Verlinkung auf Casino-Seite

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andos

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Hallo,

ich habe vor kurzem eine Anfrage für meine Webseite bekommen, ob es möglich ist per Artikelplatz einen Link auf eine Casinoseite zu setzen. Es soll auf casino.com.de verlinkt werden.

Wie verhält es sich aktuell bei der Bewerbung solcher Casinoseite per Verlinkung? Weiss da jemand bescheid? Sollte man da Bedenken haben?


Grüsse
Kai
 
Ist doch ganz einfach laut Glücksspielstaatsvertrag:

Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§ 7 des Rundfunkstaatsvertrages), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.

QUOTE Hier muss der Betreiber der Internetseite, welche den Werbebanner zeigt, mit einer Aufforderung zur Unterlassung, einem erheblichen Bußgeld im Falle der Zuwiderhandlung und einer Anzeige rechnen. Erst im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Fall entschieden, in dem einem Fußballverein durch die zuständige Behörde untersagt wurde, auf seiner Internetseite Werbebanner für illegale Glücksspiele zu unterhalten. Das Gericht hatte ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht sowie Kosten in Höhe von 400,00 Euro für die Untersagungsanordnung erhoben (VG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.11 27, AZ: K 5538/09).


guckst du hier
 
Das ist zwei Jahre her. ;-)

Im Jahre 2012 wurde der geltende Glücksspielvertrag in Deutschland durch das europäische Recht für nichtig erklärt. Ob Fernsehen, Shows, Events und Internet - überall ist nun öffentlich Werbung für Glücksspiel zu sehen. In SH wird aktuell eine Lizenz nach der anderen vergeben...
 
QUOTE (Bernd Kuttner @ Di 29.10.2013, 14:50)Im Jahre 2012 wurde der geltende Glücksspielvertrag in Deutschland durch das europäische Recht für nichtig erklärt.

Das stimmt nicht.

In seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.

Am 15. Dezember 2011 unterzeichneten alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Der regelt, dass Werbung im Internet für Glücksspiel verboten ist.

Aber egal, soll er doch Werbung schalten. Wo kein Kläger, da kein Richter.

 
QUOTE (memoriam @ Di 29.10.2013, 15:22)

Aber egal, soll er doch Werbung schalten. Wo kein Kläger, da kein Richter.

So siehts aus in einer Grauzone...
 
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