Vertragentwurf für Kunden

Josh

Legendäres Mitglied
Hallo alle

Ich habe sehr wenig Erfahrung in Sachen "Wie entwerfe ich einen guten Vertrag", und habe mich nun einfach mal auf Gutglück an dieses Thema herangewagt.

Herausgekommen ist folgedes Schriftstück. Es ist für eine Kundin, für welche ich eine Schmuckseite implementiere. Was haltet ihr davon? Fehlen grundsätzliche Punkte? Gibt es schwerwiegende "Fehler"?

http://www.josh.ch/files/temp/Vertrag.pdf

Danke für Hinweise und Ratschläge. :)
Josh
 
Aus meiner Sicht _MUSS_ in jeden Vertrag dieser Art eine Systemabgrenzung integriert sein. Bedeutet, du musst das genau definieren, was genau durch dich geliefert wird, und was nicht. Dazu gibts passende UML-Werkzeuge. Dies gehört in die erste Projektphase, welche vor dem Vertragsabschluss stattfindet..

Kann dir viel Ärger und wenns schlimmer kommt auch Verluste einsparen. Nicht das die Kundin davon ausgeht, du würdest ihr ein komplettes Portal mit Onlinehsop, Kreditkartengateway, SMS-Newsletter und "Ichgestaltemeinenschmuckselbstfunktion" , sowie ein neues Cooperate Design, Werbetexte etc. liefern, und du hättest eigentlich "nur" eine simple Präsentation budgetiert.

Ansonsten aus meiner Sicht ganz OK
 
Hi Josh,

den hast du jetzt aber entworfen ohne vorher mal nach Grundlagen zu suchen... oder?

1. Wann fängst du an?

2. Welche Inhalte?

3. Welche Programmierformen

4. Wo kommen die Inhalte her, wer hat die Nutzungsrechte, sind die Rechte übertragen, ist die Kundin Inhaberin der Nutzungsrechte und aller weiteren?

5. Wann bist du fertig?

6. Gibt es eine Abnahme?

7. Wie siehts mit deinen Werken aus, Überträgst du alles der Kundin

8. Gibt es für die Kunden die vollständigen Arbeitsdaten?

9. Wer ist AdminC, wem gehört die Domain?

10. Wie ist ein Providerwechsel gesichert?

11. Wie hoch ist die vegütung, Festsatz, Stundensatz...

12. Kosten für Texter, Fotograf, Programmier, Designer

13. Wer trägt extern anfallende Kosten?
Waren so meine ersten Gedanken...


Bis denne
Chrisko
 
Danke euch für die Inputs. Werde die Inhalte mal überarbeiten.

Da meine Kundin kaum was von Informatik versteht werde ich den Vertrag wohl in Gross- und Kleingedrucktes aufsplitten, damit sie nicht gleich erschlagen wird davon...
 
Viele Punkte wurden ja schon genannt.
Insgesamt halte ich es für nicht so gut erst den Vertrag zu machen und dann das Beratungsgespräch bei dem sich der Bedarf & Erwartungen herausstellt und festgelegt wird, oder habe ich das falsch verstanden?

Im Vertrag sind die zu erbringenden Leistungen von beiden Vertragsseiten nicht wirklich festgehalten
Das kann ein paar mal gut gehen, aber ist die Garantie für Ärger.

Informationen die „Nutzlos“ sind würde ich mal weglassen (Bsp.: „Design wird in Adobe Photoshop erstellt“).
In der Deklaration steht gleich am Anfang: „Aufgrund dieser Tatsachen kann es zu Terminschwankungen kommen“ … Welche Tatsachen?

Gerichtsstand, Stillschweigen über den Vertragsinhalt und eine salvatoresche Klausel fehlt mir auch.

Meine Punkte sind aber auch nur "Halbwissen", Rechtsexperten könnten da sicher einiges anführen.
Willst du in Zukunft mehr machen würde ich mal in eine Rechtsberatung investieren.

Es ist übrigens nicht so schlecht mit einem kleinen Projekt mal einen schwierigen Kunden zu haben, da lernt man viel und das "relativ" günstig. ;-)
 
Ciao

Ich würde das aufteilen in AGb und Vertrag. Allgemeine Sachen gehören, wie es der Name sagt, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den Vertrag gehören ausschliesslich Fakten, die den entsprechenden Kunden betreffen. Nicht zu vergessen im Vertrag ist der Passus: Bindender Vertragsbestanteil sind die AGb.....

