Brüste sind und die nicht in einer eindeutigen, anstößigen Pose abgelichtet werden. Wir bewegen uns - denk ich - da eher in einer rechtlichen Grauzone mit schwammigen Formulierungen.
Es ist schwierig, Erotik abzugrenzen.
Nackte Menschen darf man zeigen.. auch komplett.. aber sobald es in Richtung Sexualität geht wird es schon schwieriger. Ich finde gerade leider keinerlei Gesetzestexte dazu...

Man muss einen Jugenschutzbeauftragten einstellen bzw. beschäftigen. Dies muss ein weisungsunabhängiger Prüfer sein, der die Seite und Inhalte beurteilt, ob diese nun "jugendfrei" sind oder nicht.
http://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

Sinnvoll ist die Benutzung des ICRA-Labels, das es Filtern auf der Benutzerseite erlaubt, Seiten zu sperren, die Inhalt enthalten, der gemäß den Benutzereinstellungen nicht angezeigt werden soll. Normalerweise ist sowas hauptsächlich für Eltern gedacht, die nicht wollen, dass ihre Kinder sowas sehen.

http://www.icra.org/_de/


QUOTE Was muss man bei Links zu anderen Seiten vom rechtlichen her etwas beachten?


Dort gelten die gleichen Regeln und Gesetze wie sonst auch. Allerdings sollte man darauf achten, dass dort eben keine pornographischen Inhalte sind bzw. diese nicht ohne AVS zugänglich sind. Lieber auf Nummer sicher gehen..




Wenn ich hier meine persönliche Meinung einbringen darf: es ist maßlos übertrieben *g* In anderen Ländern reicht ein Hinweis wie "Diese Seite enthält Material, das nur von Personen über 18 gesehen werden darf", den der Besucher bestätigen muss aber in D muss ein AVS (Alterverifizierungs-System) her und und und
 
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