Kunde will nicht zahlen - was rät ihr mir?

webdoktor

Angesehenes Mitglied
Hallo zusammen

Auch ich muss mich leider das erste mal mit einem rechtlichen Fall auseinandersetzen
und würde mich interessieren wie ihr vorgehen würdet.

Vor vier Monate habe von einem Kollegen einen Kunde empfohlen erhalten für einen
neuen Internetauftritt. Ich habe eine Offerte erstellt und mit dem Kunden besprochen.
Der Kunde fand den Preis in Ordnung und hat mündlich das OK gegeben. Leider habe
ich nicht wie immer eine Auftragsbestätigung mit Unterschrift gemacht. Auch meinem
Kollegen hat er das OK für die Offerte gegeben.

Nun habe ich die Seite fertig erstellt und sie ist seit einem Monat Online. Der Kunde
hat mich dann nochmals angerufen ich soll ihm doch rasch den Betrag per SMS senden
bevor ich die Rechnung schicke (fand ich etwas komisch). Nachdem ich das SMS gesendet
habe, hat er mich angerufen und gesagt, dass er nur 1/4 von dem Betrag bezahlen werde
da er das für genügend findet. Auch musste er 2-3 Sachen mit dem Kollegen besprechen
was ja mir auch Arbeit abgenommen habe.

Ich verstand die Welt nicht mehr, ich habe dem Kunden schon einen super Preis gemacht
(da er von einem Kollegen empfohlen worden ist). Am telefon habe ich dem Kunde dann
gesagt, dass ich nicht gewillt bin, diese Seite für 1/4 zu verkaufen und ich ihm die Rechnung
senden werde. Er hat gesagt, dass er rechtliche Schritte einleiten werde. Ich erwähnte nochmals,
dass ich die Homepage für diesen Preis nicht verkaufe und lieber löschen werde. Dann hat er gesagt,
dass ich die Seite löschen soll - was ich dann auch innert 1 Minute vorgenommen habe.

So und jetzt frage ich mich, wie ich weiter vorgehen soll. Klar ist, dass ich ein Fehler gemacht habe
und keine Auftragsbestätigung mit Unterschrift verlangt habe. Aber ich habe ganz klar das mündliche
OK zur Offerte erhalten und auch in einem Mail hat er der Offerte zugestimmt.

Was soll ich nun machen? Soll ich die Seite wieder aufschalten und ihm ganz einfach die Rechnung
senden? Ist das ein Problem, dass ich die Seite einfache gelöscht habe? Ich war der Meinung,
dass die Seite ja noch nicht bezahlt ist und ich sie vorerst mal vom Hosting entferne.

Was würdet ihr machen?
Freue mich auf Eure Antworten.

Gruss Marco
 
Ich würde die Seite offline lassen und zukünftig auf einen detaillierten schriftlichen Vertrag bestehen.

Eine juristische Auseinandersetzung wäre mir zu riskant und lästig.
 
Hallo

Ich sehe es ein, dass es ein Fehler war, keine Auftragsbestätigung mit Unterschrift zu erstellen da ich
dies sonst immer mache. Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Kunde per Mail und mündlich zugesagt
hat d.h. es besteht ja trotzdem einen Vertrag.

Auch ich habe mit dem Gedanken gespielt, einfach alles offline lassen und es zu vergessen. Trotzdem ist
es ziemlich unfair für mich da ich ja einiges an Zeit investiert habe. Aber auf der anderen Seite habe ich
auch keine Lust einen Anwalt einzuschalten und am Ende mehr zu bezahlen als die Homepage überhaupt
kostet.

Wer hat andere Vorschläge oder Tipps?

Vielen Dank für eure Bemühungen.
Marco
 
Bist Du sicher, daß er sich den ganzen Content nicht schon längst kopiert hat und das jetzt auf einer anderen Domain eingespielt hat?


Ansonsten: Das Risiko besteht immer - und ich mache nie etwas schriftlich aus - Mails und Telefonate reichen mir.