Je mehr Details Du aufschreibst, desto mehr Fallen baust Du Dir. Umgekehrt passiert Dir das gleiche . . . Die richtige Balance zu finden ist da recht schwer. Bei uns ist ein Vertrag in der Regel nicht länger als 2 Seiten, in den AGb steht dafür alles andere drin. Komischerweise hat mich noch NIE jemand nach unseren AGB gefragt. Entweder sind die so gut zu finden oder sie interessieren niemanden ausser uns.

QUOTE incense.ch Webdesign übernimmt die Anmeldung der fertigen Website
bei den aktuell führenden Websuchmaschinen und -katalogen.
Welche sind das denn? Die ersten 5 oder die ersten 500?

Ich nehme mal an, dass es sich um einen ersten Entwurf handelt, die Satzstellungen solltest Du zum Teil noch überarbeiten. Ausserdem hat ein "ich" in einem Vertrag nix zu suchen. Ich ist immer spezifisch der Leser eines Textes und nicht einer der Vertragspartner. Am Anfang Titel, Vertrag zwischen, nachstehend genannt "xxx" und ....., nachstehend genannt XXXXX beseitigt diese Unklarheiten.
 
Hi Christian,
die AGB´s interessieren niemanden... immer erst dann wenn da sKind in den Brunnen gefallen ist:)

So isses halt...

Aber stimmt, alles was so allgemein Gültigkeit hat, gehört dahinein und da kann man sich durchaus mal an den AGB´s der Mitbewerber orientieren, sich alles für sich selbst wichtige rausschreiben und mit diesen Teilen dann zum Anwalt. Denn die anwälte kennen meits auch nicht die kleinen Fallstricke der Branchen.

Im Vertrag mit dem Kunden dann klare Ansagen... ich mache da vorher im Vorgespräch ein Pflichtenheft... dann hab ich ein Größenordnung.

Je nachdem setze ich dann ein ANgebot auf, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile beschrieben sind. Kommt es zum Auftrag, ist gleichzeitig das Angebot mein Werkvertrag.

Da schreibe ich halt auch rein, wo die Nutzungsrechte liegen... so kam schon mancher Fotoauftrag dazu, weil viele sich nicht im klaren sind über Nutzung anderer Bilder....

Das Problem ist ja auch, das wir das alles nicht für die 98% aller zufriedenen Kunden aufschreiben, sondern für die 2% Kunden, die dann hinterher gern Geld sparen möchten.

Bis denne
chrisko
 
QUOTE (Christian @ Di 19.9.2006, 11:03)Ich würde das aufteilen in AGb und Vertrag. Allgemeine Sachen gehören, wie es der Name sagt, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den Vertrag gehören ausschliesslich Fakten, die den entsprechenden Kunden betreffen. Nicht zu vergessen im Vertrag ist der Passus: Bindender Vertragsbestanteil sind die AGb.....

Bin genau der gleichen Meinung und halte das auch selbst so. Die AGB werden auf Verlangen zugestellt und sind im Internet verfügbar. Im Vertrag werden dann nur noch die konkreten Details (Preise, Termine, Auftragspezifikationen) und eventuelle Abweichungen von den AGB vermerkt.

Bei mir ist es fast immer so, dass kein konkreter Vertrag gemacht wird. Nach einem ersten Gespräch (das den Kunden in keinem Fall was kostet) mach ich eine Offerte. Die enthält bereits die oben erwähnten Details. Wenn der Kunde dann zusagt, gilt die Offerte als Vertragsgrundlage und es braucht nichts weiteres Schriftliches mehr.

Griessli
Irene
 
Hallo
weitere Punkte wie Anfahrtspauschalen für Besprechungen müssen in dem Vertragswerk geklärt werden. Anfahrt Kostet xxxx und nicht "wird noch besprochen"

Desweiteren bist du kein Anbieter sondern ein Auftragnehmer.

"Wird zwischen Claudia ..... (im Folgenden Auftraggeber genannt)
und
incense.ch Webdesign ..... (im Folgenden Auftragnehmer genannt)
folgender Vertrag geschlossen"

Ist aber reine Formsache.

Gruß Ronny
 
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