Sind Screenshots erlaubt?

MWM-Fachverlag

Angesehenes Mitglied
Hallo Experten!

Ich möchte in einem eBook selbst erstellte Screenshots von fremden Webseiten abbilden.

Weiß jemand, ob das erlaubt ist? Komme aus Deutschland.

Grüße
Markus
 
Warum sollte das erlaubt sein?

Die Urheberrechte liegen bei den Besitzern. Wenn Du dir einfach Darstellungen 'ausleihst', dann ist das nichts anderes als eine nicht genehmigte Verwendung.

Und spätestens dann, wenn es sich bei deinem Angebot um ein kommerzielles Angebot handelt und die Domainbetreiber davon erfahren, würde es mich wundern, wenn Du keinen Ärger kriegen würdest.

Ich weiß, daß ein Screenshot einer meiner Xml-Lernen - Seiten in einem PDF-Handbuch einer Uni drin ist. Aber da geht es um Unicode und das ist eine nicht kommerzielle Nutzung. Das akzeptiere ich.

Und ich weiß, daß auf einer Domain noch ein Screenshot mit meinem alten, grünen Design der Startseite drauf ist (war zumindest beim letzten Nachgucken so). Aber das ist eine höchst positive Erwähnung ohne Werbung drum - da bin ich dann großzügig.
 
Komisch,

jede Computerzeitschrift ist voll von diesen Screenshots. Ich glaube nicht, dass die jeden Webmaster vorher um Erlaubnis fragen müssen.

So ein Shot ist ja eigentlich nix anderes wie ein Foto, das ich selbst schiesse. Aber ich merke schon - ein schwieriges Thema ...
 
QUOTE (MWM-Fachverlag @ Sa 19.04.2008, 21:41)jede Computerzeitschrift ist voll von diesen Screenshots. Ich glaube nicht, dass die jeden Webmaster vorher um Erlaubnis fragen müssen.

Heise fragt da im Vorfeld an.

Für Journalisten ist so etwas selbstverständlich, die würden Deine Frage gar nicht verstehen.
 
Na dann frage ich die betreffenden Webmaster auch mal lieber vorher. Eigentlich müssten die ja dankbar sein, da ich ihnen neue Besucher bringe.
 
Fragen im Vorfeld ist immer besser. Allerdings meine ich, dass in Deutschland die Rechtslage da auch noch nicht so eindeutig ist... es gibt ja diesen einen Service (auf den Wordpress z.B. setzt), der dir bei jedem Link ne Vorschauseite bringt... Soweit ich weiß, gibts da bisher allerdings auch noch keine Rechtsprechung zu... insofern: Frag nach und wenn die Webmaster nein sagen, dann lass es halt bleiben und promote dafür die Konkurrenz
wink.gif
 
Also Computerbild hat mich nicht vorher gefragt ob die nen screenshot machen/nutzen dürfen! also selbstverständlich naja ...

ich denke mir mal es läuft hier genauso ab wie bei zitaten:

"Experte Müller-Meier-Schmidt erklärte in einem Interview mit der Zeitung XYZ, dass...."

solange die quelle genannt wird und es in einem artikel über das thema / die seite ist, ist es in ordnung. ich habe dadrüber auch schonmal mehr gelesen nur gerade keine lusst es raus zu suchen.
 
QUOTE ich habe dadrüber auch schonmal mehr gelesen nur gerade keine lusst es raus zu suchen.


Falls Du dich doch noch überwinden könntest, das entsprechende Material rauszusuchen, wäre ich dir sehr dankbar.
wink.gif


Grüße
Markus
 
Was ist auf den Screenshots zu sehen? Geschützt ist ja nicht die Website an sich, sondern z. B. längere Texte (sind die auf dem Screenshot lesbar?) oder Fotos. Zu welchem Zweck werden die Screenshots verwendet, handelt es sich evtl. um ein zulässiges Zitat? Wenn man um Erlaubnis fragt, sollte man vielleicht auch daran denken, dass der Betreiber der Website nicht unbedingt alle Texte, Fotos usw. selbst gemacht hat. Wenn z. B. Fotos von einer Bildagentur sind und er keine Unterlizenzen vergeben darf, hilft eine Erlaubnis vom Betreiber nichts. Und: der Urheber hat immer Anrecht auf eine angemessene Vergütung, abweichende Vereinbarungen sind nicht wirksam.
 
Zurück
Oben