Gewerbeanmeldung -> Steuernummer

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Jan-Remmer Harms

Guest
Hey,

ich habe heute nach etlichen Versuchen (die Stadt-Verwaltung hat scheinbar ihre eigenen Öffnungszeiten und hält nichts von dem 8-Stunden-Tag
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) Gewerbe angemeldet, gerade noch rechtzeitig für mein in der nächsten Woche startendes Projekt. Nun, ansich verlief alles ganz gut, nur bekomme ich ja erst vom Finanzamt meine Steuernummer und soweit ich weiss muss ich, bevor ich diese bekomme, noch einige Fragebögen über mich ergehen lassen und die zurück ans Finanzamt schicken.

Kann mir daher jemand sagen, wielange es in etwa dauert, bis ich letztlich meine Steuernummer in der Hand halten kann?

Grüße und nen charmanten Abend,

Jan
 
Mal davon ausgehend dass du nicht die Gewerbenummer meinst solltest du deine Steuernummer doch eigendlich auf deinen restlichen Finanzunterlagen ermitteln können.

Im Gegensatz zu vielen anderen Amtsunterlagen die alle irgendeine Bearbeitungs- oder Ablagenummer benötigen ist die Steuernummer personengebunden. Das heisst, selbst wenn du dein Gewerbe änderst solltest du eigendlich die gleiche Steuernummer behalten. Die Angabe der Steuernummer ist meines Wissen nach lediglich auf einer Rechnung Pflicht.

Gruß Ronny
 
QUOTE (Jan-Remmer Harms @ Mi 17.1.2007, 18:48) Kann mir daher jemand sagen, wielange es in etwa dauert, bis ich letztlich meine Steuernummer in der Hand halten kann?

Bei mir hat das ca. 3 Wochen gedauert.

MfG
GP
 
@ ronnic: Bisher habe ich noch nicht das Vergnügen mit dem Fiskus gehabt, daher habe ich auch keine Steuernummer. Dann hilft wohl nurnoch warten, bis dahin heisst es: Steuernummer beantragt
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QUOTE (Jan-Remmer Harms @ Mi 17.1.2007, 19:12) @ ronnic: Bisher habe ich noch nicht das Vergnügen mit dem Fiskus gehabt, daher habe ich auch keine Steuernummer. Dann hilft wohl nurnoch warten, bis dahin heisst es: Steuernummer beantragt
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Du hast sicher eine, ruf beim FA an und lass Sie dir geben.
 
Wozu brauchst du denn die Nummer so dringend? Das Finanzamt hat mir irgendwann, lange nachdem ich mir den Gewerbeschein besorgt habe nen Brief zukommen lassen mit nem Fragebogen usw.. war kein Thema da das Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung dem Finanzamt meldet.
 
wieso soll er den schon eine haben?
Ich habe meine auch erst bekommen, als ich mein Gewerbe angemeldet habe.
Und einen Fragebogen muste ich ausfuelle, da werden halt grundlegende Sachen uber das Gewerbe gefragt.

MfG
GP
 
Ihr vergesst, dass ich heute erst mein Gewerbe angemeldet habe.. Allein die Meldung an das FA wird mit Sicherheit nicht mehr heute erfolgt sein. Demnach würde ein Anruf wahrscheinlich nicht allzuviel bringen
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Geht um die Steuernummer, die Umsatzsteuer möcht ich momentan noch nicht wirklich mitnehmen..
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Wieso sollte ich die bereits besitzen? Ich kann mir nicht vorstellen, warum ich eine haben sollte.. War bisher nur fleissiger Abiturient, der nebenher kein Gewerbe laufen hatte.
 
Wenn Du als Person ein Gewerbe angemeldet hast, also keine GbR oder ähnliches, ist die Steuernummer nicht Deine bisherige Steuernummer, die Du von der Jahressteuerbescheinigung ablesen kannst, sondern Du bekommst dann eine neue. Das machst Du über den 'Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung', den Du beim FA erhälst. Als GbR oder anderes erhälst Du eine eigene Steuernummer, die Du auf allen Geschäftsdrucksachen angeben musst. Das FA und die IHK werden automatisch informiert und das FA erteilt Dir dann eine Steuernummer für Deine GbR oder Firma.

Zusätzlich kannst Du Dir eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beim FA beantragen. Wenn Du sie hast, musst Du diese Nummer auf den Geschäftsbriefen angeben.

Eine Rechnung muss mindestens folgende Daten enthalten (§ 14 UStG Abs. 4):

Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden (= Absender oder Briefkopf der Rechnung)
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (= Empfänger der Rechnung)
Eine fortlaufende Rechnungsnummer z. B. 2005/1, 2005/2 usw.
Ausstellungsdatum der Rechnung
Pro Rechnungsposition:
- Menge
- Bezeichnung
- Zeitpunkt der Lieferung - das ist neuerdings gaaanz wichtig...
- Einzelpreis (netto)
- Gesamtpreis (netto)
Summe der Nettobeträge
Mehrwertsteuer Endbetrag der Rechnung

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID)oder ansonsten die Steuernummer (die für die Umsatzsteuer, bzw. bei Kleingewerbe die nach Anmeldung des Gewerbes neu erteilte Steuernummer) oder wenn beides (noch) nicht vorhanden ist, die bisherige Einkommensteuernumer.

