Kontaktaufnahme mit Webmastern

A

akogler

Guest
Hallo liebe Affiliate-Experten!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Kontaktaufnahme mit Webmastern. Ich würde gerne diverse Webmaster per E-Mail (mit persönlicher Anschrift; z.B. Sehr geehrter Herr Konradt, Sehr geehrte Frau Maier, ...) anschreiben und fragen ob sie für mich werben möchten. Nun weiß ich nicht, ob die Kontaktaufnahme bereits unter das Spam-Gesetz fällt. Vll. Kann mir jemand von euch helfen.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Andreas
 
Kann nur von mir persönlich ausgehen und dies ist keine
Rechtsberatung blablabla...


Für mich ist das eine ganz normale Anfrage, Auftragsanfrage
und das würde ich nicht als Spam auffassen. Ist bei mir auch
so geschehen, dass ein Unternehmen Werbung für den Betrag
von Fr. xxx bei mir schalten wollte und ich ja oder nein sagen
konnte.

Also, für mich kein Spam....

 
Hallo an alle,

bei mir würde es in erster Linie darum gehen, welche Produkte / Dienstleistungen / etc. zu bewerben sind.

Und ob dahinter ein gutes Konzept steht, es ausgereift ist und nicht nach 3-4 Monaten mangels Budget den Bach runter geht. Den wenn ich mich zur Bewerbung mit einem klaren Ja dazu bekenne, dann stehe ich auch später bei negativer Kritik dem entgegen.

Ich lebe / entscheide mich meist erst nach einer eigenen Prüfung. Dann gibt es ein klares Ja oder Nein.

Es wird aber auch nicht nach gejammert, wenn ich Nein sagte und die Beteiligung hätte ein paar Tausender gebracht.

Ebenso mit einem Ja und es geht nach einem Jahr schief und die "Ich habs ja gleich gesagt!" Leut stehen auf der Matte.

Zudem welche Zielgruppe von Webmastern angesprochen wird und ob es Filter / Regeln gibt oder jeder, auf jeder Seite bewerben kann.

Also kurz und knapp: vorne weg wird es mal nicht als Spam von mir angesehen, nach Prüfung wird dann weiter darüber entschieden.

keine Rechtsberatung: aber wenn man es ganz pingelig nehmen würde, müsste es Spam sein. Doch woher soll ich wissen, ob ich es haben möchte oder nicht.

Bin mal auf weitere Meinungen gespannt.

Gruss Björn
 
Hallo,

vielleicht wird dir dieser Artikel von Wikipedia weiterhelfen, falls du ihn nicht schon gelsesen hast.

Du könntest die E-Mail in zwei Teile aufbauen.

erste Mail, frage ob der Unternehmer zustimmt
zweite Meil, eigentliche E-Mail.

Aber warum hast du da überhaupt solche Angst? Möchtest du 10000 E-Mails versenden. Ich würde den Text einfach so aufbauen, dass er nicht als Spam wirkt. Also ohne Verlinkung auf deine Seite. Ein Webmaster wird bestimmt nicht gleich zum Gericht rennen?


QUOTE
Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]

Eine Haftungsfrage für den Versand von E-Mail-Würmern und Trojanern, die den größten Anteil an der UBE nach UCE ausmachen dürften, ist in Deutschland noch umstritten. Unter sehr eingeschränkten Bedingungen sehen einige Autoren zumindest Unternehmen als haftbar an, für Privatpersonen verneint die Literatur überwiegend eine Haftungsverpflichtung. Ein Unterlassungsanspruch gegen versehentliche Wurmversender wurde bislang noch nicht durchgesetzt. Strafrechtlich ist das Erstellen und Verbreiten von Würmern, Viren und Trojanern als Computersabotage relevant. Im Jahr 2005 wurde in Deutschland deswegen ein Schüler als Autor von Netsky und Sasser zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.[13]

Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.

Wettbewerbsrecht [Bearbeiten]

Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und mittlerweile auch des BGH (BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) zum alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails nach den gleichen Grundsätzen sitten- und damit wettbewerbswidrig, die schon auf die Werbung per Telex, Telefax und Telefon angenommen wurden.

Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.

Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird. Dafür wirkt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den gesamten geschäftlichen Verkehr. Der Spammer darf also auch keinem Dritten mehr unerwünschte Werbung zusenden. Würde er dabei erwischt, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes an die Staatskasse oder sogar Ordnungshaft. Tatsächlich wurden schon Ordnungsgelder gegen Spammer verhängt, wenn sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen haben.

Haftungsrecht [Bearbeiten]

Weniger umfassend, dafür individuell schützend und ohne Wettbewerber-Position lässt sich auch aus dem allgemeinen Haftungsrecht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Spammer herleiten. Er konstruiert sich, wie jeder Unterlassungsanspruch in diesem Bereich, aus den §§ 1004 analog und 823 Abs. 1 BGB.

Für Privatanwender wird dann auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz herleitet, rekurriert, der geschäftliche Anwender sieht einen ebenfalls grundrechtlich geschützten Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Beides sind sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.

Strafrecht [Bearbeiten]

Vermehrt wird in letzter Zeit auch diskutiert, den Absender von unerwünschter Werbe-E-Mail strafrechtlich zu verfolgen. Einen Ansatz lieferte dazu die Dissertation Zur strafrechtlichen Bewältigung des Spamming von Thomas Frank. Eine Zusammenfassung davon war in Computer und Recht 2/2004 S. 123ff. abgedruckt. Allerdings ist die Rechtsprechung dazu noch uneinheitlich, insbesondere sehen die Staatsanwaltschaften derzeit noch keinen Handlungsbedarf, da es die Gesetzeslage der Staatsanwaltschaft nicht erlaubt, strafrechtlich ohne Gesetz gegen Spam vorzugehen.

Das seit 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz verbietet in § 6 Abs. 2 das Verschleiern oder Verheimlichen des Absenders und des kommerziellen Charakters der Nachricht. Der Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Anti-Spam-Gesetz [Bearbeiten]

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2005 in erster Lesung den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes beraten. Das Anti-Spam-Gesetz soll das Teledienstegesetz um folgende Regelung erweitern:

„Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“

Ein Verstoß gegen diese Regelung soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Regelung würde allerdings nur die Irreführung über Absender und Inhalt der Mail verbieten, nicht aber das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails selbst.

Das Gesetz wurde in der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr verabschiedet und wird in der 16. Legislaturperiode als eigenständiges Gesetz nicht in Kraft treten. Stattdessen wird eine ähnliche Regelung im neuen Telemediengesetz als § 6 Abs. 2 eingeführt, vgl. den vorangehenden Abschnitt Strafrecht.


aus dem Wikipedia Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Spam#Rechtslage_in_Deutschland
 
Wieso rufst du die einzelnen Webmaster nicht an? Persönliche Kontakte sind nach meiner Meinung besser...
 
Bei all dem Telefonspam, äh sorry Telefonanfragen, die man mittlerweile erhält sehe ich eine Anfrage per Email wirkungsvoller.

Ich denke es gibt inzwischen ziemlich viele Webmaster, die auf telefonische Kontaktaufnahmen nicht freundlich reagieren.
 
Hallo!

Erstmals vielen Dank für die raschen und ausführlichen Antworten. Der Kontakt via Telefon würde mir auch gut gefallen. Soweit ich weiß ist diese Art der Konaktaufnahme, ohne vorheriges Einverständnis der Gegenseite, nicht legal. (Bitte um Korrektur, falls ich komplett daneben liege.)

