Investoren wollen Open Source kommerzialisieren

Dazu Paragraf 1 Abs. 2 aus der GNU General Public License (allerdings stammt die Übersetzung von 1991, scheint sich aber bis anhin nicht verändert zu haben.)

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
 
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