Geld zurück trotz erbrachter Leistung

Peter-Alexander

Angesehenes Mitglied
Hallo liebe Ayomgemeinde,

Meine Frag heute :Kann ein Kunde Geld zurück verlangen ,wenn die Leistung erbracht wurde:

Folgender Sachverhalt:

Kunde beauftragt mich mit der Veröffentlichung eines Fotos im Internet. Das Bild wird online gestellt.
12 Tage später möchte der Kunde, das ich das Bild wieder entferne und auch sein Geld zurück erstattet bekommen.

Was nun?

Meines erachtens ist der Vertrag meinerseits erfüllt den ich habe sein Bild veröffentlicht.
Sehe demzufolge keinen Grund Ihm das bezahlte Geld wieder auszuhändigen.

Wie seht Ihr das?

Gruß Alex
 
hängt wohl davon ab, was genau vereinbart wurde.
war die Aufgabe nur das online stellen des Bildes ?
wenn ja, dann ist eine Rückzahlung meiner Meinung nach nicht rechtmäßig.

oder war die Aufgabe auch das Bearbeiten des Bildes oder das erreichen anderer Ziele ???
 
Lass Ihn doch klagen. Das Prozessrisiko ist zu hoch.

Du wirst nie mehr was hören.
 
Die Frage die ich mir stelle ist , hat der Kunde in solch einem Fall ein Widerrufsrecht laut Fernabgabegesetz von 14 Tagen
 
Ich hab ja keinen Plan, aber 14-Tage Wiederrufsrecht hat man doch nur bei Massenware, individuell erbrachte Dienstleistungen unterliegen hoffentlich nicht dieser Regelung. Würde ich mal so sagen.
 
Ich bin da vieleicht ein wenig zu sehr vorbelastet, da ich aus dem Handel komme.
Kann auch sein das ich da einem Trugschluß erliege.
 
Wenn es ein richtiger Kunde ist, der öfters bestellt, würde ich mich Ihm gegenüber sehr kulant verhalten...
 
Manuel hat Recht. Sobald dem Leistungserbringer ein kundenspezifischer Aufwand entsteht, der über den normalen Aufwand hinausgeht, den er für die Lieferung von Massenware oder Massendienstleistungen hätte, finden pauschale Rückgaberechte keine Anwendung mehr.
 
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