Ich habe mir auch den Beitrag von Wikipedia durchgelesen, aber für mich ist es noch nicht klar ob eine Anfrage zur Teilanhme an einem Affiliate-Programm bereits SPAM ist. (und deswegen rechtli. Konsequenzen mitsichziehen könnte)

Ich habe nicht vor tausende Webmasten anzuschreiben, aber 50 könnten es schon werden und wenn auch nur einer eine SPAM-Klage einreicht, so kann das ziemlich teuer werden.

thx
Andi
 
Hallo @akogler,

wenn so große Bedenken hinsichtlich der E-Mail Aktion vorliegen, gäbe es da auch noch die Möglichkeit in den großen Webmasterforen (wo sich die gewünschte Zielgruppe herumtreibt) den Kontakt mit Webmastern anzubahnen.
Beispielsweise, indem Du nur kurz auf das PP und den Themenbereich hinweist und interessierten Webmastern dann die Möglichkeit einräumst, per PN oder Mail genaue Infos anzufordern.

In vielen Foren gibt es entsprechende Unterforen, wo ein solches Vorgehen durchaus erlaubt ist.

Gruss
Schwede
 
Ja,

z. B. hier bei Ayom unter Kleinanzeigen & Werbung. Es tummeln sich doch ein paar Webmaster hier rum.
biggrin.gif
 
QUOTE (akogler @ Di 10.06.2008, 11:46) Hallo liebe Affiliate-Experten!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Kontaktaufnahme mit Webmastern. Ich würde gerne diverse Webmaster per E-Mail (mit persönlicher Anschrift; z.B. Sehr geehrter Herr Konradt, Sehr geehrte Frau Maier, ...) anschreiben und fragen ob sie für mich werben möchten. Nun weiß ich nicht, ob die Kontaktaufnahme bereits unter das Spam-Gesetz fällt. Vll. Kann mir jemand von euch helfen.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Andreas

Ich bin kein Rechtsexperte.

Aber wenn ich Dich hier richtig verstehe, möchtest Du bei diversen webmastern anfragen, ob diese für Dich werben möchten (gegen Bezahlung)?

Lebst du in .de? Dort haben sie ja bekanntlich in vielerlei Hinsicht einen an der Waffel, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, daß eine derartige Anfrage unter "spam" firmieren würde ...

Ich würde die webmaster anschreiben, im Prinzip ist es doch egal, ob Du es per email oder per normalem Postbrief machst. Und eine Anfrage per normaler Post würde ja wohl auch niemand als spam bewerten.
 
Hallo,
von Spam kann man in diesem Fall meiner Meinung nach nicht reden und ich denke auch nicht das irgend ein Gericht jemanden wegen einer Anfrage nach bezahlter Werbung als Spamer verurteilen würde.

Mein Vorschlag:
Gehe auf die Seiten die Dich interessieren und suche nach einem Kontaktformular oder einer Info-Seite für Werbeanfragen.
Sollte kein Kontaktformular vorhanden sein dann halt eine Email mit genauen Angaben zum Webmaster schicken.



 
QUOTE (marcX)Lebst du in .de? Dort haben sie ja bekanntlich in vielerlei Hinsicht einen an der Waffel, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, daß eine derartige Anfrage unter "spam" firmieren würde ...

Doch, tut sie leider schon.


QUOTE (marcX)Ich würde die webmaster anschreiben, im Prinzip ist es doch egal, ob Du es per email oder per normalem Postbrief machst. Und eine Anfrage per normaler Post würde ja wohl auch niemand als spam bewerten.

Nach §7 UWG ist es eine unzumutbare Belästigung, wenn Werbung als elektronische Post versandt wird, ohne dass eine Einwilligung vorliegt. Die Werbung als "normale" Post ist nicht reglementiert.


QUOTE (cashi01)ich denke auch nicht das irgend ein Gericht jemanden wegen einer Anfrage nach bezahlter Werbung als Spamer verurteilen würde.

