Geheimhaltungsvereinbarung bei Programmierauftrag

stark77

Mitglied
Hallo,

es geht um eine Geheimhaltungsvereinbarung bei einem Programmierauftrag. Denn ich denke, ich bin nicht der Einzige, der ein vorhandenes Projekt besitzt und bei Veränderungen/Erweiterungen dieses Projekts auf Programmierer setzt. Und gerade bei größeren Summen und viel Aufwand ist es ja wichtig, dass der jeweilige Programmierer vorher das aktuelle Skript/CMS usw. erhält, um genau ausrechnen zu können, wieviel Aufwand dahinter steckt, um es zu verändern bzw. zu erweitern.

Sprich: Ein Fremder guckt sich den Quelltext des Programms an, BEVOR er den Auftrag erhält (damit er den Aufwand einschätzen kann). Und da kann ja vieles passieren...

Daher wäre es wichtig, wenn es quasi einen Vordruck für solche Fälle gibt. Eine Geheimhaltungsvereinbarung bei einem Programmierauftrag eben. Damit auch alles geheim und vertraulich bleibt.

Kennt ihr da solche Musterschreiben? Vielen Dank im Voraus!
 
QUOTE Kennt ihr da solche Musterschreiben? Vielen Dank im Voraus!

Ja, zur Genüge, aber da steht im Ergebnis nichts drauf, was du nicht auch selber formulieren könntest. Letzteres würde ich auch ganz klar machen, denn so kannst du genau beziffern, was er weitergeben darf und was nicht. Bei Vordrucken wäre ich in Deutschland übrigens (ich weiß nicht, ob du Unterehmer bist) vorsicht, da ansonsten die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) greifen könnte, welche dir gewisse Klausen schnell wieder raus hauen könnte.
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QUOTE (DC-Forum @ So 25.3.2007, 20:29)
QUOTE Kennt ihr da solche Musterschreiben? Vielen Dank im Voraus!

Ja, zur Genüge, aber da steht im Ergebnis nichts drauf, was du nicht auch selber formulieren könntest. Letzteres würde ich auch ganz klar machen, denn so kannst du genau beziffern, was er weitergeben darf und was nicht. Bei Vordrucken wäre ich in Deutschland übrigens (ich weiß nicht, ob du Unterehmer bist) vorsicht, da ansonsten die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) greifen könnte, welche dir gewisse Klausen schnell wieder raus hauen könnte.
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Sagt

"§ 305b Vorrang der Individualabrede

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."

Nicht aus, dass Individuelle Vertragsabreden, also solche individuellen Geheimhaltungsverträge, Vorrang gegenüber einer evtl. vorhandenen AGB des Entwicklers haben?
 
QUOTE Nicht aus, dass Individuelle Vertragsabreden, also solche individuellen Geheimhaltungsverträge, Vorrang gegenüber einer evtl. vorhandenen AGB des Entwicklers haben?

Das ist klar, ich meinte das auch eher andersherum:

wenn du als Unternehmer i.S.d. BGB (sofern du Privatperson dürfte ist es m.W. (
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!) egal sein) eine forvormuliertes Klausewerk - etwas aus dem Netz oder von irgendwelchen Organisationen - verwendest, und auch beabsichtigst dies mehrfach zu verwenden, so unterliegt das ganze Klauselwerk der AGB-Kontrollle, da du in diesem Fall Verwender der AGB bist.

Ich würde daher, wie gesagt, einfach für jeden neuen Auftrag genau aufschreiben, was er sich angucken darf, und was nicht, und inwiefern er Stillschweigen zu wahren hat. z.B. kannst du niemandem dazu verpflichten, dass er das im Rahmen einer Tätigkeit für dich erworbene neue Wissen - etwa durch Nachschlagen in Büchern etc. - nicht nach der Tätigkeit auch weiter verwendet.

mfg

DC
 
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