Steuern: Provisionen erst im neuen Jahr auszahlen

OM-Mike

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, was die Auszahlung bei den Werbenetzwerken betrifft. Es ist ja möglich, sich die verdienten Provisionen nicht auszahlen zu lassen. Wenn ich dies bis zum Jahresende nicht auszahle und im Januar erst aus Auszahlen klicke, wann müsste ich das Geld versteuern? Müsste ich die Einnahmen noch in diesem Jahr versteuern, oder würde ich es 2016 versteuern?

Es ist ja so, dass diese Provisionen bei mir dann noch nicht angekommen sind. Trotzdem wäre ich natürlich in der Lage, dieses Geld auszahlen zu lassen. Besteht denn dazu eine Pflicht? Was würde das Finanzamt dazu sagen?

Über Erfahrungen und Meinungen freue ich mich!
 
streng genommen zählt das auch schon zu deinem einkommen..... also egal ob auf der bank oder dort auf dem affiliate konto... daher gibt es zB bei doppelter buchhaltung für diese fälle auch konten...
 
Denke das wird so nicht gehen, denn das Affiliatenetzwerk erstellt ja jeden Monat eine Gutschrift über deine Einnahmen und reicht die auch ein. Wann du das Geld dann schlussendlich auszahlst, wird dem Finanzamt da egal sein.
 
Dir hier eine passend Antwort zu geben ist alleine deshalb schon nicht möglich, weil niemand weiß in welchem Land Du arbeitest / Deine Geschäfte abwickelst, welches Steuerrecht für Dich gilt. Deshalb: Steuerberater ansprechen.

Geht es bei Dir um Ertragssteuern? Oder um Umsatzsteuern?

Solltest Du Deinen Geschäftssitz in D haben, dann würde ich Dir vorschlagen unter den Begriffen

- Sollversteuerer
und
- Istversteuerer

bei Gooo zu suchen.

Es gibt in D zwei unterschliedliche Regelungen zu diesem Thema, bei denen Du jedoch nicht nach Lust und Laune hin- und herwechseln kannst.

 
Von welchem Land ist die Rede? Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft?

1) Bei Personengesellschaften gilt, falls nicht anders optiert, die IST-Versteuerung, es ist also relevant, wann der Forderungsbetrag auf Ihrem Geschäftskonto eintrifft, entsprechend sind auch Umsatzsteuern abzuführen.

2) Bei Kapitalgesellschaften gilt, unweigerlich, SOLL-Versteuerung, hier kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs an, sondern auf den Zeitpunkt der entstandenen Forderung, daraus folgt auch, dass die Umsatzsteuer mit Auftreten der Forderung im derzeitigen Abrechnungsintervall Ihrer Umsatzsteuerveranlagung, fällig wird.

Sind Sie also Einzelunternehmer mit IST-Versteuerung, dann gilt 1) für Sie, folglich können Sie mit der Option "Ausschüttung in einem Jahr" Ihre Steuerzahllast in Ihr nächstes Geschäftsjahr verlagern, das betrifft dann aber auch den Eingang der Zahlung.
 
PHanauer auch im Falle der IST Versteuerung ist der Zeitpunkt gültig sobald er darüber verfügen kann.
 
QUOTE (OM-Mike @ Do 10.09.2015, 21:07) ich habe eine Frage, was die Auszahlung bei den Werbenetzwerken betrifft. Es ist ja möglich, sich die verdienten Provisionen nicht auszahlen zu lassen. Wenn ich dies bis zum Jahresende nicht auszahle und im Januar erst aus Auszahlen klicke, wann müsste ich das Geld versteuern? Müsste ich die Einnahmen noch in diesem Jahr versteuern, oder würde ich es 2016 versteuern?

Um dir mal eine etwas konkretere Antwort zu geben. (natürlich nur meine persönliche Meinung, da ich kein Steuerberater bin!)

Versteuert werden muss die Provision zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) - in dem Moment wo du die Rechnung/Gutschrift erhälst, musst du es versteuern. Dabei ist das Datum auf der Rechnung/Gutschrift verbindlich.

Je nach Affili-Programm wird diese Rechnung/Gutschrift mit beantragung der Auszahlung oder am ende des Monats erstellt.

 
Ich würde mich NIE mit so einer Detailfrage befassen, weil dir kein Partnerprogramm einen anständigen Steuernachweis für ein Guthaben dort ausstellen würde.

Und alle Zahlungen, die Du im Januar mit Guthaben von Dezember erhältst, sind für das Jahr, in dem sich der Januar befindet zu versteuern. Das spielt nur im ersten Jahr Deiner Affiliate-Tätigkeit eine Rolle. In den Folgejahren kommen dann immer 12 Zahlungen rein... Darum geht's: die Regelmässigkeit...

Und nur so nebenbei: eins ist klar: die Steuerbehörde greift auf Dein Konto zu (in Deutschland). Die haben die Buchungsdaten Deines Konto. Die Steuererklärung muss mit den Kontobewegungen übereinstimmen. Also vom 1.1.2015 - 31.12.2015.
 
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