Widerrufsbelehrung

H

Harald-K

Guest
Hallo, wir vertreiben bei Ebay ab und zu ein Nahrungsergänzungsmittel und haben aufgrund der geringen Umsätze einfach vergessen die Widerrufsfrist von 2 Wochen auf einen Monat umzustellen.

Wir haben uns ein wenig eingelesen und haben verstanden, daß wir uns berechtigten Mitbewerbern die einen Monat angeben einen Vorteil verschaffen, bzw. diesen benachteiligen

Unser Nahrungsergänzungsmittel darf und wird nur von wenigen selbständigen Vertriebshändler verkauft, unser Mitbewerber gehört nicht zu diesem Kreis. Er verkauft Muskelaufbaupräparate und andere Mittelchen für Diäten etc..

Wir verkaufen nur dieses eine Produkt und keinerlei andere Produkte die in in irgendeiner Konkurrenz zu dem MItbewerber stehen

Wenn denn unser Mitbewerber überhaupt nicht in der Lage ist unser Produkt zu vekaufen und somit überhaupt keinen wettbewerbsrechtlichen Nachteil erleiden kann, ist er dann trotzdem berechtigt uns abzumahnen und zu den horrenden Anwaltsgebühren von knapp 500 Euro noch 200 Euro Schadensersatz zu fordern ?

Vielleicht könnte uns jemand mit einer Auskunft helfen...vielen Dank im voraus

Harald K.
 
700.- Euro für eine Abmahnung?

Da könnt Ihr froh sein, dass ihr noch so günstig davongekommen seid.

Die Fragen kann euch aber nur ein (auf Internetrecht spezialisierter) Anwalt beantworten. Alles andere wäre zu schwammig bzw. eine verbotene Rechtsberatung.

Meine Erfahrung ist: Die angebotenen Produkte müssen nicht in direkter Konkurrenz stehen, es reicht, wenn der Mitbewerber in einem ähnlichen Bereich tätig ist.

 
meine eigene erfahrung mit einer solchen abmahnung ist, modifizierte unterlassungserklaerung unterschreiben d.h. so quasi : bedanken fuer den freundlichen hinweis dass ihr da einen fehler drinhattet...verpflichten sowas nieeee wieder zu machen, den streitwert jedoch mit genannter argumentation senken und auch den schadenersatz sowie die uebernahme der anwaltskosten von sich weisen...

vorteil : mit der unterlassungserklaerung umgeht ihr eine evtl. einstweilige verfuegung somit ist die abmahnung erledigt. Die anwaltsgebuehren muessten dann seperat eingeklagt werden, der streitwert betraegt dann nur noch die hoehe der gebuehren ;-)

gruss
 
QUOTE (Tifflor @ Mo 17.03.2008, 08:53) schadenersatz sowie die uebernahme der anwaltskosten von sich weisen...

Das möchte ich sehen. Diese Gebühren kann man nicht so einfach von sich weisen wenn eine Rechtswidrigkeit vorliegt. Dieser Betrag kann von einem Anwalt sofort vollstreckt werden. Leg dich nie mit Anwälten an die im Recht sind
wink.gif
 
was heisst das moechte ich sehen ? habe ich nicht geschrieben aus eigener erfahrung ? moechtest du das schreiben, welches wir an die gegnerischen anwaelte gerichtet haben lesen oder wie ?

was hat eine Abmahnung denn mit "anwaelten die im recht" sind zu tun ? genau darum gehts ja, dass man eine abmahnung bzw eine unterlassungserklaerung abgibt ohne diese aber anzuerkennen...und in diesem jenen falle sogar evtl. noch inhaltliche oder eben formfehler anmakelt.

der anwalt ist naemlich nicht im recht, nur weil er eine abmahnung ausspricht, der thread heisst ja nunmal auch "wer darf abmahnen" und abmahnen darf jeder konkurrent, ob er im recht ist, das muesste er dann erstmal einklagen...

waere ja noch schoener wenn jeder anwalt selber entscheiden koennte ob er im recht ist oder nicht...

 
QUOTE (Tifflor @ Mo 17.03.2008, 13:06) eine unterlassungserklaerung abgibt ohne diese aber anzuerkennen...


Ein Widerspruch in sich!
 
Zurück
Oben