Geschäftsidee patentieren geht nicht.
Zitat vom Patentamt
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Voraussetzungen für Patentschutz
Patente werde für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Neuheit:
Was patentiert werden soll, muss weltweit am Anmeldetag neu sein. Neu bedeutet, dass es nicht zum Stand der Technik gehört.
Erfinderische Tätigkeit:
Eine Erfindung ist eine Lehre zum technischen Handeln zur Lösung eines technischen Problems. Patente werden jedoch nur für solche Erfindungen erteilt, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Einige der wesentlichen Indizien, die auf ein Vorliegen ausreichender Erfindungshöhe für Patentanmeldungen hindeuten, sind:
Erzielen von überraschenden, nicht vorherzusehenden Wirkungen bei Erfindungen, die aus der Kombination von Bekanntem hervorgegangen sind.
Erreichen von erheblichen technischen Vorteilen.
Überwinden von technischen Schwierigkeiten, die schon langjährig bekannt sind.
Weiterentwicklung von Lösungen auf technischen Gebieten, die längere Zeit vernachlässigt wurden.
Formulierbare Verbesserungen auf einem technisch sehr ausgereiften Gebiet.
Auffinden einfacher und billigerer Herstellungsmethoden, beispielsweise für Massengüter.
Lösen eines aktuellen technischen Problems, an dem in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos gearbeitet wurde.
Übertragung nicht allgemein bekannter Entwicklungen aus einem grundsätzlich anderen Fachgebiet.
Einsparung von Kombinationsmerkmalen bei gleicher Funktionserfüllung.
Gewerbliche Anwendbarkeit und Technizität:
Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Dieser weite Wortlaut bewirkt, dass nur sehr wenige Erfindungen als nicht gewerblich anwendbar gelten. Technizität bedeutet im Patentrecht, dass die Erfindung prinzipell auf technischen Überlegungen beruhen oder eine technische Bereicherung des Standes der Technik darstellen muss. Der Begriff "Technik" ist dabei relativ weit auszulegen.
Siehe auch diesen Thread:
http://www.ayom.com/topic-7566-st-20.html