Forderungen nicht zu hoch werden lassen, rechtzeitig eine erste Rechnung schreiben.
 
Land ist Schweiz, oder?

Das ist eigentlich in dem Fall ganz einfach. Betreibe die Person einfach beim zuständigen Amt.
Ich habe dir ein Formular angehängt.

Ein Vertrag benötigt nur in den wenigsten Fällen die Schriftform. begehren_pdf_ausfullbar.pdf

 
Lieber Jürg

Ob er den ganzen Content schon kopiert hat bezweifle ich, da er nicht wirklich
viel ahnung von computer hat. Natürlich könnte jemand anderes das für ihn
machen aber ich denke, dass wurde nicht gemacht.

Wie meinst Du, die Forderung nicht zu hoch werden lassen? Wie muss ich
das verstehen?

Würdest Du denn die Seite wieder aufschalten?



Lieber Marc

Würdest Du denn die Seite wieder aufschalten und dann ganz normal eine
erste Rechnung, zweite Rechnung und dann Betreiben?

Gruss Marco
 
Ne, da er im Verzug ist würde ich abschalten, betreiben und gut ist.
Eine Betreibung kostet ja nicht viel (30-60 CHF denke ich mal in deinem Fall).
Da die Mail als Beleg gilt, sollte das kein Problem sein (dank dem Staat werden 6 Monate lang die Header gespeichert).
 
Mir ist bei der ganzen Sache eines nicht klar:

Das ist doch Entwicklung / Gestaltung und Hosting.

Da im Preis damit auch das Hosting mit dabei sein müßte, ist mir nicht so ganz klar, ob nicht ein Abschalten (bei gänzlich fehlenden schriftlichen Vereinbarungen) zumindest eine reduzierte Rechnung (für den Zeitraum der Abschaltung) oder - angesichts des Telefonats - als eine 'Rücknahme des Angebotes' gewertet werden würde.

Für mich liegt der Fehler eher darin:

QUOTE (webdoktor @ Mo 11.05.2009, 09:52)Nun habe ich die Seite fertig erstellt und sie ist seit einem Monat Online. Der Kunde
hat mich dann nochmals angerufen ich soll ihm doch rasch den Betrag per SMS senden
bevor ich die Rechnung schicke (fand ich etwas komisch). Nachdem ich das SMS gesendet
habe, hat er mich angerufen und gesagt, dass er nur 1/4 von dem Betrag bezahlen werde
da er das für genügend findet. Auch musste er 2-3 Sachen mit dem Kollegen besprechen
was ja mir auch Arbeit abgenommen habe.


Wenn im Vorfeld etwas vereinbart wurde und sich der Arbeitsaufwand für dich nicht reduziert hat (was dein Kunde mit Dritten bespricht, ist sein Problem), dann kriegt ein Kunde eine Rechnung. Da gibt es dann nicht mehr allzuviel zu diskutieren.


QUOTE (webdoktor @ Mo 11.05.2009, 09:52)Ich verstand die Welt nicht mehr, ich habe dem Kunden schon einen super Preis gemacht
(da er von einem Kollegen empfohlen worden ist). Am telefon habe ich dem Kunde dann
gesagt, dass ich nicht gewillt bin, diese Seite für 1/4 zu verkaufen und ich ihm die Rechnung
senden werde. Er hat gesagt, dass er rechtliche Schritte einleiten werde. Ich erwähnte nochmals,
dass ich die Homepage für diesen Preis nicht verkaufe und lieber löschen werde. Dann hat er gesagt,
dass ich die Seite löschen soll - was ich dann auch innert 1 Minute vorgenommen habe.


Was soll er für rechtliche Schritte gegen eine Rechnung einleiten?

Das eigentliche Problem scheint mir aber deine Reaktion zu sein. 'Lieber löschen' kann im Zweifelsfall von einem Richter so interpretiert werden, daß Du dein Angebot zurückziehst - damit entfällt auch jede Zahlungsverpflichtung.

