Johannes T
Fleißiger Fan
Vorsicht!
Trittbrettfahrer versenden "Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der ISB Bank Mails mit folgendem Inhalt
-Zitat-
Sehr geehrter Johannes T,
die Bezirksregierung hat Ihnen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Bezirksregierung teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.
Im Anhang 2 PDF´s die "es in sich haben"
Ebenfalls zeitgleich bei mir eingegangen dieses mal von corona-zuschuss@rpl.de.com
Sehr geehrter Johannes T,
die Wirtschafts- und Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat Ihnen im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.
Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an : corona-zuschuss@rlp.de.com
Mit vollem Vor- und Zunamen (offensichtlich aus einem alten Ebay Datendiebstahl) da diese Mailadresse nur dort eingesetzt wurde.
Trittbrettfahrer versenden "Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der ISB Bank Mails mit folgendem Inhalt
-Zitat-
Sehr geehrter Johannes T,
die Bezirksregierung hat Ihnen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Bezirksregierung teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.
Im Anhang 2 PDF´s die "es in sich haben"
Ebenfalls zeitgleich bei mir eingegangen dieses mal von corona-zuschuss@rpl.de.com
Sehr geehrter Johannes T,
die Wirtschafts- und Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat Ihnen im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.
Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an : corona-zuschuss@rlp.de.com
Mit vollem Vor- und Zunamen (offensichtlich aus einem alten Ebay Datendiebstahl) da diese Mailadresse nur dort eingesetzt wurde.