Restaurants auf der Homepage nennen?

selfbusiness

Angesehenes Mitglied
Hey!

Angenommen ich betreibe eine Contentseite zum Thema Wien für Touristen und möchte Einrichtungen wie Hotels, Clubs, Restaurants usw. nennen, welche für Touristen in Wien interessant sein könnten. Muss ich mir wirklich von jedem Betreiber die Genehmigung einholen, auch wenn ich nicht negativ über das Lokal oder Hotel schreibe sondern alles sachlich bleibt?

Wie ist das zum Beispiel mit Einrichtungen wie das Schloss Schönbrunn? Fotos dürfen ja nicht veröffentlicht werden vom Schloss Schönbrunn aber wenn ich mir die Rechte kaufe bei istockphoto.com oder einer ähnlichen Seite?

DANKE
 
QUOTE Fotos dürfen ja nicht veröffentlicht werden vom Schloss Schönbrunn


Und warum nicht, wenn sie selbst geschossen wurden?
 
QUOTE (swisshansa @ Mi 27.08.2008, 08:10)
QUOTE Fotos dürfen ja nicht veröffentlicht werden vom Schloss Schönbrunn


Und warum nicht, wenn sie selbst geschossen wurden?

Vielleicht ist es im Privatbesitz und man darf Fotos von Privatgebäuden vielleicht nicht ungefragt veröffentlichen. Nur eine Vermutung. Ansonsten wüsste ich auch nicht was dagegen sprechen sollte.


QUOTE Muss ich mir wirklich von jedem Betreiber die Genehmigung einholen, auch wenn ich nicht negativ über das Lokal oder Hotel schreibe sondern alles sachlich bleibt?


Ich glaube nicht das man das muss. Das wäre doch sehr aufwendig. Allerdings wie hoch ist die Gefahr, daß dich irgendeine kleine Hotel-/Lokal/...-Klitsche, wegen wettbewerbsverzerrung anzeigen könnte, weil du sie vergessen hast zu erwähnen.
 
Auf holzgerlingen-online.de habe ich die Unternehmer hier im Raum eingestellt (Kurzbeschreibung plus Screenshot der Website) - auch Restaurants und Hotels.
Jedes Unternehmen bekommt eine Mail mit persönlicher Anrede und Deeplink auf den entsprechenden Eintrag.
Feedback: 50 %. Davon bedanken sich ca 95 % herzlich, 5 % haben Korrekturen.
Bisher gab es nur vier Löschungswünsche - eine davon allerdings gleich per Anwalt
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Aber solche gibt´s überall ...

Fotos von militärischen Einrichtungen würde ich auch nicht veröffentlichen - Schlösser gehören heutzutage wohl nicht mehr dazu. Allerdings war Wien schon immer etwas besonderes (habe einige Zeit dort gelebt) - da kann man nie wissen
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salve
solange Du objektiv und nicht bewertend berichtest solltest Du keine Probleme damit haben. Die Lösung von Philipp finde ich persönlich gut. So mache ich es auch bei Yomada. Wenn ich selber eine gute Seite finde und sie eintrage, verwende ich immer die Mailadresse, die im Impressum der entsprechenden Seite zu finden ist. So kann der Besitzer der Website immer noch selber entscheiden.

Gruss
Christian
 
@selfbusiness / Topic-Eröffner


Falls Du Bilder von Wien brauchst, melde Dich, hätte da
was für Dich... Ach ja, Bilder wären kostenlos...


Servus
 
So wie es Philipp löst, ist es natürlich am sichersten.

Ich persönlich sehe das Ganze aber auch eher wie Christian, keine Bewertungen und schon gar nicht negativ.

Wichtig finde ich auch ein Formular wo sich die Besitzer selber eintragen können und natürlich ein Impressum wo sie Kontakt aufnehmen können, falls ihnen etwas nicht gefällt.

puravida
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QUOTE Ich persönlich sehe das Ganze aber auch eher wie Christian, keine Bewertungen und schon gar nicht negativ.


Stichwort Meinungsfreiheit - macht Friede-Freude-Eierkuchen nicht zum Internet-Standard, sonst werden negative Meinungsäusserungen ganz verboten.
Dann darf man nur noch positives politisch-korrektes auf dem deutschen Bundesnetz schreiben - wollt ihr das?
Also hoch mit dem Kopf, habt Rückgrat!

Solange die Kritik sachlich und objektiv bleibt, und nicht zur Schmähkritik oder Beleidigung ausartet, gibt es nichts zu befürchten, ausser der Restaurantbetreiber beschuldigt den Reviewer der falschen Tatsachenbehauptung.
Dafür haftet aber der Reviewer. AGB sind entsprechend zu gestalten, dass die IP und das Besuchsprofil des Posters geloggt werden darf, damit dieser im Ernstfall ermittelt werden kann.



QUOTE Bisher gab es nur vier Löschungswünsche - eine davon allerdings gleich per Anwalt


Ein öffentliches Unternehmen (also ein Restaurant) hat m.E. keinen Anspruch auf Löschung aus dem Verzeichnis (basierend auf Rechtssprechung aus D und CH).

Mich würde Mal interessieren, womit der Anwalt, der die Löschung gefordert hat gedroht hat?
Wurde den Wünschen entsprochen?
 
QUOTE solange Du objektiv und nicht bewertend berichtest


salve
Sorry, sollte nicht "bewertend" sondern "beurteilend" heissen.

