Steuererklaerung 08 - einzelunternehmen

mtsluft

Mitglied
liebes forenteam!

ich hoffe mir kann hier jemand ein paar tipps geben.
im maeez 08 habe ich ein einzelgewerbe angemeldet und vom finanzamt eine steuernr erhalten. auf meinen rechnungen weise ich keine mwst. aus. (kleinunternehmerregelung)
ich buche alle meine rechnungen sowie ausgaben ueber lexware buero easy.
mein geld verdiene ich fast ausschliesslich mit werbeeinnahmen aus meinem onlinemagazin.
kann mir jemand ein paar tipps geben,wie ich das mit der steuer angehe? bin jetzt 19 und das ist meine allererste st.erklaerung;)
vom finanzamt habe ich schon vor einiger zeit einen ganzen pack vordrucke erhalren...

vielen dank!
 
Hallo,

den Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) deiner Firma trägst du in der Anlage "GSE" ein.
Den Mantelbogen füllst du ganz normal aus... guck dich mal bei Google um,
da gibts einige gute Seiten.

Gruß,

Yel Nats
 
Wurde alles gesagt. Am besten nimmste noch einmal Deine Eltern zur Seite ... die dürften Dir da noch einmal helfen können!

Aber im Grunde ist das alles nicht so wild!

Gruß
 
Welches Onlinemagazin betreibst du denn? würde mich mal interessieren
smile.gif
 
so, habe mich mal schlau gemacht;)
also eine bilanz muss ich nur abgeben, wenn ich mit dem bruttogewinn über 17.500 bin, was bei mir ja nicht der fall ist.
beim aktuellen ELSTER programm, das ich mir heruntergeladen habe, gibt es keine anlage "GSE", nur eine "G", was wohl die richtige sein wird.. einnahmen aus "gewerbebetrieb", in die ich jetzt meinen gewinn eingetragen habe. allerdings frage ich mich gerade, ob ich nicht auch was in die anlage "S", einnahmen aus selbstständige arbei eintragen muss..wobei das ja das selbe wäre..
 
QUOTE (mtsluft @ Mi 25.03.2009, 10:51) [...]
kann mir jemand ein paar tipps geben,wie ich das mit der steuer angehe? bin jetzt 19 und das ist meine allererste st.erklaerung;)
vom finanzamt habe ich schon vor einiger zeit einen ganzen pack vordrucke erhalren...
[...]

Wenn du so etwas noch nie ausgefüllt hast und angenommen: Es unterläuft Dir aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit ein Fehler, so wird die Auseinandersetzung mit dem Steueramt Dir sehr viel Zeit und Nerven kosten.
Am einfachsten empfehle ich Dir, die 1. Steuererklärung von einer Fachperson z.B. Treuhänder ausfüllen zu lassen. Kostet zwar etwas, dafür kannst du nichts falsch machen. Nebenbei erhälst du auch gute Ratschläge von einer Fachperson!

Gruss
Lenny
 
QUOTE (Lenny @ Mi 25.03.2009, 20:14)Wenn du so etwas noch nie ausgefüllt hast und angenommen: Es unterläuft Dir aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit ein Fehler, so wird die Auseinandersetzung mit dem Steueramt Dir sehr viel Zeit und Nerven kosten.
Am einfachsten empfehle ich Dir, die 1. Steuererklärung von einer Fachperson z.B. Treuhänder ausfüllen zu lassen. Kostet zwar etwas, dafür kannst du nichts falsch machen. Nebenbei erhälst du auch gute Ratschläge von einer Fachperson!

Mhm, da bin ich ziemlich anderer Meinung.

Man kann durchaus Fehler machen. Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten überhaupt.

Wichtig ist, daß Du alle Einnahmen und Ausgaben zusätzlich auflistest und das beilegst.

Mir sind bei meinen ersten Steuererklärungen auch Fehler unterlaufen - dann waren die Unterlagen aber so transparent, daß das direkt korrigiert wurde. Dann sieht man sich den Bescheid an - und macht das beim nächsten Mal gleich so.

Solange Du keine Einnahmen verheimlichst bzw. Phantasieausgaben abziehen willst, kannst Du nicht zu viel falsch machen.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Mi 25.03.2009, 21:11) [...]
Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten überhaupt.
[...]

Das kann ich leider nicht beurteilen, aber ich denke, dass das Schweizer Steuerrecht auch nicht viel einfacher ist. Wenn ich bei uns das Zusatzformular sehe, was ein Selbstständiger alles ausfüllen bzw. angeben muss, so denke ich, dass ein Anfänger, der zusätzlich keine Ahnung von Buchhaltung hat, hier ziemlich viel Mühe haben wird. Statt beim ersten Mal tagelang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung viel Zeit zu vergeuden, kann auch nicht schaden, diese von einer Fachperson ausfüllen zu lassen; dann wird auch z.B. Abschreibungen, Rückstellungen sowie Periodenabgrenzungen korrekt durchgeführt. Nebenbei hast du für das nächste Mal eine schöne Vorlage.
rolleyes.gif
 
QUOTE Solange Du keine Einnahmen verheimlichst bzw. Phantasieausgaben abziehen willst, kannst Du nicht zu viel falsch machen.

Dito, ich hab mit dem Finanzamt auch nur postive Erfahrungen gemacht. Solange die nicht das Gefühl haben, du wisst die besch...., sind sie immer sehr kulant und kooperativ gewesen.
Wenn was unklar ist werden sie auf bei der Steuererklärung helfen.
 
QUOTE (mtsluft @ Mi 25.03.2009, 21:14)so, habe mich mal schlau gemacht;)
also eine bilanz muss ich nur abgeben, wenn ich mit dem bruttogewinn über 17.500 bin, was bei mir ja nicht der fall ist.


Das stimmt aber nicht. Erst bei 50.000€ Gewinn und nach Aufforderung des Finanzamts.
 
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