Reiseportal darf Haftung für Angaben nicht generell ausschließen

Johannes T

Fleißiger Fan
Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal weg.de betreibt.

Gefunden auf:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/reiseportal-haftet-fuer-falsche-angaben

Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende:

Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eigentlich haftet doch jeder für seine Angaben auf seiner Webseite, aus diesem Grund ließt man ja auch immer und überall, dass zum Beispiel Abbildungen von dem Produkt abweichen können. Ist wahrscheinlich so eine Teilabsicherung, aber bei den Preisen sollte es keine Veränderung geben und wenn noch weitere Kosten anfallen, sollte man das auch angeben. Ich habe mir jetzt die Pressemitteilung nur überflogen und stimme dem zu. Vielleicht sollte man sich auch mal bei einem mal https://www.internet-gutachter.de/ beraten lassen, damit man nicht in so eine Forderung fällt.

 
Eigentlich haftet doch jeder für seine Angaben auf seiner Webseite, aus diesem Grund ließt man ja auch immer und überall, dass zum Beispiel Abbildungen von dem Produkt abweichen können.
Wie kommst du darauf? 

Im Bereich SEO ist es nicht so, da wird versprochen was keiner halten kann (erste Plätze in Google z.B.)  

 
Wie kommst du darauf? 

Im Bereich SEO ist es nicht so, da wird versprochen was keiner halten kann (erste Plätze in Google z.B.)  
Tuck hat seinen Beitrag sorgfältig begründet. Sein Beitrag ist zum Thema Haftung. Nur weil viele falsche Versprechungungen machen, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht dafür haften. - Ich glaube, es ist nicht generell schädlich, auf den zitierten Beitrag einzugehen und beim Thema zu bleiben.

 
... und beim Thema zu bleiben.
Jupp und dazu hatte Johannes

Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende:

Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar?
nachgefragt. 

Unser Tuck ist IMO nur hier um seine Links unterzubringen. Wäre ja schön wenn ich mich irre. Time will tell. 

 
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