Viel Glück! Und denk dran: in den ersten drei Jahren die Hälfte der Einnahmen schön aufs Sparbuch packen...ich spreche da aus Erfahrung mit dem FA
 
Hey,

danke für eine ausführliche Antwort
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Wie soll ich denn die Mehrwertsteuer ausweisen, wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Hierbei würde dieser Posten ja wegfallen, oder etwa nicht?

"Und denk dran: in den ersten drei Jahren die Hälfte der Einnahmen schön aufs Sparbuch packen...ich spreche da aus Erfahrung mit dem FA"

Wieso das, hattest du so hohe Nachzahlungen?

Würde nun liebend gerne mehr schreiben, leider ist die Zeit am drängeln..

Grüße

Jan
 
Hi,

ich denke, das Berechnen von MwSt. hat ein paar Vorteile: der wichtigste ist vielleicht, dass Du die von Dir gezahlte Umsatzsteuer bei Einkäufen für dein Gewerbe ja vom FA zurückerhältst, also stets nur mit den Nettokosten belastet wirst.

Darüber hinaus wirkst Du einfach "professioneller". Das mag Quatsch sein, die Wirkung aber ist sicherlich da.

Im Geschäftsleben wirst Du immer wieder auf Partner treffen, die diese Regelung nicht kennen. Dann wird es nervig.

Bei Einkäufen in der EU brauchst Du eine USt-ID, wenn Du steuerfrei einkaufen möchtest, diese Nummer aber kriegen Kleinunternehmer nicht.

Wenn Du Deine Steuernummer - wegen fehlender USt-ID, da nur Kleinunternehmer - auf den Briefbögen angeben musst, kann ganz Deutschland sich nach Deinen Verhältnissen erkundigen, bei der USt-ID nicht.

QUOTE Wieso das, hattest du so hohe Nachzahlungen?



Punkt 14 auf der Liste der wichtigsten Regeln im Leben eines Selbstständigen: Unterschätze niemals das FA! Rechne dort nie mit dem Positiven - dann fährst Du einigermassen sicher.

Ich musste im dritten Jahr extrem viel zahlen, weil ich so dumm und naiv gewesen bin. Ich hatte gedacht, die Steuervorauszahlungen, die im Jahr davor geleistet hatte, würden mit der kommenden Steuerbescheinigung verrechnet - Pustekuchen. Die Vorauszahlung galt erst für das übernächste Jahr. Das wußte ich nicht und kam richtig ins Schwitzen...
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Ich bleibe trotzdem erstmal bei der Kleinunternehmerregelung, momentan erscheint mir das noch sinnvoller.. Andernfalls würde eine normale EÜR nicht reichen, was im Enddefekt noch mehr Arbeit bedeutet. Zudem hab ich keine großen Investitionen gehabt und hab daher nicht viel Umsatzsteuer "geleistet", die ich zurückfordern könnte.

Gilt die immer nur fürs übernächste Jahr? Dann wird das bei mir am Fachgymnasium noch falsch gelehrt.. Bist du dir sicher? Kann mir eigentlich garnicht vorstellen, wieso das erst für das übernächste Jahr verrechnet werden sollte.

Grüße

Jan
 
Wenn Du vornehmlich Privatkunden haben solltest, ist diese Regelung ja auch nicht schlecht, zumal Du dann auch preiswerter anbieten könntest. Du legst Dich allerdings für glaube ich fünf Jahre fest und kannst erst dann umschalten.


QUOTE Gilt die immer nur fürs übernächste Jahr?


Nein, im meinem Fall war es eine Besonderheit. Aber solche Sachen muss man wissen, und ich war damals einfach noch zu naiv...
 
Also das man sich für 5 Jahre festlegt ist mir neu.
Soweit ich weiß rutscht man automatisch in die vollständige Selbstständigkeit, sobald man mehr als 17500 Euro Umsatz oder 4000 Euro Gewinn im Jahr verzeichnet.
Man kann allerdings auch vorher freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
 
QUOTE Also das man sich für 5 Jahre festlegt ist mir neu.
Soweit ich weiß rutscht man automatisch in die vollständige Selbstständigkeit, sobald man mehr als 17500 Euro Umsatz oder 4000 Euro Gewinn im Jahr verzeichnet.
Man kann allerdings auch vorher freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.


Genauso habe ich das auch gesehen. Wenn man auf die Regelung verzichtet, dann kann man nicht mehr zurück.. Das stimmt schon.
 
QUOTE (Jan-Remmer Harms @ Do 18.1.2007, 14:50).. Andernfalls würde eine normale EÜR nicht reichen, was im Enddefekt noch mehr Arbeit bedeutet.

Ob eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) oder eine "richtige" Bilanz abgegeben werden muss, hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun, sondern ist in der Abgabenordnung geregelt § 141 AO danach ist ein gewerblicher Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 350 000 EUR oder einem Jahresgewinn von mehr als 30 000 EUR buchführungspflichtig, d. h. er muss eine Bilanz abgeben.
 
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehme, fällt doch soweit ich weiss eine doppelte Buchhaltung an, oder etwa nicht?
 
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