Verstoß gegen Markenrecht ?

snoopys bruder

Aktives Mitglied
Hallo,

ich habe eine Domain wo das Wort "Fenster" Mehrzahl ( in Englisch ) benutzt wird, habe ich damit schon die Markenrechte von der Firma Meigrosaft
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verletzt ???

gruß snoopys bruder

tante edit sagt: JA ,es sollte Verstoß in der Überschrift heißen !!!
 
Ja, das ist ein Verstoss gegen das Markenrecht von Migrossoft. Mein Tipp: Umgehend löschen.

ric
lunch.ch
 
QUOTE He looked through one of the glass windows.

Markenrechtsverstoß? Sicher nicht!

Genauso wird wohl kaum die Domain windows-and-curtains.com irgendwelche Markenrechte von Mircosoft verletzen.
 
Kommt darauf an in welcher Branche Ihr tätig seid, wenn es was mit Computer/Software zu tun hat, dann ist es ein Markenverstoss, ansonsten aber nicht .

 
3 Leute = 3 Meinungen
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Klarer Fall, für wasserdichte Auskünfte zum Markenrecht sollte man immer den Fachanwalt konsultieren ...
 
ohne die domain zu kennen ist es eh in die glaskugel gucken....

windows.tld > schlecht, wenn keine fenster verkauft werden (bekanntheit der marke... siehe zum beispiel fall ariel.ch)
windows-computer.tld oder ähnlich > immer verstoss gegen markenrecht
windows-term.tld > im bezug auf fenster möglich....

bin ja kein jurist, zudem kommt es auch auf dein wohnland, den einsatz uvm. an.

ric
silentcomputer.info
 
Hi zusammen

Das Risiko besteht ja nicht nur darin, ob man wirklich gegen das Markenrecht verstößt, sondern auch darin, ob ein milliardenschweres Unternehmen jemanden in einen Rechtsstreit hineinzieht, ob nun mit Erfolg oder nicht, bequem und kostengünstig wird das sicher nicht ...
 
QUOTE (snoopys bruder @ So 13.04.2008, 15:23)die Glaskugel sagt die Domain lautet: www.windows-news.de
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.

Sag uns doch noch bitte, was Du auf der Domain anbieten willst.

www.windows.de wird auf www.microsoft.com weitergeleitet.

www.window.de gehört den Fensterverbänden.

Wenn Du News zum Microsoft-Betriebssystem anbieten willst, dann bist Du sehr mutig - und die Domain wahrscheinlich bald los.

Wenn Du Neuigkeiten zu Fenstern anbieten willst, dann könnte dasselbe passieren - wegen einer gewissen Irreführung. Nicht jeder mag es, wenn Amateure scheinbar in seinem Namen reden.

Stell dir mal vor, Du hättest eine Domain ayom-news, daimler-benz-news, adsense-news, apotheken-news.
 
Hallo,

frag einen Fachanwalt in Markenrecht.

Es kommt auf den Inhalt der Webseite an und in welchen Klassen es geschützt ist.

PS: Keine Rechtsbelehrung.
 
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