schweigepflicht:
jeder polizist untersteht ganz bestimmt der schweige pflicht gegenüber dritten.
will heissen dass er deinem nachbarn sicher nichts von deiner strafttat erzählen
darf. ob es sich dabei um einen einfachen diebstahl handelt oder um mord ist egal.
ganz was anderes ist die verfolgung von delikten.
es gibt hierbei offizialdelikte, darunter fällt auch mord, diese müssen von polizisten
verfolgt werden, sobald sie kenntnisse davon haben. bei den anderen delikten
muss eine anzeige vorliegen, damit die polizei aktiv werden kann. die schweige-
pflicht gegenüber dritten gilt aber in jedem fall.
ein arzt beispielsweise untersteht auch der schweigepflicht. ABER von dieser kann
er entbunden werden oder sich entbinden lassen. wäre ich arzt und jemand würde
mir ein kapitalverbrechen beichten, so würde ich dies rücksichtlos anzeigen, mich
von der schweigepflicht entbinden lassen. wenn dies nicht möglich ist, würde ich
auch die konsequenzen tragen für die verletzung des arztgeheimnisses.
aber in keinem der fälle dürfen personen öffentlich genannt werden, das geht dann
richtung persönlichkeits schutz. wo es glaub wieder ausnahmen für die presse gibt,
sobald ein fall öffentliches interesse erregt, oder von einer gefährdung der
öffentlichkeit ausgegangen werden muss.... kompliziertes thema auf jeden fall.
vielleicht hilft dir das etwas weiter. aber achtung, ich bin weder jurist, noch polizist,
es handelt sich hierbei lediglich um meine meinung, keine garantie das es auch
stimmt.
grüsse ric
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