Michael Schöttler
Inhaber des Forums
Also irgendwie glaube ich das bei den meisten Textern das sich noch nicht rumgesprochen hat. Wie seht ihr das? 7 % oder 19 % ? Was rechnet ihr ab, was bezahlt ihr?
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Das heißt, dass beispielsweise Übersetzungen oder Korrekturen eines Textes nicht dazu zählen. Auch Kommentare in Foren oder Blogs kann man sicherlich nicht als geistige Schöpfung ansehen. Allerdings eben schon die Texterstellung, denn dabei handelt es sich ja um ein Schriftwerk, das aus einer geistigen Schöpfung heraus entstanden ist. Und da wird nicht unterschieden, um welchen Text es sich handelt. Ob niedergeschrieben, als Buch veröffentlicht oder für das Internet bestimmt.
Zu Punkt eins, ja ist er.Ist ein simpler Text mit 1000 Wörtern vom Urheberrecht geschützt?
Meistens wohl nicht. 95% der gekauften Texte sind nur von anderen Seiten abgeschrieben/umgeschrieben. Keine Spur von eigener geistigen Schöpfung!
Wie gesagt, eher selten, da bei solchen Texten keine eigene geistige Schöpfung besteht.Zu Punkt eins, ja ist er.
…die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,…
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