QUOTE (danwip)Ich habe die Domain vor vier Monaten ersteigert, also vor dem letzten Pagerank-Update.
Die war vor einem Jar schon mal drin
http://209.85.129.104/search?q=cache:WOGRA...clnk&cd=1&gl=de
QUOTE (danwip)Ich bitte auch, nachfolgend keine irreführenden Vermutungen mehr aufzustellen.
Hmm, ohne Backlinks gibts es keinen PR5. Also entweder du hast die Domain doch nach dem letzten PR update übernommen oder du weißt wieso der PR Balken 5 anzeigt.
Hier hat niemand irreführende vermutungen aufgestellt oder dir unterstellt, das DU für den (wahrscheinlich gespiegelten..) PR verantwortlich bist. Es wurden nur (nachweisbare) Fakten aufgeführt die einen echtem PR 5 der Seite wiedersprechen.
QUOTE ( Matthias) Wenn dem so ist, wie meine Vorredner dies darlegen, dann würde eine etwaige Anfechtung des Kaufvertrages - so Du dies überhaupt anstrebst - von den Ausführungen dieses Vertrages abhängig sein, gfls. auch auf die Ausschreibung/Auszeichnung, auf der dieser Kaufvertrag basiert. Wieviel hast Du denn bezahlt?
So wie es danwip geschrieben hat, wurde in dem Angebot ja nicht mit einem Pagerank geworben
QUOTE (danwip)Der Pagerank wurde nicht als Kaufgrund angegeben und nicht genannt, lediglich der Name mehrwertsteuern.de.
und ist somit wohl auch kein anfechtungsgrund.
Der Domainname selber ist ja auch nicht verkehrt, wer sich aber vom (nicht angebebenen oder zugesicherten) Pagerank verführen lassen hat, der hat wohl zuviel gezahlt.
QUOTE (danwip)Der Verkäufer wusste anscheinend gar nicht, dass diese Domain so einen Pagerank besitzt, da sie sonst damit geworben hätte.
Das glaube ich kaum. Eher wollte er genau die Leute mit einer solchen Vorstellung bei der Auktion Ködern. Den PR hat er aus gutem Grund nicht angegeben und somit ein Sauberes geschäfft abgeschlossen.