Duvi
Angesehenes Mitglied
schätze da kommt bald die nächste abmahnwelle gegen onlineshop-betreiber:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88289
also lieber "garantiert nach 20 tagen", als "in der regel nach 1-2 tagen" schreiben.
der satz
QUOTE Angaben zu Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne Weiteres den genauen Termin errechnen kann.
macht mich ja spitzfindig. da schreib ich doch "garantiert nach 3* sin(90 * pi / 180) + cos(180 * pi / 180) tagen"
winkelfunktionen dürften so ca. 8 schulklasse sein, und die hat ja jeder verbraucher besucht. also dürfte das auch vor gericht durchgehen.
sorry für meinen sarkasmus, aber mir ist das valium ausgegangen und die nächste palette kommt erst in ca. 1 bis 2 wochen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88289
also lieber "garantiert nach 20 tagen", als "in der regel nach 1-2 tagen" schreiben.
der satz
QUOTE Angaben zu Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne Weiteres den genauen Termin errechnen kann.
macht mich ja spitzfindig. da schreib ich doch "garantiert nach 3* sin(90 * pi / 180) + cos(180 * pi / 180) tagen"
winkelfunktionen dürften so ca. 8 schulklasse sein, und die hat ja jeder verbraucher besucht. also dürfte das auch vor gericht durchgehen.
sorry für meinen sarkasmus, aber mir ist das valium ausgegangen und die nächste palette kommt erst in ca. 1 bis 2 wochen