FSK18 - heikles Thema

mgutt

Aktives Mitglied
Hallo,

ich bin ziemlich belesen was das Thema FSK 18 Inhalte anbelangt und mir ist bekannt welches Verfahren derzeit anerkannt ist (Postident plus doppelte Passwortabfrage).

Dennoch möchte ich ein neues Verfahren zumindest mal andenken.

Sagen wir mal ich betreibe eine Seite mit Horrorfilmen, die erst ab 18 gesehen werden dürfen. Nun möchte ich den Nutzern die Möglichkeit geben Inhalte (Trailer, Screenshots, etc.) dieser Filme zu zeigen, die öffentlich nicht sichtbar gemacht werden dürften.

Jetzt bin ich von mir selbst überzeugt, dass ich volljährig bin
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Also ich muss selbst nicht an dem Postident-Verfahren teilnehmen. Nun weiß ich auch, dass mein bester Kumpel, John Doe, ebenfalls volljährig ist. Auch ihm beschaffe ich einen Zugang. Bei uns beiden gilt aber dennoch:

- Passwort um Zugang zur Community zu bekommen
- Adult-Passwort für FSK18 Inhalte / - Bereiche

Nun denke ich einfach mal weiter und stelle fest, dass jeder einen Freund hat, der volljährig ist. Warum kann also nicht dieser jemand für einen anderen haften?

z.B. vertraglich.. "Ich hafte voll und ganz dafür, dass XYZ mit dem Nutzernamen ZYX volljährig ist".

Man könnte das noch weiter denken:

"Durch Vorlage unserer beiden Personalausweise zeige ich an, dass XYZ mir seinen Personalausweis vorgelegt hat"

D.h. ich mache den besagten Kumpel zu einem Postangestellten. Er übernimmt die Aufgabe der Dame am Postschalter und verifiziert selbst die Volljährigkeit.

Man könnte dies um Missbrauch zu vermeiden eingrenzen auf maximal X Personen, die einer anwerben kann.

Das Gesetz sieht meiner Meinung nach zwei wichtige Sicherheitsschritte vor:

A) Was ist wenn ein Jugendlicher das Passwort knackt -> Lösung: Passwort + Adultpasswort (die aktuelle Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Jugendlicher es nicht schafft zwei Passwörter zu knacken)
B) Die Bezugsperson muss volljährig sein und diese Volljährigkeit muss durch die persönliche Vorlage seines Personalausweises verifiziert worden sein.

Was ich jetzt nicht weiß ist was die Poststelle noch neben der Volljährigkeit und der Gültigkeit des Ausweises prüft. Prüft die Poststelle auch die Gültigkeit der Adresse an Hand von Einwohnermeldeamtsdaten?

Ansonsten könnte das von mir angedachte Verfahren doch durchführbar sein oder nicht?

Gruß
Marc
 
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