Finanzämter und aussereuropäische Rechnungen

Sancheck

Legendäres Mitglied
Hallo,
was muss eine aussereuropäische Rechnung alles enthalten? Russische,Indische Dienstleistungsrechnung etc. damit man die bei den Hiesigen Finanzaemtern als Ausgabe verbuchen darf.

Konkret bin ich aus Österreich

Bedanke mich fuer eure Infos.

Best regards,

Andreas
 
Ich stelle Rechnungen von CH (nicht-EU) nach Oe:

Anschrift, Zweck, Betrag, Zahlungs-Angaben


Beschwerden habe ich noch keine erhalten. Aber das muss nichts bedeuten. Ich denke einfach, dass es wichtig für Dich ist, einen Beleg der eigentlichen Überweisung der Bank zusammen mit der Rechnung zurückzuhalten. Zudem muss der "Verwendungszweck" auf der Rechnung dem Amt klarmachen können, dass die Bezahlungs eine Geschäftsrelevanz hat.

Aber offen gesagt: Wer soll die Rechnung aus dem Ausland überprüfen?
ph34r.gif


Ich halte mich aber nun trotzdem zurück, und überlasse den Ösis das Feld.
 
Hallo!
Danke für deine "Meinung". naja , zwischen EU und Schweiz gibts sicherlich gewisse Abkommen die zwischen anderen Laendern nicht existieren.

Und genau da seh ich das Problem der Finanzaemter. Klar. Ueberweisung mit Aussagekräftigem Verwendungszweck und Beleg aufheben.

naja bin gespannt wie das andere handhaben,...
 
http://www.google.com/search?hl=de&safe=of...h&aq=f&oq=&aqi=

Und jetzt noch eine klare Meinung: EURE GESETZE SIND NICHT IM AUSLAND GUELTIG!
Wenn mir irgendein Oesi sowas vorschreiben würde, dann wäre er mein Kunde gewesen.
wink.gif


Das ist schlicht und einfach so nicht akzeptabel. Und ja: ich bin schockiert über staatliche Kleinkarriertheit, nachdem ich die Vorschriften durchgearbeitet habe.

Dann wünsche ich Dir alles gute und viel Spass mit Deinem Gewerbe.

Das einzige, was ich Dir empfehlen kann:

Du zahlst die Finanzbeamten mit Deinen Steuern, dann sollen sie Dir auch Auskunft geben.
 
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