H
Harald-K
Guest
Hallo, wir vertreiben bei Ebay ab und zu ein Nahrungsergänzungsmittel und haben aufgrund der geringen Umsätze einfach vergessen die Widerrufsfrist von 2 Wochen auf einen Monat umzustellen.
Wir haben uns ein wenig eingelesen und haben verstanden, daß wir uns berechtigten Mitbewerbern die einen Monat angeben einen Vorteil verschaffen, bzw. diesen benachteiligen
Unser Nahrungsergänzungsmittel darf und wird nur von wenigen selbständigen Vertriebshändler verkauft, unser Mitbewerber gehört nicht zu diesem Kreis. Er verkauft Muskelaufbaupräparate und andere Mittelchen für Diäten etc..
Wir verkaufen nur dieses eine Produkt und keinerlei andere Produkte die in in irgendeiner Konkurrenz zu dem MItbewerber stehen
Wenn denn unser Mitbewerber überhaupt nicht in der Lage ist unser Produkt zu vekaufen und somit überhaupt keinen wettbewerbsrechtlichen Nachteil erleiden kann, ist er dann trotzdem berechtigt uns abzumahnen und zu den horrenden Anwaltsgebühren von knapp 500 Euro noch 200 Euro Schadensersatz zu fordern ?
Vielleicht könnte uns jemand mit einer Auskunft helfen...vielen Dank im voraus
Harald K.
Wir haben uns ein wenig eingelesen und haben verstanden, daß wir uns berechtigten Mitbewerbern die einen Monat angeben einen Vorteil verschaffen, bzw. diesen benachteiligen
Unser Nahrungsergänzungsmittel darf und wird nur von wenigen selbständigen Vertriebshändler verkauft, unser Mitbewerber gehört nicht zu diesem Kreis. Er verkauft Muskelaufbaupräparate und andere Mittelchen für Diäten etc..
Wir verkaufen nur dieses eine Produkt und keinerlei andere Produkte die in in irgendeiner Konkurrenz zu dem MItbewerber stehen
Wenn denn unser Mitbewerber überhaupt nicht in der Lage ist unser Produkt zu vekaufen und somit überhaupt keinen wettbewerbsrechtlichen Nachteil erleiden kann, ist er dann trotzdem berechtigt uns abzumahnen und zu den horrenden Anwaltsgebühren von knapp 500 Euro noch 200 Euro Schadensersatz zu fordern ?
Vielleicht könnte uns jemand mit einer Auskunft helfen...vielen Dank im voraus
Harald K.