Gruss
Christian
 
QUOTE macht Friede-Freude-Eierkuchen nicht zum Internet-Standard,

Ich denke nicht das der Beginner des Themas sich auf so etwas einlassen möchte. Ich denke er will über die Seite ein paar Euronen verdienen und sich nicht mit einem Anwalt streiten.

Auch die Zeitungen sind da sehr vorsichtig und auf Beweise, die das Geschriebene auch bei einem Rechtsstreit untermauern, angewiesen.
Und Zeitungsmeldungen sind Tagesfliegen, aber was im Internet steht, das steht.

puravida
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Das ist genau die Art von angstgeprägter Logik, mit der die Privatwirtschaft die Regierung beim Einkassieren von Bürgerrechten unterstützt.

Ich hoffe Mal, dass Webseiten, die auch kritische Berichte veröffentlichen auf langer Sicht glaubwürdiger sind und somit mehr Besucher und Erfolg verbuchen können.
 
QUOTE Das ist genau die Art von angstgeprägter Logik

Da gebe ich dir recht. Aber Angst ist übertrieben. Ich würde es Vorsicht nennen.
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QUOTE Ich hoffe Mal, dass Webseiten, die auch kritische Berichte veröffentlichen auf langer Sicht glaubwürdiger sind und somit mehr Besucher und Erfolg verbuchen können.

Auch hier bin ich deiner Meinung.

Aber dies bedeutet auch Ärger und ich persönlich halte es eher mit dem Spruch "Vorsicht ist die Mutter der Weisheit". Anders sähe es aus, wenn die Webseite soviel einbringt, das auch mal ein Rechtsstreit finanziert werden könnte.

puravida
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Ich gehe mal davon aus, dass auch in Österreich so etwas wir Meinungsfreiheit (Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln - Zitat: Wikipedia.)und Pressefreiheit (Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen - Ziat: Wikipedia) existiert.
Man sollte sich nicht immer gleich und im Sinne von vorauseilendem Gehorsam in die Hosen pinkeln ...
 
Zum Thema Fotos von Gebäuden sagt Fotolia das hier:

QUOTE 3 Buildings and famous places

When you want to use a photo representing a recognizable building or monument, you have to get the architect’s and/or owner’s release. However if the artist is dead longer than 70 years or if the company work created it more than 120 years you will not need a release.

*
Historic monuments: a release is not required for photos representing historic monuments because architects are dead more than 70-120 years ago (historic monuments are out of copyright). Nevertheless, when an historical monument is transformed, or when new designs are added to it (like lightning or new building), photographer must have an authorization from the new architect (until 70 years after his death or 120 years after the creation of the structure).


 
QUOTE (Philipp Lohberg @ Mi 27.08.2008, 08:59)Jedes Unternehmen bekommt eine Mail mit persönlicher Anrede und Deeplink auf den entsprechenden Eintrag.
Feedback: 50 %. Davon bedanken sich ca 95 % herzlich, 5 % haben Korrekturen.

Diese Methode klingt zwar vernüftig, ist aber rechtlich alles andere als unbedenklich. Du darfst schlicht und einfach niemandem unaufgefordert eine E-Mail schreiben, Verstoss gegen §7 UWG.
 
QUOTE Du darfst schlicht und einfach niemandem unaufgefordert eine E-Mail schreiben, Verstoss gegen §7 UWG.


Langsam aber sicher sollte man die Kirche mal im Dorf lassen.

Das meint das Wiki dazu:


QUOTE # § 7 UWG
* unzumutbare Belästigung (unaufgeforderte Telefonwerbung, unangeforderte Newsletter, Spam-E-Mail etc.)


So eine Anfrage ist doch keine unzumutbare belästigung. Nach deiner Auffassung wäre es auch verboten irgendwelchen Händler eine E-Mail zu schicken, um etwas fragen zu wollen.


QUOTE Man sollte sich nicht immer gleich und im Sinne von vorauseilendem Gehorsam in die Hosen pinkeln ...


Ist das nicht eine deutsche Tugend?
 
§7 UWG > da geht´s um Werbung, nicht um E-Mails generell.
Wär´ ja noch mal schöner, wenn ich niemandem unaufgefordert eine Nachricht schicken dürfte.
Obwohl - in Deutschland könnte so was schon mal möglich sein
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QUOTE (Philipp Lohberg @ Do 28.08.2008, 16:48)§7 UWG > da geht´s um Werbung, nicht um E-Mails generell

Ja, aber die Frage ist, wie man "Werbung" definiert. Die Gerichte sehen selbst Anfragen (= man will etwas kaufen) als Werbung. Sie sind nur zulässig, wenn sie sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Empfängers beziehen.

http://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-fax...-abmahnung.html

 
QUOTE Diese Methode klingt zwar vernüftig, ist aber rechtlich alles andere als unbedenklich. Du darfst schlicht und einfach niemandem unaufgefordert eine E-Mail schreiben, Verstoss gegen §7 UWG.

Das ist nicht nur Unsinn, sondern womöglich auch noch in Deutschland verbotene Rechtsberatung
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Mit Trigami haben wir einige Erfahrung mit Reviews. Mit Kritik. Mit negativer Kritik.

Was PH schreibt http://www.ayom.com/topic-26002.html#entry167542 kann ich nur unterschreiben.

Heute hab ich in der Zeitung die Empfehlung gelesen Minarette nicht zu verbieten, weil wir sonst terrorisiert werden. Calmy. Das ist nicht Vorsicht, das ist Angst. Man möge mir den Vergleich verzeihen.

PS: Unsinn, Es war Mamma Schlumpf, nicht Calmy.
 
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