In den AGB wird ja meist der Gerichtsstand angegeben. Da ist bei mir jetzt die Frage aufgetaucht, welcher Ort das sein muss. Klar ist, dass es bei juristischen Personen, also Firmen, normalerweise der Sitz der Firma ist.
Nur, was ist wenn am Sitz der Firma - kann ja auch ein Dorf sein - kein Gericht existiert? Es gibt ja nicht in jedem Weiler ein eigenes Gericht, sondern soweit ich weiss ist da dann halt das Bezirksgericht des Bezirks zuständig, in welchem die Ortschaft liegt.
Was muss aber in den AGB als Gerichtsstand angegeben werden - die Ortschaft wo der Firmensitz ist oder die Ortschaft mit dem zuständigen Bezirksgericht?
Ich wäre froh wenn jemand einen Link hat, wo man das nachlesen kann. Im Gerichtsstandgesetz hab ichs nicht gefunden.
Griessli
Irene
Nur, was ist wenn am Sitz der Firma - kann ja auch ein Dorf sein - kein Gericht existiert? Es gibt ja nicht in jedem Weiler ein eigenes Gericht, sondern soweit ich weiss ist da dann halt das Bezirksgericht des Bezirks zuständig, in welchem die Ortschaft liegt.
Was muss aber in den AGB als Gerichtsstand angegeben werden - die Ortschaft wo der Firmensitz ist oder die Ortschaft mit dem zuständigen Bezirksgericht?
Ich wäre froh wenn jemand einen Link hat, wo man das nachlesen kann. Im Gerichtsstandgesetz hab ichs nicht gefunden.
Griessli
Irene