Überspitzt gesagt: Du hast dich da in eine Ecke drängen lassen und nun etwas neues mündlich vereinbart, das die bisherige mündliche Vereinbarung ersetzt. Das mag zwar nicht fein und absichtlich, aber geschickt gewesen sein.



QUOTE (webdoktor @ Mo 11.05.2009, 11:36)Wie meinst Du, die Forderung nicht zu hoch werden lassen? Wie muss ich
das verstehen?


Ich schreibe bei Neukunden (ich habe ja praktisch bloß Dauerkunden) in der Regel nach einem Monat eine Zwischenrechnung, auch wenn das dann noch nicht fertig ist. Auch um klarzumachen, was alles abgerechnet und was noch offen ist.
 
QUOTE (webdoktor @ Mo 11.05.2009, 10:52)... Was würdet ihr machen?...



Hi webdoc,

Habe noch paar Fragen: Ist Domain und Hosting registriert auf deinen oder Kunden Name? Hat er mind. diese Kosten bezahlt? Ist das Private oder Geschäft Website?

Wenn die beiden Registrierungen laufen auf Kunden Name (hast du mind. was in Hand), würde ich es Online schalten (nicht das kommt er auf die Idee das du ihm sein Geschäft schadest) => Rechnung schreiben => nach 2 Wochen Mahnung (nur einmal) und dann gleich betreiben! Vielleicht überlegt er sich das dann. Nur wenn der Kunde nicht solvent ist (hat viele Beitreibungen am Hals) siehst du ja dein Geld vielleicht nie! Erkundige dich vielleicht mal beim Betreibungsamt.

Je nach dem wie wichtig das Projekt für dich und den Kunde ist.

Die andere Möglichkeit wäre es einfach abschalten und vergessen. Schade deiner Arbeit...

In Zukunft würde ich auf deiner Stelle bei dem Projekt beginn eine Vorauszahlung 25%-40% verlangen. Da in negativen Fall mind. teilweise die Kosten bedeckt sind. Während Projekt Realisation weiteren 25%- 40% und beim beenden den Rest Überweisen lassen. Wichtig ist auch dass die alle Registrierungen laufen auf den Kunden Name.

Bemerkung: Aus Erfahrung kann ich nur sagen das die schlechtesten Geschäfte sind mit Familie, Freunde und Kollegen… Mann will irgendwie noch Gefallen tun und kommt alles dann böse zurück.

Gruss

Peter
 
@webdoktor: Ist auch hilfreich, mal bei den darin involvierten Kollegen dieses Auftraggebers anzufragen und ihnen die Situation zu schildern. Oder noch einfacher: Die nächste Mail an ihn auch gleichzeitig an seinen mitarbeitenden Kollegen senden und dies im Brief noch vermerken. Vielleicht wird es ihm dann zu unbequem und er lenkt ein. Die Mail sollte doch als Beweis reichen. Diese am besten gleich mitanhängen zur "Erinnerung". Vielleicht hat er vergessen, dass Du es schriftlich von ihm hast.

Ich hab das auch mal in einem ähnlichen Fall gemacht, wo ich im Grunde genommen am kürzeren Hebel stand. Hat gewirkt.
 
QUOTE (Evelyne Marti @ Mo 11.05.2009, 17:45)@webdoktor: Ist auch hilfreich, mal bei den darin involvierten Kollegen dieses Auftraggebers anzufragen und ihnen die Situation zu schildern. Oder noch einfacher: Die nächste Mail an ihn auch gleichzeitig an seinen mitarbeitenden Kollegen senden und dies im Brief noch vermerken. Vielleicht wird es ihm dann zu unbequem und er lenkt ein. Die Mail sollte doch als Beweis reichen. Diese am besten gleich mitanhängen zur "Erinnerung". Vielleicht hat er vergessen, dass Du es schriftlich von ihm hast.

Ich hab das auch mal in einem ähnlichen Fall gemacht, wo ich im Grunde genommen am kürzeren Hebel stand. Hat gewirkt.

