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QUOTE (NetzwocheTicker-News vom 19.01.2006)
Der Verband der schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) bringt die ersten Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein. IFPI hat im Rahmen der im November 2005 gestarteten Aktion "Game Over" laufend Daten von Tauschbörsennutzern gesammelt. Diese Daten über getauschte Musikfiles sind zunächst anonym, eine Zuordnung zu den beschuldigten Personen ist nur über die Kundendaten der Provider möglich. Nach Angeben der IFPI sollten ursprünglich allen "privaten Raubkopierern" eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige angeboten werden. IFPI wollte ursprünglich "die ertappten Raubkopierer dazu verpflichten, die illegalen Musikdateien zu löschen, die weitere gesetzwidrige Nutzung von Musik im Internet zu unterlassen sowie Kosten- und Schadenersatz zwischen 3000 und 9000 Schweizer Franken zu zahlen", wie der Verband mitteilt. Aus rechtlichen Gründen haben die Provider eine Weiterleitung der Forderungsschreiben an die Tauschbörsennutzer jedoch abgelehnt.
IFPI geht deshalb wie angekündigt mit Strafanzeigen vor, denn im Strafrechtsfall sind die Provider dazu verpflichtet, den Behörden die Identität des Nutzers bekannt zu geben.
Wie IFPI-Sprecher Beat Högger gegenüber dem NetzwocheTicker sagte, sind in dieser Woche vier Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Zürich eingegangen, weitere 15 liegen bereit und sollen in den nächsten Tagen verschickt werden. Für den Februar sei mit 50 Strafanzeigen zu rechnen. Angesichts der der rund 500'000 User, die in der Schweiz täglich Tauschbörsen nutzen, eine relativ geringe Zahl. Gemäss Högger betreffen die Strafanzeigen vor allem User, die grössere Mengen an Files tauschen.
http://www.ifpi.ch
Der Verband der schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) bringt die ersten Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein. IFPI hat im Rahmen der im November 2005 gestarteten Aktion "Game Over" laufend Daten von Tauschbörsennutzern gesammelt. Diese Daten über getauschte Musikfiles sind zunächst anonym, eine Zuordnung zu den beschuldigten Personen ist nur über die Kundendaten der Provider möglich. Nach Angeben der IFPI sollten ursprünglich allen "privaten Raubkopierern" eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige angeboten werden. IFPI wollte ursprünglich "die ertappten Raubkopierer dazu verpflichten, die illegalen Musikdateien zu löschen, die weitere gesetzwidrige Nutzung von Musik im Internet zu unterlassen sowie Kosten- und Schadenersatz zwischen 3000 und 9000 Schweizer Franken zu zahlen", wie der Verband mitteilt. Aus rechtlichen Gründen haben die Provider eine Weiterleitung der Forderungsschreiben an die Tauschbörsennutzer jedoch abgelehnt.
IFPI geht deshalb wie angekündigt mit Strafanzeigen vor, denn im Strafrechtsfall sind die Provider dazu verpflichtet, den Behörden die Identität des Nutzers bekannt zu geben.
Wie IFPI-Sprecher Beat Högger gegenüber dem NetzwocheTicker sagte, sind in dieser Woche vier Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Zürich eingegangen, weitere 15 liegen bereit und sollen in den nächsten Tagen verschickt werden. Für den Februar sei mit 50 Strafanzeigen zu rechnen. Angesichts der der rund 500'000 User, die in der Schweiz täglich Tauschbörsen nutzen, eine relativ geringe Zahl. Gemäss Högger betreffen die Strafanzeigen vor allem User, die grössere Mengen an Files tauschen.
http://www.ifpi.ch