TonyCanneloni
Angesehenes Mitglied
Moin moin!
Poppen.de ist eine Partnerbörse für Sexkontakte. Sie ist vollkommen legal. Auf der Startseite können FSK 16 Thumbnails, (nach der Registration ohne AVS) Bilder und Profile angesehen werden.
Die Profile erhalten "Geheime Wünsche" und "Beschreibung" in denen oft sehr "perverse" (relativ) Texte zu finden sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit "finanzielle Interessen" anzugeben - Prostitution?
FSK18 Bilder können nur mit AVS angesehen werden, ES SEI DENN Benutzer schalten bestimmten Personen ihre "geheime Gallerie" frei - wer übernimmt da die Verantwortung wenn der freigeschaltete User noch u18 ist?
Im Gesetzesbuch hab ich folgende Paragraphen gefunden und frag mich was die zu bedeuten haben:
QUOTE # grob anstößiges Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen (§ 119 OWiG)
Wie ist das "grob" zu verstehen? Auf Sex-Partnerbörsen geht es NUR um das "Anbieten der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen", oder?
QUOTE
Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zur Prostitution (§ 120 OWiG)
Siehe: finanzielle Interessen.
Ich versteh die Welt nicht mehr. Bitte um Aufklärung!
Danke
rocoloco
Poppen.de ist eine Partnerbörse für Sexkontakte. Sie ist vollkommen legal. Auf der Startseite können FSK 16 Thumbnails, (nach der Registration ohne AVS) Bilder und Profile angesehen werden.
Die Profile erhalten "Geheime Wünsche" und "Beschreibung" in denen oft sehr "perverse" (relativ) Texte zu finden sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit "finanzielle Interessen" anzugeben - Prostitution?
FSK18 Bilder können nur mit AVS angesehen werden, ES SEI DENN Benutzer schalten bestimmten Personen ihre "geheime Gallerie" frei - wer übernimmt da die Verantwortung wenn der freigeschaltete User noch u18 ist?
Im Gesetzesbuch hab ich folgende Paragraphen gefunden und frag mich was die zu bedeuten haben:
QUOTE # grob anstößiges Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen (§ 119 OWiG)
Wie ist das "grob" zu verstehen? Auf Sex-Partnerbörsen geht es NUR um das "Anbieten der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen", oder?
QUOTE
Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zur Prostitution (§ 120 OWiG)
Siehe: finanzielle Interessen.
Ich versteh die Welt nicht mehr. Bitte um Aufklärung!
Danke
rocoloco