Evelyn sei nicht Böse aber das wäre ja fast Erpressung oder wirklich Rufschädigung…
Aber zwischen Kollegen… na ja ich weiss nicht…
Vielleicht nur wenn es sich um Private Kunden Website handelt. Im Fall Geschäft Webseite würde ich normalen „Offiziellen Weg“ wählen.
 
Nein, deshalb hab ich gleich editiert auf "darin involvierte Kollegen", die arbeiten ja auch am Projekt. Also sind sie auch angesprochen und zuständig. Gegebenenfalls kann man ja mal "naiv" nachfragen. Rufschädigung wäre es, wenn die Forderung nicht berechtigt wäre. Natürlich immer alles korrekt und sachlich schreiben.

Wenn das Erpressung wäre, dann könnte ich gleich alle Rechnungen mit diesem Vermerk an den Absender zurückenden.
biggrin.gif
 
Hallo

Wenn ein Kunde sich vorgenommen hat, die Rechnung nicht einzuzahlen, dann wird er in Zukunft auch nicht zahlen, egal ob eine schriftliche Vereinbarung vorliegt oder nicht. Ich würde Dir empfehlen entweder mit ihm ein Kompromiss auszuhandeln oder vergisst den Auftrag, jeder Aufwand, der du jetzt noch investierst, ist einfach nutzlos.

Gruss
Lenny
 
@Evelyne Marti

„webdoc“ arbeitet alleine soweit ich weiss (schau mal seine Website) und da waren keine involvierte Kollegen, sondern der Kunde war durch ein Kollege empfohlen – steht ja oben. Aber Egal, das ist ja nicht wichtig.
Forderung nicht berechtigt – eben das ist das, das der Kunde will nach der Auftrag der Preis nicht akzeptieren – aus Kunde Sicht „Forderung nicht berechtigt“. Er wollte ja nur ¼ der Preis zahlen. Erpressung – habe vielleicht falscher Begriff benutzt…
dry.gif


@Lenny

Bin der gleiche Meinung.
 
@webcreator: Du hast mich ev. immer noch nicht richtig verstanden. Wenn der AuftragGEBER z. B. eine AG oder GmbH ist oder mit einer anderen Firma zusammenarbeitet oder sich eine Zweitperson im Impressum der AuftragGEBER-Firma befindet, kann die Rechnung sozusagen parallel an diese Personen gesendet werden, da sie (ev.) mithaften. Meist ist eine der Parteien vernünftig bzw. seriös und fragt dann beim namentlichen Auftraggeber nach. Bei einer Einzelfirma ist es schwieriger, doch haftet die Ehefrau/der Ehemann ev. mit, also mal privat anfragen. Versuchen würde ich es oder es zumindest in den Raum stellen. Es wäre sozusagen eine wirksamere Mahnung, bevor der Rechtsweg beschritten werden muss.
 
Hallo Webcreator

Nun der Domainname und das Hosting ist auf den Kunden
registriert d.h. das hat er selbst resp. mit dem Kollegen vorgenommen.

Bei der erstellten Homepage handelt es sich um eine Firmenhomepage d.h.
um eine GmbH.

Ich frage mich wirklich, ob ich es einfach sein lassen soll, oder ob ich den
Rechtlichenweg einschlagen soll und ihm nun eine Rechnung senden mit
dem Text, dass ich die Seite aufschalte sobald er bezahlt hat.

Hmm oder ob ich die Seite einfach jetzt wieder aufschalten soll und dann
die Rechnung senden. Was ich aber überhaupt keine Lust habe ist, dass
er dann die Webseite kopiert und die Rechnung trotzdem nicht bezahlt und
dann eine Grundlage für die neue Webseite hat.

*grübel*

Danke für eure Bemühungen & Antworten.
Marco

 
Hi webdoc,

dann ist es besser als ich gedacht habe.

