Neue TradeDoubler AGB für Publisher

Triplex1979

Mitglied
So wie ich gerade richtig gelesen habe, ändert bzw. hat TradeDoubler die Publisher AGB´s geändert. Aufmerksam bin ich durch einen Newsletter der weiter auf 100Partnerprogramme Blog verlinkt.

Ich finde es persönlich eine Frechheit, weshalb? Ganz einfach. Der Motor eines jeden Affiliate Netzwerks sind die Merchants und insbesondere auch die Affiliates. Und ich meine man kann alles (fast alles) anders regeln als mit solchen AGB´s.

Dies ist meiner Meinung nicht sehr Affiliate-freundlich, oder was meint ihr?
Oder wolltet ihr da noch mit Tradedoubler Als Affiliate zusammenarbeiten?

Hier mal einen Ausschnitt von Karsten Winfelders Blog

QUOTE Vertragsstrafe

    “Der Publisher verpflichtet sich im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung, an TradeDoubler eine angemessene und im Streitfall vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe, mindestens jedoch 10.000 € zu zahlen. Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird nicht angerechnet.” (§ 5)

In den alten AGB finde ich folgenden Hinweis:

    “Der Affiliate ist verpflichtet, an TradeDoubler eine pauschale Vertragsstrafe von 1000 € zu bezahlen, wenn er auf den ihm zurechenbaren Websites Inhalte unterhält, die gegen Ziffer 5.5, Satz 2 verstossen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen). Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch TradeDoubler bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.” (§ 8.2)

Abwerbung

    “Die Parteien sind sich bewusst, dass der vorliegende Vertrag und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen nur aufgrund von TradeDoubler möglich sind, und erklären sich damit einverstanden, dass der Publisher für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Ablauf keine Absprachen mit Dritten in Bezug auf Online-Werbung oder sonstige kommerzielle Online-Geschäfte mit Unternehmen trifft, die ein Beteiligungsprogramm haben, das über TradeDoubler angeworben wurde, Absprachen mit TradeDoubler ausgenommen.” (§ 7)

Hier geht es wohl darum, dass man ein Partnerprogramm nicht über andere Netzwerke bewerben darf (bzw. erst nach Ablauf von sechs Monaten), wenn man es zuerst über TradeDoubler beworben hat.
Haftung von TradeDoubler

    “Die gesamte Haftung von TradeDoubler übersteigt vorbehaltlich von Zf. 8.1 unter keinen Umständen einen Betrag, der [125%] / [100%] der gemäß diesem Vertrag fälligen Vergütung entspricht.” (§ 9.5)

Die Haftung kommt mir gering vor im Vergleich zur angesetzten Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro für den Publisher. 125 % oder 100 %?
Pflicht zum täglichen Einloggen?

    “Der Publisher hat täglich seine vertragsgegenständlichen sowie sonstigen Daten, insbesondere der Statistiken, Auszahlung sowie der Kontenverwaltung, selbst zu sichern und sich in seinem Account auf der Website einzuloggen.” (§ 9.6) Quelle
 
hatte hier auch nochmal ein paar andere Sachen angemerkt: http://blogs-optimieren.de/2009/05/21/neue...-stolpersteine/

ka was TD sich dabei gedacht hat, aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das sich die Sachen keiner richtig durchgelesen hat bevor man sie auf die Nutzer loslies. Und das die alten AGB nicht mehr auffindbar sind ist auch kein feiner Zug
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Hi @ll
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Ich denke, dass ich mich von TD leider trennen muss. Ich hoffe ja noch auf eine offizielle Stellungnahme, da der Aufschrei in Blogs/Twitter sehr gewaltig war.

Ansonsten wäre es schade um Apple Itunes und das Dell Partnerprogramm
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MfG Andy
 
Mit grossem Interesse habe ich seit Tagen die Diskussionen zu neuen AGB mitverfolgt. Die neuen AGB ist alles andere als Publisher freundlich. Für viele Publisher wird das sicher der Hauptgrund sein, das Netzwerk den Rücken zu kehren. Aber gerade hier habe ich den Verdacht, dass Tradedoubler mit der Einführung der neuen AGB "schlechte" Publisher abschütteln versucht. Denn viele, die ihr Account gekündigt haben, gehören nicht unbedingt zu den "Aktiven", die regelmässig ordentliche Umsätze generieren. Aber trotzdem bin ich mal gespannt auf die offizielle Stellungnahme von Tradedoubler.
 
QUOTE (Triplex1979 @ Do 21.05.2009, 12:06) So wie ich gerade richtig gelesen habe, ändert bzw. hat TradeDoubler die Publisher AGB´s geändert. Aufmerksam bin ich durch einen Newsletter der weiter auf 100Partnerprogramme Blog verlinkt.

Ich finde es persönlich eine Frechheit, weshalb? Ganz einfach. Der Motor eines jeden Affiliate Netzwerks sind die Merchants und insbesondere auch die Affiliates. Und ich meine man kann alles (fast alles) anders regeln als mit solchen AGB´s.

