Privat arbeiten in der Schweiz?

S

stefan.pasch

Guest
Hallo Gemeinde,

bin doch recht neu hier, und fall gleich mal mit einer Frage ins Haus...
Ich habe leider mit der Suche keinen Erfolg feiern können... ;-)

Ich lebe seit ca. einem halben Jahr in der Schweiz, komme aus DE, bin also hier Ausländer und recht unwissend was rechtliche Geschichten angeht.

Ich bin Angestellter in einer "Internet-Bude" und lebe meinen Beruf auch Privat gern aus, und zwar indem ich ab und an auch mal einen Auftrag erledigen möchte, sei es für Bekannte oder aber "Kunden"...

In welchem Rahmen ist dies möglich?
Bin ich als Privatperson berechtigt Rechnungen zu schreiben?
Darf ich Nebenbei überhaupt diese Tätigkeit ausüben?
Muss/sollte ich dies irgendwelchen Behörden/Ämtern melden?

Fragen über Fragen, und ich wäre mega froh, wenn mir da jemand helfen könnte.

freundliche Grüsse und vielen Dank vorab
Stefan
 
In der Schweiz darf jeder Rechnungen schreiben, das ist nicht das Problem. Ob Du aber neben Deinem Beruf noch arbeiten darfst, hängt von Deinem Arbeitgeber ab. Erst recht, wenn Du mit der Nebentätigkeit quasi Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst. Du brauchst also das Einverständnis Deines Arbeitgebers dazu, am besten schriftlich falls irgendwann daraus Streitigkeiten entstehen.

Was die Behörden betrifft, so musst Du die Einkünfte aus Deiner Nebentätigkeit versteuern; die gibst Du auf der normalen Steuererklärung an. Je nachdem musst Du auch AHV-Beiträge zahlen; das hängt glaub von der Höhe der Einkünfte ab oder davon, zu wieviel Prozent (zeitlich) Du Deine Nebentätigkeit ausübst. Genaues erfährst Du von Deiner Ausgleichskasse.

Dann wäre da noch die Mehrwertsteuer. Je nach Umsatz ist eine MWSt-Anmeldung freiwillig oder zwingend. Solange Du keine MWSt-Nummer hast, darfst Du auf Deinen Rechnungen keine MWSt ausweisen und auch keine Vorsteuer zurückfordern. Für genauere Infos fragst Du am besten in der Abteilung Mehrwertsteuer der eidgenössischen Steuerverwaltung ( http://www.estv.admin.ch/d/themen/mwst.htm ).

Dann gibts noch die Möglichkeit, Dich im Handelsregister einzutragen. Für Einzelpersonen ist das nicht vorgeschrieben, es könnte höchstens ein Vorteil sein, weil es seriöser wirkt. Als Angestellter würd ich es aber nicht machen.

Griessli
Irene
 
QUOTE Als Angestellter würd ich es aber nicht machen.


Wegen der Konkurrenz? oder hat es ein andere Grund?

Grüsse, Ts.
 
Salve

MwSt. ab 75'000.- CHF



QUOTE Du brauchst also das Einverständnis Deines Arbeitgebers dazu,

Das dürfte schwierig werden, da der Arbeitgeber Dir das Recht nicht geben muss. Genau wegen der Konkurrenzsituation. In der Regel ist das schon im Arbeitsvertrag oder im Mantelvertrag (GAV) integriert. Im Zweifel die HR Deines Arbeitgebers kontaktieren und wie Irene schon gesagt hat, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen. Allerdings würd eich als Arbeitgeber es absolut nicht goutieren.....


QUOTE Je nachdem musst Du auch AHV-Beiträge zahlen
Das liegt an der Höhe der Einkünfte..

Wichtig ist, dass Du allenfalls die Buchführung machst. Eine recht einfach Einnahmen- Ausgabenrechnung genügt hier schon. Als Einzelfirma ist die doppelte Buchhaltung nicht vorgeschrieben. Damit sparst Du viel Zeit und damit Geld.


QUOTE QUOTE
Als Angestellter würd ich es aber nicht machen.


Wegen der Konkurrenz? oder hat es ein andere Grund?


Nein, weil es etwas komisch aussieht, wenn ein Angestellter eine Firma im Handelsregister einträge und gleichzeitig seinen Arbeitgeber konkurrenziert. Sofern ich Irenes Gedankengänge richtig interpretiert habe.
smile.gif


Gruss
Christian
 
QUOTE (Christian @ Mi 28.3.2007, 9:38)Nein, weil es etwas komisch aussieht, wenn ein Angestellter eine Firma im Handelsregister einträge und gleichzeitig seinen Arbeitgeber konkurrenziert. Sofern ich Irenes Gedankengänge richtig interpretiert habe.
smile.gif


So ziemlich ;-)

Ich sehs halt irgendwie so, dass wer im Handelsregister eingetragen ist, auch entsprechend für seine Kunden da ist. Und ein Angestellter ist das ja nicht, der ist tagsüber eher in der Firma und somit für seine eigenen Kunden - oder auch für Behörden - nicht wirklich erreichbar. Ich weiss schon, bin da etwas konservativ, im HR hats viele Firmen die nicht wirklich operativ tätig sind, aber die zählen für mich nicht ;-)

Ausserdem kostet ein HR-Eintrag Geld und Zeit; beides kann man als "Kleiner" besser investieren ;-)

Griessli
Irene
 
Guten Abend zamä,

vielen Dank für die Informationen!!!
Zum Thema, bei mir ist es so, das ich Quellensteuer bezahle... also soweit ich weiss, keine Steuererklärung machen muss...

Gibts es da Unterschiede, oder tut das nichts zur Sache?

freundlicher Gruess
Stefan
 
ja, da musst Du dann das Einkommen noch zusätzlich angeben, weil Du ja dafür keinen lohnausweis bekommst.

Gruss
Christian
 
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