Also du hast am Anfang nach Meinung gefragt, deshalb schreibe ich „ich“ (nur um unnötige Diskusionen hier im Forum zu vermeiden)
wink.gif
würde es so machen:

1. Die Page Online schalten – um spätere Reklamation zu vermeiden von Kunde Seite, dass es nicht mal Online ist. Passwörter ändern, dass nur du zu Switch und Hoster hast! Nach Bezahlung kann er alle PW haben!
tongue.gif

2. Das selber Paket wie oben geschrieben: Rechnung => Mahnung => Betreibung… Denke mal, dass er als *.GmbH sich auch keine Betreibung leisten kann. Er hat bestellt (mündlich und in CH ist auch mündliche vertrag Gültig) – soll er auch zahlen!
wink.gif

Ich habe deine Arbeiten angeschaut und denke nicht das du hast schlechte Leistungen gebracht – allerdings wissen wir alle hier natürlich nicht zu welche Honorar.
wink.gif

3. Wegen kopieren Designs und Content würde mir auch keine grossen Sorgen machen. Soll er nur kopieren alles Bilder, Text, Layout, ect. Desto mehr er verlieren kann – Copyright hast sowieso du auf deine Arbeit und nicht er! – und das kannst du auch besser beweisen beim evtl. Streit, so wie er sagte: er leitet Rechtlichen Stritte… soll er machen… was hast du zum verlieren?!?
rolleyes.gif
Du willst ja nur dein Schweiss bezahl haben...

Ein Zeuge hast du denke mal nur dein Kollege, oder? Oder ist er bessere Kollege von ihm? Dass ist die Frage was muss du dir stellen. Willst du kämpfen um deine Arbeit und Ruf oder nicht! Und was dir wichtiger ist? Dein Kollege oder ein Kunde – von welcher kriegst du so oder so kein Auftrag mehr – da ein Problem steht schon da! Andere Frage natürlich ist ob diese Kunde kann dir in deinem Umkreis anderweitig schaden. Aber das wäre ja Rufschädigung – und für das gibt’s auch ein §.
wink.gif


Beispiel: Egal in welchen Bereich der Kunde tätig ist – z.B. Bau? Er liefert Material auf Baustelle, installiert oder montiert was und dann kommt Kunde – ne, ich zahle nur ¼ vom Preis! Hallo?!? Was würde dein Kunde machen? Demontieren oder alles Kaputt machen und mit leeren Händen davon laufen? Neee! „Ich“ würde kämpfen!
wink.gif


So jetzt fertig! Ich werde Wahnsinnig, wenn ich einfach über solchen Kunden höre… Ja, mir ist auch schon was Ähnliches passiert. Schweinerei ist das!
mad.gif


Drücke dir die Daumen!

Gruss

Peter

P.S.: Habe härtere Worte benutz, welche nicht unbedingt für Öffentlichkeit bestimmt sind, aber habe es sofort korrigiert...
wink.gif
Du kannst dich auch per PM melden…
 
@webdoktor: Ich würde bestimmen, dass die Aufschaltung bei Zahlungseingang erfolgt, wobei der volle Beitrag in jedem Falle zu zahlen ist. Wie gesagt: Schau, wer mithaftet und schicke ihnen eine Kopie der Rechnung samt Aufstellung Deiner Leistung und Beleg der Auftragszusage. Offizielle Mahnungen und Betreibung kannst Du ja auch machen.

Was belegt denn die E-Mail genau, auch die Summe?
 
ich würde es wieder aufspielen, mir aber ein Script einbauen was einen Server-Request auf deinen Server macht damit du weisst wohin er es kopiert hat. Nach einer bestimmten Zeitspanne schreibt die Homepage dann gross "GESPERRT DA KEINE ZAHLUNG ERFOLGT <BR> DEIN COPYRIGHT". Damit kannst Du immer dein Geld eintreiben, auch über gerichtliche Schritte!

Der Hosting-Provider macht es auch nicht anderst. Zahlste nicht, wird es abgestellt. Egal ob Firma oder Privatmann!
 
Zurück
Oben