Graffiti Website

James

Mitglied
Wir haben vor eine Graffiti Website zu erstellen. Auf dieser Seite werden Bilder von illegal gesprayten Graffitis veröffentlicht. Die Fotos werden von uns gemacht oder von Kunstinteressierten zu gesandt. Ich wollte fragen ob man wegen der veröffentlichung von Bilder (vadalismus) angeklagt werden kann?
 
Hallo James

Leider können wir hier keine Rechtsberatung durchführen, weil es in Deutschland verboten ist.

Du musst dich an einen Anwalt wenden oä.

Sorry alain
 
Vandalismus
QUOTE Unter Vandalismus versteht man allgemein eine blinde Zerstörungswut. Es wird zwischen mehreren Varianten unterschieden:

Vandalismus im Sinne einer Kraftmeierei aus "jugendlichem Frohsinn oder Ausgelassenheit" (Kleinschmidt 1875), beispielsweise das Nutzen von Denkmälern als Zielscheibe (Sphinx von Gizeh; Reiterstatue des Regisole auf dem Domplatz von Pavia; Leonardo da Vincis Reiterbild von Ludovico il Moro in Mailand, 1796 u.a.);
Untaten irregeführter Eigenbrötler aufgrund einer Psychopathie oder eines irregeleiteten Sendungsbewusstseins, beispielsweise Herostrat (356 v. Chr.); Zerstörung des Höllensturz von Rubens in München (26. Februar 1959) oder des Jakobsegens von Rembrandt in Kassel (7. Oktober 1977); Diebstahl der Mona Lisa aus dem Louvre (21. August 1911, vgl. Jakondoklasmus u.a.



Sachbeschädigung

QUOTE Straftatbestand, nach dem bestraft wird, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.

Er ist in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) normiert.

Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Der Versuch ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht.

Die Vorschrift im Strafgesetzbuch soll das Eigentum und das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers gegen fremde Einwirkungen schützen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Tatobjekt muss eine Sache sein.
Sache ist jeder körperliche Gegenstand, Tiere werden wie Sachen behandelt. Einen Vermögenswert braucht die Sache nicht zu haben.
Die Sache muss fremd sein.
Dass ist der Fall, wenn sie nicht allein dem Täter gehört und nicht herrenlos ist.
Tathandlung muss eine Beschädigung oder Zerstörung sein.
Beschädigung ist jeder körperliche Eingriff, der die Brauchbarkeit der Sache nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Bei Zerstörung wird die Sache so sehr beschädigt, dass ihre nicht mehr brauchbar ist (z. B. Vernichtung).
Zur Strafbarkeit muss die Tat zudem - wie grundsätzlich bei jeder Straftat - vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.


Der Blick ins Gesetz beantwortet so manche Frage. Ansonsten hilft da nur ein Besuch bei dem Anwalt Deines Vertrauens.
 
QUOTE (Alain Aubert @ Do 23.9.2004, 16:07) Hallo James

Leider können wir hier keine Rechtsberatung durchführen, weil es in Deutschland verboten ist.

Du musst dich an einen Anwalt wenden oä.

Sorry alain
Hallo Alain

Ist es in der Schweiz auch verboten? Ich bin ein Schweizer und dieses Forum ein Schweizer Portal?
 
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