Gewerbeschein für Umrechnen in Euro

Denis Loose

Mitglied
Hallo.

Ich habe mal eine rechtliche Frage, konnte mich aber leider nicht so richtig im Titel dieses Themas ausdrücken.

Also auf meiner Webseite kann man sich Screendesign relativ kostengünstig erstellen. Ob sie Euch gefallen ist eine andere Frage des Geschmackes. Da ich aber keinen Gewerbeschein habe, lasse ich meine Arbeit mit Klammlosen bezahlen. Das ist eine Internetwährung, mit der man ohne Gewerbeanmeldung handeln darf. Um den Besuchern aber zu zeigen, wie günstig die Erstellung doch ist, habe ich in den Angebotsgrafiken eine Umrechnung eingebaut. Also das "~ 5/10... Euro". Nun habe ich die Info bekommen, dass ich dafür dann einen Gewerbeschein brauche. Ich hab jedoch keinesfalls angegeben, dass man auch in Euro bezahlen kann.

Die Person, die mir das erzählt hat ist aber nicht unbedingt professionell, also glaube ich Ihm nicht wirklich. Da hier bei Ayom aber wohl Experten auf diesem Gebiet tätig sind, hatte ich mir gedacht, frage ich Euch mal.

Danke schonmal für alle Antworten, wäre Euch sehr dankbar - habe näämlich keine Lust auf Strafe, was bestimmt verständlich ist.
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Mit freundlichen Grüßen
D. Loose
 
Da du mit Klammlosen einen Mehrwert hast, welche du auch übrigens wieder in Euro tauschen kannst, sehe ich es als Gewerbliche Tätigkeit.
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Lasse mich aber gerne eines besseren belehren....
 
Gegenfrage: Warum nicht für ein paar Euro eine Gewerbeanmeldung tätigen?
Das kostet doch bei dir in Deutschland fast nichts... und schaden tut es auch nicht
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Zu deiner Frage:
Die Frage kann dir vermutlich nur ein Anwalt beantworten, aber ich denke alleine schon das "Bezahlen" mit Klammlosen ist ja mit einer Leistungserbringung verbunden, weshalb ich denke, dass alleine schon dies eine Gewerbeanmeldung (in Deutschland) erfordert.

Gruss Marc
 
Also das handeln dürfte eigentlich kein Problem sein, da es ja im Klammforum auch einen Bereich gibt, indem man sowas machen kann. Also Dinge anbieten und sich diese bezahlen lassen. Ist halt nur eine Angabe in Euro, die aber nicht gültig ist.
 
mhh, in irgendwelchen Foren kann noch so viel geschrieben / getan werden, deswegen ist dies noch lange nicht rechtens.
Ich bin auch kein Anwalt, daher kann ich dir hier keine Rechtsberatung bieten.

Ich denke jedoch genauso wie meine Vorredner, dass du ab dem Zeitpunkt einer anmeldepflichtigen Arbeit (Sei es Gewerbe oder als Angestellter) nachgehst, sobald du durch die Arbeit einen Mehrwert schaffst und/oder eine Entlohnung bekommst.
Daher heißt es ja auch bei allen Formularen in D immer so schön, dass auch "Gutscheine, Rabatte" und ähnliche Vergünstigungen als Einkommen zählen und angegeben werden müssen.

Also es sei dir daher folgendes nahegelegt:
Geh zum Gewerbeamt (deiner Stadt) und besorg dir einen Gewerbeschein. Das Ding kostet ca. 20-25 Euro.
Anschließend gehst du noch kurz beim Finanzamt vorbei und sagst den netten Personen beim Eingang, dass du gerade ein Gewerbe angemeldet hast und dies melden wolltest.
Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Angst vor Negativfolgen brauchst du so schnell nicht zu habe, da du als "Kleinunternehmer" noch relativ viel Freiraum hast.
Aber ich will das hier nun auch nicht zu sehr ausführen, ist alles schon oft genug besprochen worden.

Bitte beachte weiterhin, dass du zu deinem konkretem Rechtsproblem keine Beratung in diesem Forum bekommen wirst, da dies laut den Nutzungsregeln nicht gestattet ist.

Schönen Gruß,
André
 
Danke für Eure Antworten. Werde mir das nochmal überlegen mit dem Gewerbeschein, hatte mich aber auch schon vorher informiert, wie ich solch einen Schein beantragen soll.

Weiß jetzt allerdings noch keine entgültige Entscheidung, wie ich das machen soll.


Mit freundl. Grüßen
D. Loose
 
Am Besten du suchst mal ein bisschen, das Thema "Gewerbe unter 18" wurde hier in letzter Zeit öfters angesprochen.

Evtl. auch mal hier schauen...
 
Ich biete Dir gerne Rechtsberatung, allerdings im Rahmen dieses Forums ohne jede Gewähr - da kostenlos. Ansonsten müsstes Du mir wegen einer etwaigen Honorarvereinbarung eine PN senden.
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Preiswerter, weil kostenlos geht es manchmal, wenn man einfach nur googelt. Klick einmal auf den folgenden Link, der am Beispiel eines Tauschkreises das deutsche Steuerrecht sehr anschaulich erläutert.

u. A. >> Steuerliche Veranlagung beim Tausch von Waren <<

Da bei Dir wohl die Gewinnerzielungsabsicht einerseits und damit auch die gewerbsmässige Tätigkeit andererseits unterstellt werden kann, bist Du in jedem Fall einkommensteuerpflichtig. Da Deine Jahresumsätze mit Deiner Website im vergangenen Jahr wohl nicht über 17.500,-- Euro lagen und im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen dürften, bist von einer Zahlung der Umsatzsteuer befreit.

Dies alles gilt natürlich nur, so Du dem Deutschen Steuerrecht unterworfen bist.
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