Vandalismus
QUOTE Unter Vandalismus versteht man allgemein eine blinde Zerstörungswut. Es wird zwischen mehreren Varianten unterschieden:
Vandalismus im Sinne einer Kraftmeierei aus "jugendlichem Frohsinn oder Ausgelassenheit" (Kleinschmidt 1875), beispielsweise das Nutzen von Denkmälern als Zielscheibe (Sphinx von Gizeh; Reiterstatue des Regisole auf dem Domplatz von Pavia; Leonardo da Vincis Reiterbild von Ludovico il Moro in Mailand, 1796 u.a.);
Untaten irregeführter Eigenbrötler aufgrund einer Psychopathie oder eines irregeleiteten Sendungsbewusstseins, beispielsweise Herostrat (356 v. Chr.); Zerstörung des Höllensturz von Rubens in München (26. Februar 1959) oder des Jakobsegens von Rembrandt in Kassel (7. Oktober 1977); Diebstahl der Mona Lisa aus dem Louvre (21. August 1911, vgl. Jakondoklasmus u.a.
Sachbeschädigung
QUOTE Straftatbestand, nach dem bestraft wird, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.
Er ist in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) normiert.
Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der Versuch ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht.
Die Vorschrift im Strafgesetzbuch soll das Eigentum und das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers gegen fremde Einwirkungen schützen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Tatobjekt muss eine Sache sein.
Sache ist jeder körperliche Gegenstand, Tiere werden wie Sachen behandelt. Einen Vermögenswert braucht die Sache nicht zu haben.
Die Sache muss fremd sein.
Dass ist der Fall, wenn sie nicht allein dem Täter gehört und nicht herrenlos ist.
Tathandlung muss eine Beschädigung oder Zerstörung sein.
Beschädigung ist jeder körperliche Eingriff, der die Brauchbarkeit der Sache nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Bei Zerstörung wird die Sache so sehr beschädigt, dass ihre nicht mehr brauchbar ist (z. B. Vernichtung).
Zur Strafbarkeit muss die Tat zudem - wie grundsätzlich bei jeder Straftat - vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.
Der Blick ins Gesetz beantwortet so manche Frage. Ansonsten hilft da nur ein Besuch bei dem Anwalt Deines Vertrauens.