Das soll schon vorgekommen sein. Das Problem ist weniger eine strafrechtliche Verurteilung, sondern privatrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

Trotzdem wird in der Praxis natürlich E-Mail verwendet. Man muss halt versuchen, das Risiko einzuschätzen - jemanden, der bisher keine Werbung auf der Seite hat, würde ich z. B. nur per Briefpost anschreiben.
 
also für mich ist es ganz klar und so handhaben wir das hier in meinem unternehmen auch.

eine einfache anfrage ist sicherlich kein spam. sonst wäre jedes email jeder brief, von einem absender den man nicht pers. kennt sofort spam.

für mich ist spam erst wenn man regelmässig oder mehrmals ungefragt kontaktet wird. eine einfache anfrage fällt sicher nicht darunter. natürlich darfst du die personen nicht weiter anmailen, wenn sie dein angebot ablehnen.

in der schweiz wie auch im übrigen ausland gilt sicher noch. wer mit anstand durchs leben geht, bekommt keine probleme. und wenn jemand mal austickt, dann hat dieser jemand einen schuss in der birne. sowas kann man aber getrost ignorieren.

gesunder menschenverstand ist das A und O in der geschäftswelt.
 
Hiho!

Du kannst Dich vor dem SPAM-Vorwurf auch schützen, indem Du den WebMastern jeweils eine personalisierte Mail schreibst. Und damit meine ich nicht, einfach nur den Namen und die URL der Website zu personalisieren. Stattdessen solltest Du auf jeden ganz speziell und Individuell zugehen. Das wird auch Deine Conversion-Rate positiv beeinflussen.

Dann ist es auf jeden Fall kein SPAM, sondern höchsten Kalt-Akquise. Was nicht unbedingt besser ist.... gut wäre, wenn Du irgendwie herleiten kannst, dass der Empfänger an Deiner Info interessiert ist. Möglicherweise reicht da schon ein "Bei Fragen und Anregungen kontaktieren Sie..." auf seiner WebSite.

Zum Telefon: Kalt-Akquise per Telefon ist bei Geschäftleuten erlaubt, aber nicht bei Privatleuten. Deine Webmaster würde ich aber einfach mal als Geschäftsleute einordnen, selbst dann wenn sie nicht offiziell freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

MfG
Ansgar.
 
QUOTE (akogler @ Di 10.06.2008, 10:46)Ich würde gerne diverse Webmaster per E-Mail (mit persönlicher Anschrift; z.B. Sehr geehrter Herr Konradt, Sehr geehrte Frau Maier, ...) anschreiben und fragen ob sie für mich werben möchten. Nun weiß ich nicht, ob die Kontaktaufnahme bereits unter das Spam-Gesetz fällt.


Im allgemeinen ist das (nach der Rechtslage in D) Spam. Im besonderen hängt es einerseits davon ab, ob die Empfänger deines Anschreibens durch eine Entscheidung für dein Angebot Geld verdienen können oder Geld ausgeben müssen.

Wenn jemand per Mail den Erstkontakt sucht und selbst Geld ausgeben will, weil er an der Dienstleistung des Angeschriebenen interessiert ist (die dieser konkret anbietet), dann wird wohl kein Angeschriebener etwas dagegen haben. Wenn das allerdings ein Anschreiben ist, das etwas vorschlägt, das es nicht gibt, dann kann das schnell unerwünschte Reaktionen (sprich: Abmahnungen) nach sich ziehen, die dann auch durchkommen.

Ich kriege Angebote zur 'nebenberuflichen Office-Tätigkeit' (Phishing-Überweisungen), Anfragen zur Schaltung von Werbung (obwohl auf meiner Domain nirgends Werbung geschaltet ist, ich also offensichtlich daran nicht interessiert bin), Angebote für Freiberuflicher (die ich nicht angefordert habe, weil ich mit server-daten ausgelastet bin). Alle drei Versionen sind theoretisch abmahnfähig, landen praktisch im Papierkorb. Diejenigen, die sich wegen server-daten erstmalig per Mail / Kontaktformular bei mir melden, bei denen reagiere ich natürlich (analog individuelle Jobanfragen - wenn auch meist ablehnend, falls die sich nicht in server-daten realisieren lassen).


QUOTE (akogler @ Di 10.06.2008, 20:54)Der Kontakt via Telefon würde mir auch gut gefallen. Soweit ich weiß ist diese Art der Konaktaufnahme, ohne vorheriges Einverständnis der Gegenseite, nicht legal. (Bitte um Korrektur, falls ich komplett daneben liege.)

