Übertriebenabmahngebühren sollen gesenkt werden

C

cara

Guest
Übertriebene Abmahnkosten sollen gesenkt werden.

QUOTE Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen



QUOTE Als Beispiel brachte die Ministerin die Benutzung eines Stadtplanausschnittes auf einer privaten Homepage oder das Angebot eines einzelnen Musikstückes zum Download in einer Online-Tauschbörse. Hier sei die Ansetzung von Gegenstandswerten von 250.000 Euro und sich daraus ergebende anwaltliche Abmahnkosten in Höhe von 2500 Euro "ein bisschen viel".


Falls das so auch durchgesetzt wird wäre das nicht schlecht, und wenigstens mal eine positive Meldung aus DE, aber nur falls...

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mfg Severin

edit:kann jemand bitte den Titel ändern, man merkt, dass ich gerade 3h Deutschschulaufgabe geschrieben hab sry
 
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