Dies ist meiner Meinung nicht sehr Affiliate-freundlich, oder was meint ihr?
Oder wolltet ihr da noch mit Tradedoubler Als Affiliate zusammenarbeiten?

Hier mal einen Ausschnitt von Karsten Winfelders Blog


QUOTE Vertragsstrafe

    “Der Publisher verpflichtet sich im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung, an TradeDoubler eine angemessene und im Streitfall vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe, mindestens jedoch 10.000 € zu zahlen. Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird nicht angerechnet.” (§ 5)

In den alten AGB finde ich folgenden Hinweis:

    “Der Affiliate ist verpflichtet, an TradeDoubler eine pauschale Vertragsstrafe von 1000 € zu bezahlen, wenn er auf den ihm zurechenbaren Websites Inhalte unterhält, die gegen Ziffer 5.5, Satz 2 verstossen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen). Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch TradeDoubler bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.” (§ 8.2)

Abwerbung

    “Die Parteien sind sich bewusst, dass der vorliegende Vertrag und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen nur aufgrund von TradeDoubler möglich sind, und erklären sich damit einverstanden, dass der Publisher für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Ablauf keine Absprachen mit Dritten in Bezug auf Online-Werbung oder sonstige kommerzielle Online-Geschäfte mit Unternehmen trifft, die ein Beteiligungsprogramm haben, das über TradeDoubler angeworben wurde, Absprachen mit TradeDoubler ausgenommen.” (§ 7)

Hier geht es wohl darum, dass man ein Partnerprogramm nicht über andere Netzwerke bewerben darf (bzw. erst nach Ablauf von sechs Monaten), wenn man es zuerst über TradeDoubler beworben hat.
Haftung von TradeDoubler

    “Die gesamte Haftung von TradeDoubler übersteigt vorbehaltlich von Zf. 8.1 unter keinen Umständen einen Betrag, der [125%] / [100%] der gemäß diesem Vertrag fälligen Vergütung entspricht.” (§ 9.5)

Die Haftung kommt mir gering vor im Vergleich zur angesetzten Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro für den Publisher. 125 % oder 100 %?
Pflicht zum täglichen Einloggen?

    “Der Publisher hat täglich seine vertragsgegenständlichen sowie sonstigen Daten, insbesondere der Statistiken, Auszahlung sowie der Kontenverwaltung, selbst zu sichern und sich in seinem Account auf der Website einzuloggen.” (§ 9.6) Quelle


Hallo zusammen


Nochmals für alle, die es noch nicht mitbekommen haben. Diese AGB Änderung hat nur den Markt Deutschland betroffen und keine anderen.

Lieber Gruss
 
QUOTE (TD Joel @ Mo 8.06.2009, 16:44) Hallo zusammen


Nochmals für alle, die es noch nicht mitbekommen haben. Diese AGB Änderung hat nur den Markt Deutschland betroffen und keine anderen.

Lieber Gruss

hehe, das las sich gestern aber noch ganz anders
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Joel, die Reaktionen von Tradedoubler - falls sie denn der Schadensbegrenzung dienen sollen - sind mehr als schwach.

Und mit dem Hinweis, dass das nicht für die Schweiz oder Österreich gilt, kann m.E. auch nichts gerettet werden.
Wer sagt denn den Publishern, das TD dann nicht vielleicht mal in 1-2 Jahren auch dort auf die Idee kommt die AGB "anzupassen". Die Vorgehensweise zeugt m.E. von ziemlichen Desinteresse von TD für die Belange seiner Partner.

Der Imageschaden ist da und wird zumindest im deutschsprachigen Raum abfärben.
 
Hätte ich dort ein Partnerprogramm als Publisher laufen, hätte ich es spätestens jetzt fristlos gekündigt.

Da kann man nur sagen: Finger weg von Tradedoubler in Deutschland!

Solche Vertragsstrafen und Klauseln sind absolut fehl am Platz.
 
Wer noch immer nicht kapiert, dass Internetmärkte meistens globale Märkte sind, und dass schlechte Reputation - auch dank des Internets - nicht vor der Grenze haltmacht...

Ausserdem:
man kann durchaus Risiken abwägen. Weshalb sollte ich heute ein PP von TD einbinden, das es schon bei anderen Netzwerken gibt, wenn ich immer das Gefühl habe, dass mir irgendwann eine solche AGB-Anpassung aufgebrummt wird?

Nö - und auch aus Solidarität mit den Deutsche Kollegen - ich überlege es mir künftig zwei und dreimal.

Ich gebe somit Claus recht.

Ich frage mich wirklich, wann TD endlich in den globalen Märkten ankommt. Das "Performance"-Programm ist z.B. interessant, aber wieder mal nur eine schäbige Insellösung für die Schweiz. Ich mein: kauft Euch eine GEO-IP-Datenbank und macht was daraus. Stattdessen erhält bei Euch jedes Land angepasste AGB, eigene Programme, jede Website muss für jedes Land spezifisch freigeschalten werden usw. Echt enervierend.
 
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