Ganz allgemein bei Kaltakquise:

Bei Privatleuten nur Post.
Bei Geschäftsleuten Post. Telefon nur, falls ein begründetes Interesse vermutet werden könne. Letzteres ist einerseits dehnbar, es gibt eine ganze Reihe von Urteilen dazu. Kritisch sind wohl hauptsächlich Angebote, die einen 'Massencharakter' haben (Autovermietung - da gab es ein Urteil -, Webseiten, Hosting), die praktisch von jeder Firma gebraucht werden. Umgekehrt ist telefonische Kaltakquise in bestimmten Bereichen zwischen größeren Firmen völlig selbstverständlich (auch von seiten der Angerufenen). Da ruft man an und erkundigt sich, ob an dem Angebot Interesse bestünde.


QUOTE (marcX @ Mi 11.06.2008, 00:57)Ich würde die webmaster anschreiben, im Prinzip ist es doch egal, ob Du es per email oder per normalem Postbrief machst. Und eine Anfrage per normaler Post würde ja wohl auch niemand als spam bewerten.

Das ist nicht egal. Post ist mit Kosten verbunden, Mails können zu hunderttausenden rausgeballert werden. Da man das der Empfängermail auch nicht ansieht, ob diese nicht per Serienfunktion verschickt wurde, rechtfertigt bereits eine einzige Mail einen Unterlassungsanspruch.

Das ist der Vorteil bei der Nutzung eines Kontaktformulars. Das ist praktisch zwangsweise individuell.


QUOTE (St. Ansgar Böttcher @ Do 12.06.2008, 14:48)Zum Telefon: Kalt-Akquise per Telefon ist bei Geschäftleuten erlaubt, aber nicht bei Privatleuten.

In dieser Allgemeinheit ist der erste Teilsatz falsch. Die Reglementierung ('begründetes Interesse') hat sich da durch die höchstrichterlichen Urteile entwickelt. Gleichzeitig ist es im Kontakt zwischen Firmen nicht komplett untersagt - weil bekannt ist, daß es in bestimmten Bereichen völlig selbstverständlich ist. Der Versuch, das auf andere Bereiche auszudehnen, führt dann im Zweifelsfall zu Prozessen.
 
Also, ich sehe das so: (auch keine Rechtsberatung)

Wenn du ein Mail an 1000 Webmaster schickst ist das Spam.
Wenn du jeden Webmaster einzeln anschreibst ist das kein Spam.

Ganz einfache Sache, oder? Man muss doch nicht immer alles sooo kompliziert sehen ;-)


 
QUOTE (telefon @ Mo 16.06.2008, 16:31) Ich würde die Ansprache über XING wählen. Viele Webmaster sind da vertreten...grusz
telefon

Das stimmt, nur haben nicht alle Webmaster Premiumaccounts bei Xing. Dann doch lieber Mail oder Telefon, wobei letzteres eher die Ausnahme darstellt. Und eine individuell verfasste Anfrage mit richtiger Ansprache etc. würde ich nie als Spam ansehen, die Massenmails bekannter Linktauscher dagegen schon viel eher.

Daniel
 
Teilweise frage ich mich was ich im Internet noch will, wenn sich Webmaster zeigen, die Leute wegen einer E-Mailanfrage abmahnen. Wieso lassen sie überhaupt noch Kontaktmöglichkeiten zu, wenn sie scheinbar so sensibel und zu blöd dazu sind etwas zu ignorieren oder den jeweiligen Leuten mit einer dezenten E-Mail klarzumachen, dass man es nicht gut findet. Wer da gleich zum Anwalt rennt, ist entweder an Schadenfreude interessiert oder macht im Alltag aus jeder Mücke einen Elefanten.

So mache ich das auch: Interessiert mich eine Mail nicht kommt sie in den Papierkorb. Schreibt der Absender ein weiteres mal, sage ich ihm, dass er es lassen soll. Als Spam bezeichne ich eher Werbung, die mir täglich 10-100 mal rumflattert. Heute sicher schon 100 "Dope für ihr bestes Stück"-Mails gelöscht.
 
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